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Kein Ersatztermin für Schwerbehinderte bei unzureichender Begründung

28.01.2024. Eine schwerbehinderte, zweigeschlechtliche Person klagte gegen eine hessische Gemeinde auf Entschädigung wegen angeblicher Diskriminierung.
Sie lehnte den Vorstellungstermin wegen einer Terminkollision ab und die Stadt bot keinen Ersatztermin an. Zudem wertete die klagende Partei den Genderstern in der Stellenanzeige als geschlechtsbedingte Diskriminierung.
Die Klage scheiterte. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschied, dass die Stadt mangels Begründung der Terminkollision keinen Ersatztermin anbieten musste. Der Genderstern sei kein Indiz für Diskriminierung: BAG, Urteil vom 23.11.2023, 8 AZR 164/22
Weitere Informationen zu dieser Entscheidung finden Sie hier: Update Arbeitsrecht 02|2024 BAG: Vorstellungsgespräch mit Schwerbehinderten bei Terminproblemen, Genderstern in Stellenanzeige
Handbuch Arbeitsrecht: Behinderung, Menschen mit Behinderung
Handbuch Arbeitsrecht: Diskriminierungsverbote - Behinderung
Handbuch Arbeitsrecht: Diskriminierungsverbote - Geschlecht
Handbuch Arbeitsrecht: Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen
Handbuch Arbeitsrecht: Schwerbehindertenvertretung
Handbuch Arbeitsrecht: Schwerbehinderung, schwerbehinderter Mensch
Letzte Überarbeitung: 21. März 2025
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