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Arbeitsrecht aktuell: 10/151 Privater E-Mail-Verkehr am Arbeitsplatz als Kündigungsgrund




Bei hemmungsloser Nutzung des dienstlichen Internetzugangs droht eine außerordentliche Kündigung

Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Urteil vom 31.05.2010, 12 Sa 875/09

05.08.2010. Die private Nutzung des dienstlichen E-Mail-Zuganges oder Internet-Zuganges ist weit verbreitet. Dies gilt bedauerlicherweise nicht für Regelungen, die klarstellen, ob Arbeitnehmer ihren Dienstcomputer überhaupt auf diese Weise verwenden dürfen.

Als Problem wird das Thema vom Arbeitgeber typischerweise erst dann wahrgenommen, wenn ein Arbeitnehmer seinen Zugang so stark privat nutzt, dass seine Arbeitsleistung darunter leidet.

Statt hier z.B. durch eine Betriebsvereinbarung, Weisung, Ermahnung oder auch Abmahnung für klare Verhältnisse zu sorgen, wird nicht selten unmittelbar mit einer außerordentlichen verhaltensbedingten Kündigung reagiert. Dieses Vorgehen kann sich leicht als "Schuss nach hinten" herausstellen, denn nur in extremen Fällen darf sofort gekündigt werden. Ein aktuelles Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen zeigt sehr schön, wie ein solcher Extremfall aussehen kann: Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Urteil vom 31.05.2010, 12 Sa 875/09

von Rechtsanwältin Eva Hüttl, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Hamburg

private eMail- und Internetnutzung als vermeidbares betriebliches Problem

Idealerweise ist die private eMail- und Internetnutzung klar regelt. Grundsätzlich stehen dabei zwei einfache Möglichkeiten zur Verfügung: Entweder die Privatnutzung ist erlaubt oder verboten.

Rechtlich gesehen ist das Verbot privater eMails, etc. der einfachere Weg, da viele schwierige datenschutzrechtliche Fragen nicht berücksichtigt werden müssen. Allerdings lässt sich ein solches ausnahmsloses Verbot in aller Regel Arbeitnehmern nicht vermitteln oder gar praktisch dauerhaft durchsetzen.

Die Alternative sind klare Bestimmungen darüber, wer, wann und welchem Umfang das Internet zu privaten Zwecken nutzen darf. Neben einer arbeitsvertraglichen Regelung oder einer Betriebsvereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat können diese Regeln je nach der betrieblichen Situation beispielsweise auch per Weisung festgelegt werden.

Die Praxis ist von diesen Idealzuständen weit entfernt. Sehr häufig wird die Privatnutzung des Internets als mögliches Problem nicht wahrgenommen oder schlicht unkontrolliert geduldet. Allerdings lässt sich im Einzelfall schwer sagen, ob lediglich kein ausdrückliches Verbot oder eine stillschweigende Duldung vorliegt. Für Arbeitnehmer kann dies durchaus zu einem ernst zu nehmenden Problem werden, denn nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes gilt: Arbeitnehmer verletzten mit einer intensiven zeitlichen Nutzung des Internets während der Arbeitszeit zu privaten Zwecken ihre arbeitsvertraglichen Pflichten. Diese Pflichtverletzung kann ein wichtiger Grund zur außerordentlichen (fristlosen) Kündigung des Arbeitsverhältnisses sein.

Ob eine außerordentliche verhaltensbedingte Kündigung wegen privater eMails ohne vorherige Abmahnung wirksam ist oder nicht hängt damit in erster Linie davon ab, in welchem Umfang privat Nachrichten ausgetauscht werden bzw. wie viel Arbeitszeit dafür aufgewendet wird. Eine feste Daumenregel gibt es hier leider nicht. Sicher ist nur, dass die private E-Mail-Nutzung "an sich" ein geeigneter Kündigungsgrund ist.

