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Arbeitsrecht aktuell: 11/027 Altersdiskriminierung durch tariflichen Urlaubsanspruch
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LAG Düsseldorf: Ein nach dem Lebensalter gestaffelter tariflicher Urlaubsanspruch ist ohne erkennbares rechtmäßiges Ziel diskriminierend
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 18.01.2011, 8 Sa 1274/10
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Leitsätze der Redaktion: "Wird in einem Tarifvertrag der Urlaub nach dem Lebensalter gestaffelt, kann dies eine unmittelbare Diskriminierung jüngerer Arbeitnehmer wegen ihres Alters sein. Die Ungleichbehandlung ist nur dann erlaubt, wenn durch sie auf angemessene Weise ein rechtmäßiges Ziel verfolgt wird. Ob das der Fall ist, müssen die Tarifvertragsparteien anhand von Tatsachen sicherstellen. Nicht ausreichend sind blosse Behauptungen oder Vermutungen."
08.02.2011. Mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) wurde in Deutschland die europäische Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27.11.2000 (Richtlinie 2000/78/EG) umgesetzt. Das AGG verbietet unter anderem die Diskriminierung von Arbeitnehmern wegen ihres Alters (§§ 1, 7 AGG).
Eine unterschiedliche Behandlung von Arbeitnehmern wegen ihres Alters ist aber nur dann eine Diskrimnierung, wenn es für sie keine hinreichenden Gründe gibt. § 10 AGG lässt sie deshalb zu, wenn die Ungleichbehandlung "objektiv und angemessen und durch ein legitimes Ziel gerechtfertigt ist. Die Mittel zur Erreichung dieses Ziels müssen angemessen und erforderlich sein."
Diese sehr juristische Formulierung wurde aus der Richtlinie übernommen und ist auch für Tarifvertragspartnern verbindlich. Tarifverträge enthalten allerdings traditionell viele altersabhängige Rechte, zu denen insbesondere Lebensaltersstufen bei Löhnen und Urlaub gehören. Hier kann schnell fraglich sein, ob die unterschiedliche Behandlung tatsächlich "objektiv und angemessen" und durch ein "legitimes Ziel" gerechtfertigt ist.
In Arbeitsrecht aktuell 10/247 ("Längerer tariflicher Urlaub für 30jährige als für 19jährige ist diskriminierend") berichteten wir über eine junge Kassierin, die sich vor diesem Hintergrund gegen die altersabhängige - und aus ihrer Perspektive diskriminierende - Staffelung tarifvertraglicher Urlaubsansprüche wandte. Der "Manteltarifvertrag für den Einzelhandel in NRW vom 25.07.2008" (MTV Einzelhandel NRW) gewährte der damals noch 23jährigen nur einen Anspruch auf 34 Urlaubstage, während ab dem 30.Lebensjahr 36 Urlaubstage gegeben werden. Der Arbeitgeber verteidigte die Regelung mit dem Argument, die Regelung solle die Vereinbarkeit von Familie und Beruf fördern. Denn, so sein Gedankengang, im Einzelhandel seien in erster Linie Frauen beschäftigt, die um das 30.Lebensjahr herum feste Partnerschaften eingehen und einen eigenen Haushalt gründen. Die Staffelung trage also den wachsenden Fürsorgepflichten "älterer" Frauen Rechnung.
Das in erster Instanz zuständige Arbeitsgericht Wesel teilte völlig zu Recht die Auffassung der Kassiererin (Urteil vom 11.08.2010). Die Argumentation des Arbeitgebers beruhe auf einem "überholten Weltbild". Die Ungleichbehandlung basiert nicht auf Tatsachen, sondern nur auf Vermutungen oder gar auf "ins Blaue hinein" aufgestellten Behauptungen. Sie ist damit nicht "objektiv" im Sinne des § 10 AGG, so das Gericht. Abgesehen davon sei diese Art von Regelung nicht "angemessen und erforderlich", um das angebliche Ziel zu verfolgen. Denn das Ziel, die Familie durch zusätzlichen Urlaub zu fördern, könnte beispielsweise durch eine Urlaubsstaffelung pro Kind oder bei Nachweis einer Partnerschaft effektiver verfolgt werden.
Die streitige Urlaubsregelung hielt das Arbeitsgericht daher für diskriminierend und deshalb unwirksam. Damit hat der Tarifvertrag eine Lücke, soweit es um die Urlaubstageregelung geht. Das Gericht schloss diese durch eine "Angleichung nach oben", also ganz im Sinne der Kassiererin. Sie hatte damit den höchstmöglichen Anspruch auf (36) Urlaubstage pro Kalenderjahr. Nur auf diese Weise wird das Gebot der effektiven Durchsetzung europäischer Richtlinien ausreichend beachtet.
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf hat diese Entscheidung nun, nur knapp 5 Monate später, bestätigt (Urteil vom 18.01.2011). Eine ausführliche Begründung liegt noch nicht vor. Der Pressemitteilung kann jedoch entnommen werden, dass es seiner Vorinstanz nicht nur im Ergebnis, sondern auch in der Argumentation folgt.
