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BAG, Ur­teil vom 29.08.2013, 2 AZR 809/12

   
Schlagworte: Kündigungsschutz, Kündigung: Betriebsbedingt, Betriebsstilllegung, Ausland
   
Gericht: Bundesarbeitsgericht
Aktenzeichen: 2 AZR 809/12
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 29.08.2013
   
Leitsätze: Die aus § 1 Abs. 2 KSchG folgende Verpflichtung des Arbeitgebers, dem Arbeitnehmer zur Vermeidung einer Beendigungskündigung eine Weiterbeschäftigung zu geänderten, möglicherweise auch zu schlechteren Arbeitsbedingungen anzubieten, bezieht sich grundsätzlich nicht auf freie Arbeitsplätze in einem im Ausland gelegenen Betrieb des Unternehmens.
Vorinstanzen: Arbeitsgericht Solingen, Urteil vom 27.2.2012 - 4 Ca 993/11
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 5.7.2012 - 15 Sa 759/12
   

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