Ein aktuelles Urteil des Landesarbeitsgerichtes (LAG) Niedersachsen ist daher durchaus bemerkenswert, denn er hier wurde über einen ungewöhnlich klaren Fall unzulässiger privater E-Mail-Nutzung entschieden (Urteil vom 31.05.2010, 12 Sa 875/09).

Der Fall: 750 DIN-A4-Seiten E-Mails führen zu einer außerordentlichen Kündigung

Der klagende Arbeitnehmer war bei der beklagten Gemeinde seit mehr als 30 Jahren beschäftigt, zuletzt in leitender Position als stellvertretender Leiter des Bauamtes. Eine ausdrückliche Regelung zur privaten Nutzung der E-Mail-Funktion der Büroarbeitsplätze gab es zwar nicht, doch wurde es in der Vergangenheit geduldet, dass E-Mails versendet wurden. Der Kläger nutzte seinen dienstlichen Rechner zum Austausch mit vielen Gesprächspartnerinnen, die er über eine Internetseite für „Chat und Partnersuche“ kennengelernt hatte. Allein in der Zeit vom 12.03.2008 bis zum 02.05.2008 hatte der Kläger auf seinem Dienstrechner hunderte privater, intimer oder sogar pornographischer E-Mails und Bilder seiner Partnerinnen gespeichert, insgesamt mehr als 750 DIN-A4-Seiten Text. An einigen Tagen hatte der Kläger zwischen 110 und 180 Nachrichten erhalten. Seine eigenen E-Mails hatte der Kläger gelöscht.

Anlässlich einer (später gerichtlich für unwirksam erklärten) Kündigung, die der Kläger aus einem anderen Grund erhalten hatte, wurde sein PC vom Arbeitgeber zur Überprüfung von Arbeitsrückständen überprüft. Diese Überprüfung wurde dann auf den Umfang des privaten E-Mail-Verkehrs ausgeweitet.

Nach ordnungsgemäßer Anhörung des Personalrates erklärte die Gemeinde dem - tariflich unkündbaren - Kläger die außerordentliche Kündigung mit einer Auslauffrist von gut einem halben Jahr. Seine dagegen erhobene Kündigungsschutzklage war vor dem Arbeitsgericht Nienburg erfolgreich (Urteil vom 26.02.2009, 3 Ca 311/08). Die Gemeinde legte Berufung ein.

Landesarbeitsgericht Niedersachsen: Bei einer so umfangreichen privaten Nutzung kann ohne Abmahnung gekündigt werden

Das LAG Berlin-Brandenburg gab der Berufung statt, d.h. das Betriebsratsmitglied verlor in der zweiten Instanz.

Das LAG Niedersachsen hielt die Kündigung für wirksam und gab der Gemeinde Recht.

Ausschlaggebend für diese Auffassung waren die vielen, vom Arbeitgeber vorgelegten E-Mails. Zwar hatte der Arbeitnehmer seine Nachrichten gelöscht. Die Antworten seiner Gesprächspartnerinnen waren aber Hinweis genug auf den Umfang seiner privaten Aktivitäten. Das Gericht hatte errechnet, dass vor lauter Nachrichtenaustausch an mindestens drei Tagen keine Zeit mehr zum Arbeiten geblieben sein konnte. Damit war ohne Weiteres ein Grund gegeben, der "an sich" für eine Kündigung geeignet war.

Auch die bei jeder außerordentlichen Kündigung durchzuführende Interessenabwägung ging zum Nachteil des Arbeitnehmers aus. Weder seine jahrzehntelange Betriebszugehörigkeit, sein fortgeschrittenes Alter, seine Unterhaltspflichten noch seine sozialrechtlich anerkannte Körperbehinderung konnte etwas an der "außerordentlichen Intensität" der Pflichtverletzung ändern. Erschwerend kam hinzu, dass der Arbeitnehmer seinen monatelangen privaten Nachrichtenaustausch durch das Löschen von Nachrichten vertuschen wollte.