Fazit: Eine altersabhängige Staffelung von Lohn oder Urlaub ist nur erlaubt, wenn damit ein rechtmäßiges Ziel verfolgt wird. Das Ziel muss dabei - so jedenfalls das LAG Düsseldorf - in dem Tarifvertrag oder seinen Begleitumständen "Anklang gefunden" haben. Da das Gericht die Revision gegen seine Entscheidung zulies, spricht viel dafür, dass sich das Bundesarbeitsgericht (BAG) in absehbarer Zeit mit dieser Auffassung auseinandersetzen kann. Es dürfte seine Vorinstanzen jedenfalls im Ergebnis bestätigen und die Rechtsprechung damit um eine weitere wichtige Entscheidung zu Altersdiskriminierungen bereichern.
Nähere Informationen finden Sie hier:
Hinweis: In der Zwischenzeit, d.h. nach Erstellung dieses Artikels, hat das Gericht seine Entscheidungsgründe schriftlich abgefasst und veröffentlicht. Die Entscheidungsgründe im Volltext finden Sie hier:
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Letzte Überarbeitung: 2. April 2012
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Berlin, 22.05.2012 Konkurrentenklage:
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14.03.2012, 15 SaGa 2383/11
Berlin, 19.05.2012 Teilzeitanspruch:
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14.03.2012, 15 SaGa 2286/11
Berlin, 17.05.2012 Outsourcing:
Bundesarbeitsgericht, Urteile vom 16.05.2012, 4 AZR 320/10 und 321/10
Berlin, 17.05.2012 Öffentlicher Dienst:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 16.05.2012, 10 AZR 202/11
München, 16.05.2012 Altersversorgung:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.05.2012, 3 AZR 128/11
Hannover, 15.05.2012 Urlaub und Krankheit:
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 23.02.2012, 5 Sa 1370/11
Frankfurt, 14.05.2012 Leiharbeit:
Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 23.04.2012, L 1 KR 95/12 B ER
Berlin, 12.05.2012 Betriebsübergang:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 10.05.2012, 8 AZR 639/10
Köln, 09.05.2012 Whistleblowing:
Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 02.02.2012, 6 Sa 304/11
Köln, 08.05.2012 Lohnrückzahlung:
Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 12.10.2011, 9 Sa 156/11
München, 07.05.2012 Kündigungsschutzklage:
Landesarbeitsgericht München, Urteil vom 13.10.2011, 3 Sa 1187/10
Frankfurt, 04.05.2012 Urlaub und Krankheit:
Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 03.05.2012, Rs. C-337/10 - Neidel
Köln, 03.05.2012 Korruption:
Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 23.01.2012, 5 Sa 371/11
Köln, 02.05.2012 Kündigung und Krankheit:
Arbeitsgericht Trier, Urteil vom 08.12.2011, 3 Ca 936/11
Köln, 30.04.2012 Fristlose Kündigung:
Landesarbeitsgericht Köln, Beschluss vom 27.07.2011, 9 TaBVGa 2/11
Frankfurt, 25.04.2012 Urlaubsabgeltung:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 13.12.2011, 9 AZR 399/10
Köln, 24.04.2012 Diskriminierungsschutz:
Bundesgerichtshof, Urteil vom 23.04.2012, II ZR 163/10
Frankfurt, 23.04.2012 Fristlose Kündigung:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.04.2012, 2 AZR 258/11
Hamburg, 20.04.2012 Lohnuntergrenzen:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.04.2012, 4 AZR 139/10, Beschluss vom 18.04.2012, 4 AZR 168/10
Hamburg, 20.04.2012 Diskriminierung:
Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 19.04.2012, C-415/10 (Meister)
Hannover, 18.04.2012 Gleichbehandlung:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 17.04.2012, 3 AZR 280/10
Hamburg, 13.04.2012 Kündigungsschutzklage:
Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 27.09.2011, 1 Sa 538 e/10
Stuttgart, 12.04.2012 Änderungskündigung:
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10.11.2011, 10 Sa 329/11
Köln, 28.03.2012 Ermahnung:
Arbeitsgericht Trier, Urteil vom 20.12.2011, 3 Ca 1013/11
Frankfurt, 26.03.2012 Mitarbeitergespräche:
Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 06.02.2012, 16 Sa 1134/11
Berlin, 22.03.2012 Massenentlassungsanzeige
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21.03.2012, 6 AZR 596/10
Berlin, 21.03.2012 Gleicher Urlaub:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.03.2012, 9 AZR 529/10
Berlin, 18.03.2012 Änderungskündigung:
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19.12.2011, 15 Sa 1264/11, 15 Sa 1461/11
Berlin, 16.03.2012 Bewerberdiskriminierung
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.03.2012, 8 AZR 160/11
Berlin, 15.03.2012 Urlaubsrecht:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.10.2011, 9 AZR 303/10
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