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Arbeitsrecht aktuell: 10/230 Gesetzlich verlängerte Kündigungsfristen durch Arbeitsvertrag nur ausnahmsweise verkürzbar




Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung

Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 14.06.2010, 16 Sa 1036/09

Leitsätze der Redaktion: "Die Regelung des § 622 Abs. 5 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), wonach unter bestimmten Voraussetzungen die Grundkündigungsfrist des § 622 Abs. 1 BGB einzelvertraglich verkürzt werden darf, bezieht sich eindeutig nicht auf die verlängerten Kündigungsfristen des § 622 Abs. 2 BGB. Von diesen darf gemäß § 622 Abs. 4 BGB nur durch Tarifvertrag oder die vereinbarte Anwendung eines Tarifvertrages abgewichen werden.

In der damit verbundenen Ungleichbehandlung von Parteien eines Arbeitsvertrages einerseits und Tarifvertrages andererseits liegt kein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz."

24.11.2010. Gemäß § 622 Abs. 1 BGB kann das Arbeitsverhältnis eines Arbeitnehmers mit einer Frist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Diese so genannte Grundkündigungsfrist wird nach § 622 Abs. 2 Satz 1 BGB durch Fristen ersetzt, deren Länge von der Dauer des Arbeitsverhältnisses zum Kündigungszeitpunkt abhängt. Grundsätzlich gelten diese so genannten verlängerten Kündigungsfristen nur für den Arbeitgeber. Im Arbeitsvertrag kann aber ohne Weiteres vereinbart werden, dass sich auch der Arbeitnehmer an dieser längeren Fristen halten muss (§ 622 Abs. 6 BGB).

In einem Tarifvertrag dürfen die Tarifpartner sowohl von der Grundkündigungsfrist als auch von den verlängerten Kündigungsfristen abweichen (§ 622 Abs. 4 Satz 1 BGB). In seinem Geltungsbereich kann die Geltung dieser Abweichungen auch zwischen nichttarifgebundenen Arbeitgebern und Arbeitnehmern vereinbart werden (§ 622 Abs. 4 Satz 2 BGB).

Außerhalb des Geltungsbereiches eines Tarifvertrages hingegen sind arbeitsvertragliche Abweichungen nur unter den eingeschränkten Voraussetzungen des §§ 622 Abs. 5 Satz 1 BGB möglich. Danach kann neben Fällen der vorübergehenden Aushilfe einzelvertraglich "eine kürzere als die in Abs. 1 genannte Kündigungsfrist nur vereinbart werden, [...] wenn der Arbeitgeber in der Regel nicht mehr als 20 Arbeitnehmer ausschließlich der zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten beschäftigt und die Kündigungsfrist vier Wochen nicht unterschreitet".

Trotz dieser klaren gesetzlichen Vorgaben kündigte ein Transportunternehmen einem bei ihr seit vier Jahren beschäftigten LKW-Fahrer am Beginn eines Monats nicht mit der nach § 622 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB geltenden Kündigungsfrist von einem Monat (also je nach Monat regelmäßig entweder 30 oder 31 Tagen), sondern nur von vier Wochen (also 28 Tagen) zum Ende eines Kalendermonats. Dabei berief sich der Arbeitgeber auf den Arbeitsvertrag, in dem die Anwendung von Tarifverträgen ausgeschlossen und unter Hinweis auf § 622 Abs. 5 BGB eine Vier-Wochen-Frist vereinbart war.

Der Fahrer klagte daraufhin auf Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis einen Monat später als vom Arbeitgeber behauptet endete. Damit hatte er sowohl vor dem Arbeitsgericht Darmstadt (Urteil vom 30.04.2009, 12 Ca 469/08) als auch dem Hessischen Landesarbeitsgericht (Urteil vom 14.06.2010, 16 Sa 1036/09) Erfolg. Anders als der Beklagte sahen die Gerichte in der unterschiedlichen gesetzlichen Behandlung von Arbeitsvertragsparteien und Tarifvertragsparteien durch § 622 Abs. 5 BGB keinen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz. Der Gesetzgeber gehe insoweit davon aus, dass bei Verhandlungen über Tarifverträge anders als bei Verhandlungen über Arbeitsverträge annähernd gleich starke Gegenspieler auf beiden Seiten stehen und gestatte daher mehr Spielraum.

Damit war nicht die unwirksam vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist, sondern wie vom Kläger vertreten die gesetzliche, verlängerte Kündigungsfrist maßgeblich. Die Entscheidung ist rechtskräftig.

Fazit: Das Urteil bestätigt nicht nur die ohnehin eindeutige und sinnvolle Regelung des § 622 Abs. 5 BGB, sondern zeigt auch anschaulich, dass selbst bei einer an sich wirksamen Kündigung eine Kündigungsschutzklage vernünftig sein kann. Der Fahrer jedenfalls hat auf diese Weise immerhin einen Monatslohn mehr aus dem Arbeitsverhältnis mitnehmen können.

