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BVerfG, Be­schluss vom 07.07.2009, 1 BvR 1164/07

   
Schlagworte: Diskriminierung: Sexuelle Neigung, Gleichbehandlung
   
Gericht: Bundesverfassungsgericht
Aktenzeichen: 1 BvR 1164/07
Typ: Beschluss
Entscheidungsdatum: 07.07.2009
   
Leitsätze:

1. Die Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft im Bereich der betrieblichen Hinterbliebenenversorgung für Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes, die bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder zusatzversichert sind, ist mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar.

2. Geht die Privilegierung der Ehe mit einer Benachteiligung anderer Lebensformen einher, obgleich diese nach dem geregelten Lebenssachverhalt und den mit der Normierung verfolgten Zielen der Ehe vergleichbar sind, rechtfertigt der bloße Verweis auf das Schutzgebot der Ehe gemäß Art. 6 Abs. 1 GG eine solche Differenzierung nicht.

Vorinstanzen: Urteil des Bundesgerichtshofs vom 14. Februar 2007 IV ZR 267/04, Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 21. Oktober 2004, 12 U 195/04, Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 26. März 2004 6 O 968/03
   

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