Anders als bei einem einmaligen "Ausrutscher" kann dementsprechend die außerordentliche Kündigung eines langjährig beschäftigten Arbeitnehmers auch ohne vorangegangene einschlägige Abmahnung gerechtfertigt sein, wenn der Mitarbeiter über einen Zeitraum von mehr als 7 Wochen täglich mehrere Stunden, teilweise sogar den ganzen Tag, mit dem Schreiben und Beantworten privater E-Mails verbringt.

Fazit: Der hier entschiedene Fall ist eindeutig - Niemand kann guten Gewissens annehmen, dass er seine Arbeitszeit größtenteils nutzen darf, um über das dienstliche E-Mail-System private Kontakte anzubahnen. Abgesehen von solchen extremen Einzelfällen bleibt die Lage aber ohne klare Absprachen für alle Beteiligten unsicher. Jedem Unternehmen und jedem Betriebsrat kann daher nur ans Herz gelegt werden, beispielsweise das Mitbestimmungsrecht aus § 87 Abs.1 Nr.1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) zu nutzen und den zeitlichen Umfang der erlaubten Internetnutzung und E-Mail-Nutzung gemeinsam klarzustellen. So lassen sich viele Konflikte auch im digitalen Zeitalter von Anfang an verhindern.

Nähere Informationen finden Sie hier:

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Letzte Überarbeitung: 19. September 2011

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Arbeitsrecht aktuell:


Hannover, 08.02.2012
Chefarzt

Privatliquidationsrecht durch Schadensersatzanspruch gesichert

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.09.2011, 8 AZR 846/09

Frankfurt, 07.02.2012
Fristlose Kündigung

Fristlose Kündigung trotz Freistellung

Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 29.08.2011, 7 Sa 248/11

Berlin, 03.02.2012
Kündigungsschutz:

Auslandsvertrag zählt bei Wartezeit mit

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 07.07.2011, 2 AZR 12/10

München, 02.02.2012
Altersdiskriminierung:

Altersgrenze für Sachverständige gekippt

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 01.02.2012, 8 C 24.11

Berlin, 31.01.2012
Betriebsrat:

Benachteiligung durch Verweigerung der Festanstellung

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 04.11.2011, 13 Sa 1549/11

Berlin, 27.01.2012
Befristung:

Europarecht erlaubt Befristung zur Vertretung - auch jahrelang

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 26.01.2012, Rs. C-586/10 (Kücük)

Berlin, 25.01.2012
Europarecht:

Anspruch auf vier Wochen Urlaub auch ohne jährliche Mindestarbeitszeit

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 24.01.2012, C-282/10 (Dominguez)

Frankfurt, 23.01.2012
Mobbingklage:

Oberarzt verklagt mobbenden Chefarzt auf 500.000 EUR Schadensersatz

Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 19.01.2012, 11 Sa 722/10

Berlin, 20.01.2012
Geschäftsführer:

Geschäftsführer erhebt Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 08.12.2011, 11 Ta 230/11

Hannover, 19.01.2012
Weihnachtsgeld

Kein Weihnachtsgeld nach Kündigung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.01.2012, 10 AZR 667/10

Berlin, 17.01.2012
Bewerberdiskriminierung

Auskunftsanspruch des Stellenbewerbers über Auswahlentscheidung oder nicht?

Schlussanträge des Generalanwalts Paolo Mengozzi vom 12.01.2012, Rs. C-415/10 - Meister

Berlin, 13.01.2012
Betriebsratswahl:

Abbruch nur bei Nichtigkeit

Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 27.07.2011, 7 ABR 61/10

Berlin, 11.01.2012
BAT Altersstufen:

Berlin und Hessen müssen für BAT-Altersstufen bluten

Bundesarbeitsgericht, Urteile vom 10.11.2011, 6 AZR 148/09 und 6 AZR 481/09

Berlin, 10.01.2012
CGZP-Tarifverträge:

Tarifverträge der CGZP waren auch 2004, 2006 und 2008 unwirksam

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 09.01.2012, 24 TaBV 1285/11

München, 05.01.2012
Aufhebungsvertrag:

Aufhebungsvertrag ohne Abfindung, aber mit Ausgleichsklausel?