Nähere Informationen finden Sie hier:

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Letzte Überarbeitung: 10. Januar 2011

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Arbeitsrecht aktuell:


München, 16.05.2012
Altersversorgung:

Betriebliche Übung und Betriebsrente

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.05.2012, 3 AZR 128/11

Hannover, 15.05.2012
Urlaub und Krankheit:

Urlaubsabgeltung bei Krankheit

Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 23.02.2012, 5 Sa 1370/11

Frankfurt, 14.05.2012
Leiharbeit:

Für Leiharbeitsfirmen werden die CGZP-Tarifverträge teuer

Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 23.04.2012, L 1 KR 95/12 B ER

Berlin, 12.05.2012
Betriebsübergang:

Betriebsübergang bei Rettungszweckverband

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 10.05.2012, 8 AZR 639/10

Köln, 09.05.2012
Whistleblowing:

Fristlose Kündigung wegen Strafanzeige

Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 02.02.2012, 6 Sa 304/11

Köln, 08.05.2012
Lohnrückzahlung:

Gehaltsüberzahlung bei Überstundenvergütung

Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 12.10.2011, 9 Sa 156/11

München, 07.05.2012
Kündigungsschutzklage:

LAG München zu Kündigungsschutzklage und Rücknahme der Kündigung

Landesarbeitsgericht München, Urteil vom 13.10.2011, 3 Sa 1187/10

Frankfurt, 04.05.2012
Urlaub und Krankheit:

Urlaubsabgeltung nach langer Krankheit auch für Beamte

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 03.05.2012, Rs. C-337/10 - Neidel

Köln, 03.05.2012
Korruption:

Kündigung - Schmiergeld als Kündigungsgrund

Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 23.01.2012, 5 Sa 371/11

Köln, 02.05.2012
Kündigung und Krankheit:

Arbeitsgericht Trier: Kündigung nach Krankmeldung als Maßregelung

Arbeitsgericht Trier, Urteil vom 08.12.2011, 3 Ca 936/11

Köln, 30.04.2012
Fristlose Kündigung:

Betriebsrat - Fristlose Kündigung und trotzdem im Amt?

Landesarbeitsgericht Köln, Beschluss vom 27.07.2011, 9 TaBVGa 2/11

Frankfurt, 25.04.2012
Urlaubsabgeltung:

Urlaubsabgeltung nach Krankheit und Verfallfrist

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 13.12.2011, 9 AZR 399/10

Köln, 24.04.2012
Diskriminierungsschutz:

Geschäftsführer und Altersdiskriminierung

Bundesgerichtshof, Urteil vom 23.04.2012, II ZR 163/10

Frankfurt, 23.04.2012
Fristlose Kündigung:

Kündigung wegen Stalkings

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.04.2012, 2 AZR 258/11

Hamburg, 20.04.2012
Lohnuntergrenzen:

Mindestlohn gemäß Arbeitnehmer-
Entsendegesetz (AEntG)

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.04.2012, 4 AZR 139/10, Beschluss vom 18.04.2012, 4 AZR 168/10

Hamburg, 20.04.2012
Diskriminierung:

Auskunftsanspruch des abgelehnten Stellenbewerbers?

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 19.04.2012, C-415/10 (Meister)

Hannover, 18.04.2012
Gleichbehandlung:

Altersteilzeit und Betriebsrente

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 17.04.2012, 3 AZR 280/10

Hamburg, 13.04.2012
Kündigungsschutzklage:

Anfechtung eines Vergleichs nur im Ausnahmefall

Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 27.09.2011, 1 Sa 538 e/10

Stuttgart, 12.04.2012
Änderungskündigung:

Abmahnung vor Änderungskündigung

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10.11.2011, 10 Sa 329/11

Berlin, 05.04.2012
Unkündbarkeit:

Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 07.02.2012, 7 Sa 2164/11

Köln, 28.03.2012
Ermahnung:

Entfernung einer Ermahnung aus der Personalakte

Arbeitsgericht Trier, Urteil vom 20.12.2011, 3 Ca 1013/11

Frankfurt, 26.03.2012
Mitarbeitergespräche:

Mitbestimmung des Betriebsrates bei Mitarbeiterjahresgesprächen

Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 06.02.2012, 16 Sa 1134/11

Berlin, 22.03.2012
Massenentlassungsanzeige

Massenentlassung und Stellungnahme des Betriebsrats

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21.03.2012, 6 AZR 596/10

Berlin, 21.03.2012
Gleicher Urlaub:

Urlaub nach Alter ist eine Diskriminierung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.03.2012, 9 AZR 529/10

Berlin, 18.03.2012
Änderungskündigung:

Fallstricke bei betriebsbedingter Änderungskündigung wegen Betriebsschließung

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19.12.2011, 15 Sa 1264/11, 15 Sa 1461/11

Berlin, 16.03.2012
Bewerberdiskriminierung

Diskriminierung - Frist zur Forderung von Entschädigung rechtens

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.03.2012, 8 AZR 160/11

Berlin, 15.03.2012
Urlaubsrecht:

Kein Urlaubsverfall bei günstigem Arbeitsvertrag

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.10.2011, 9 AZR 303/10

Berlin, 14.03.2012
Wettbewerbsverbot:

Wettbewerbsverbot - Anrechung von Arbeitslosengeld auf die Karenzentschädigung?

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14.09.2011, 10 AZR 198/10

Hamburg, 12.03.2012
Provision:

Provisionsvorschuss - Rückzahlung auch ohne Vertrag

Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 06.12.2011, 1 Sa 13 a/11

Hannover, 11.03.2012
Befristung:

Befristeter Arbeitsvertrag und auflösende Bedingung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 29.06.2011, 7 AZR 6/10