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Anhörung des Betriebsrats bei Kündigung mit Auslauffrist
Solche außerordentlichen Kündigungen treffen meist Arbeitnehmer, die ordentlich unkündbar sind. Dann muss der Arbeitgeber aber eine „Auslauffrist“ gewähren, die der bei ordentlicher Kündbarkeit geltenden Kündigungsfrist entspricht. Fraglich ist, wie viel Zeit dann dem Betriebsrat im Rahmen der Anhörung gemäß § 102 Abs.1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) für seine Stellungnahme zu gewähren ist, da das Gesetz hierauf keine klare Antwort gibt. Damit befasst sich ein aktuelles Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm (Urteil vom 05.08.2010, 15 Sa 302/10).
Einem ordentlich unkündbaren Arbeitnehmer war krankheitsbedingt außerordentlich gekündigt worden. Der Betriebsrat wurde dazu nicht mit der für ordentliche Kündigungen geltenden Wochenfrist des § 102 Abs.2 Satz 1 BetrVG, sondern nur mit der Dreitagesfrist des § 102 Abs.2 Satz 3 BetrVG angehört, die für außerordentliche Kündigungen gilt. Anders als das Arbeitsgericht Iserlohn (Urteil vom 17.11.2009, 5 Ca 1370/09) hielt das LAG die Wochenfrist für maßgeblich und die Kündigung daher für unwirksam.
Fazit: Eine außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist ist nur wirksam, wenn der Betriebsrat wie vor ordentlichen Kündigungen beteiligt wird. Denn sonst wären unkündbare Arbeitnehmer bei der Betriesratsanhörung wegen der kürzeren Anhörungsfrist schlechter geschützt als normale Arbeitnehmer. Arbeitnehmer und Betriebsrat sollten daher stets die Einhaltung der Wochenfrist prüfen. Sie können sich dabei auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 12.01.2006, 2 AZR 242/05) berufen.
Nähere Informationen finden Sie hier:
- Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 05.08.2010, 15 Sa 302/10
- Landesarbeitsgericht Hamm (Webseite)
- Handbuch Arbeitsrecht: Anhörung des Betriebsrats
- Handbuch Arbeitsrecht: Kündigung - Außerordentliche Kündigung
- Handbuch Arbeitsrecht: Kündigung - Fristlose Kündigung
- Handbuch Arbeitsrecht: Kündigung - Krankheitsbedingte Kündigung
- Handbuch Arbeitsrecht: Kündigungsfristen
- Arbeitsrecht aktuell: 13/338 Anhörung des Betriebsrats bei Kündigung in der Probezeit
- Arbeitsrecht aktuell: 11/211 Anhörung des Betriebsrats vor einer Kündigung
- Arbeitsrecht aktuell: 11/058 Auflösungsantrag des Arbeitgebers nach außerordentlicher Kündigung
- Arbeitsrecht aktuell: 10/152 Leidensgerechte Beschäftigung schließt außerordentliche krankheitsbedingte Kündigung aus
- Arbeitsrecht aktuell: 10/151 Privater E-Mail-Verkehr am Arbeitsplatz als Kündigungsgrund
Letzte Überarbeitung: 24. August 2016
Weitere Auskünfte erteilen Ihnen gern:
Dr. Martin Hensche Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt: 030 / 26 39 620 hensche@hensche.de | |
Christoph Hildebrandt Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt: 030 / 26 39 620 hildebrandt@hensche.de | |
Nina Wesemann Rechtsanwältin Fachanwältin für Arbeitsrecht Kontakt: 040 / 69 20 68 04 wesemann@hensche.de |
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