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Zugang von Kündigungsschreiben durch Einwurf-Einschreiben

21.09.2024. Eine Arbeitnehmerin klagte, dass ihr Kündigungsschreiben nicht fristgerecht zugestellt wurde. Sie bestritt, dass es am 30.09.2021 zu den üblichen Postzustellungszeiten in ihren Hausbriefkasten geworfen wurde.
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) wies die Klage ab und entschied, dass der Einwurf durch die Deutsche Poste AG als Beweis des ersten Anscheins gilt, dass die Zustellung zu den üblichen Postzustellzeiten erfolgte. Damit war die Kündigung bereits am 30.09.2021 zugegangen. Die Entscheidung bestätigt die Verkehrsanschauung, dass Postsendungen während der üblichen Zustellzeiten zugestellt werden: BAG, Urteil vom 20.06.2024, 2 AZR 213/23
Weitere Informationen zu dieser Entscheidung finden Sie hier: Update Arbeitsrecht 14|2024 BAG: Uhrzeit der Briefzustellung durch die Deutsche Post AG
Handbuch Arbeitsrecht: Kündigung des Arbeitsvertrags (Überblick)
Handbuch Arbeitsrecht: Kündigung - Rücknahme der Kündigung
Handbuch Arbeitsrecht: Kündigungsfristen
Handbuch Arbeitsrecht: Kündigungsschutz
Handbuch Arbeitsrecht: Kündigungsschutzklage
Letzte Überarbeitung: 26. April 2025
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