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21.06.2011, 9 AZR 203/10

Berlin, 03.01.2012
Urlaub und Krankheit:

Urlaub und Urlaubsabgeltung bei Krankheit - nur 15 Monate lang?

Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 21.12.2011, 10 Sa 19/11

Berlin, 20.12.2011
Sozialauswahl:

Sozialauswahl und Altersdiskriminierung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.12.2011, 2 AZR 42/10

Stuttgart, 05.12.2011
Kündigung:

Entschädigung für diskriminierende Kündigung

Arbeitsgericht Stuttgart, Urteil vom 16.03.2011, 30 Ca 1772/10

Berlin, 23.11.2011
Urlaub und Krankheit:

Krankheitsbedingt nicht genommener Urlaub kann nach 15 Monaten verfallen

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 22.11.2011, C-214/10 - KHS gg. Schulte

Berlin, 05.11.2011
Kündigungsschutzklage:

Arbeitsgericht Berlin großzügig bei Fristversäumung durch Anwalt

Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 12.08.2011, 28 Ca 9265/11

München, 02.11.2011
Fristlose Kündigung:

LAG München: Kündigung nach Betrug mit 20 EUR Schaden

Landesarbeitsgericht München, Urteil vom 03.03.2011, 3 Sa 641/10

Frankfurt, 26.10.2011
Kündigung:

Kündigung wegen Alkohols am Steuer

Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 01.07.2011, 10 Sa 245/11

Frankfurt, 21.10.2011
Fristlose Kündigung:

Fristlose Kündigung wegen Diensthandy-Missbrauchs?

Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 25.07.2011, 17 Sa 1739/10

Hamburg, 23.09.2011
Kündigung:

LAG Hamburg -
Kündigung bei Beschäftigungsmöglichkeit im Ausland

Landesarbeitsgericht Hamburg, Urteil vom 11.05.2011, 5 Sa 1/11

Berlin, 14.09.2011
BAT-TVöD:

Diskriminierung wegen des Alters durch BAT-Lebensaltersstufen

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 08.09.2011, C-297/10 und C-298/10 (Hennings und Mai)

Frankfurt, 13.09.2011
Altersgrenzen:

EuGH kippt Altersgrenze 60 für Lufthansa-Piloten

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 13.09.2011, C-447/09 (Prigge u.a.)

Berlin, 12.09.2011
Chefarzt:

Kündigung eines Chefarztes wegen Wiederverheiratung?

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 08.09.2011, 2 AZR 543/10

Hannover, 09.09.2011
Arbeitszeitbetrug:

Fristlose Kündigung wegen Arbeitszeitbetrugs

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 09.06.2011, 2 AZR 381/10

Berlin, 08.09.2011
Whistleblowing:

Verpfeifen / Whistleblowing ohne Risiko einer Kündigung?

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Urteil vom 21.07.2011, 28274/08 (Heinisch)

Berlin, 06.09.2011
Bonus - Kündigung:

Anspruch auf Bonus trotz Kündigung und Ausscheiden im Folgejahr

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 12.04.2011, 1 AZR 412/09

Frankfurt, 05.09.2011
Betriebsübergang:

Betriebsübergang bei Zwangsverwaltung eines Hotelgrundstücks

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.08.2011, 8 AZR 230/10

Berlin, 02.09.2011
GlobeGround Berlin:

Betriebsratswahl bei GlobeGround in Berlin unwirksam

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25.08.2011, 25 TaBV 529/11

Frankfurt, 31.08.2011
Kündigung:

Kündigung und Krankmeldung

Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 18.01.2011, 12 Sa 522/10

Hamburg, 25.08.2011
Probezeitkündigung:

Kündigung in der Probezeit wegen Heirat einer Chinesin

Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 22.06.2011, 3 Sa 95/11

Frankfurt, 23.08.2011
Kündigung und Vollmacht:

Kündigung mit Vollmacht, aber ohne Vollmachtsurkunde

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14.04.2011, 6 AZR 727/09