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Home: Mobbing - Tipps für Betroffene




Informationen zum Thema Mobbing - Tipps für Betroffene

Hensche Rechtsanwälte, Kanzlei für Arbeitsrecht

Wenn Sie von Mobbing am Arbeitsplatz betroffen sind, sollten Sie einige praktische Empfehlungen befolgen, um Ihre Situation dauerhaft zu verbessern. Die wichtigsten Tipps sind im folgenden genannt.

Sie sollten Fakten sammeln, am besten schriftliche Belege, Beweise sichern, von Ihrem Beschwerderecht Gebrauch machen, Ihre Probleme nicht voreilig als Mobbing bezeichnen und Kontakt zu Beratungsstellen aufnehmen. Führen diese Schritte nicht zum Erfolg, sollten Sie einen Rechtsanwalt aufsuchen und mit ihm zusammen überlegen, ob die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts oder eine arbeitsgerichtliche Klage in Betracht kommt.

von Rechtsanwalt Dr. Martin Hensche, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin

Tipp 1: Sammeln Sie Fakten!

Wer gemobbt wird, leidet oft unter vielen kleinen Nackenschlägen, die für sich betrachtet harmlos erscheinen können. Ein realistisches Bild der Lage ergibt sich oft erst dann, wenn man alle einschlägigen Vorkommnisse in Betracht zieht. Auch die verschiedenen Definitionen von "Mobbing" gehen davon aus, daß der Betroffene über eine längere Zeit und systematisch angefeindet wird.

Wenn Sie den Eindruck gewinnen, daß Sie gemobbt werden, sollten Sie deshalb zunächst einmal alle einschlägigen Vorfälle genau notieren, also insbesondere Datum, Uhrzeit und die näheren Umstände des Vorfalls schriftlich festhalten. Sie sollten ein regelrechtes "Mobbingtagebuch" verfassen.

Wenn Sie Gespräche protokollieren, sollten Sie sich Ort, Datum, Uhrzeit, die anwesenden Personen, das Thema und den Wortlaut wesentlicher Äußerungen notieren.

Tipp 2: Sichern Sie Beweise!

Auch wenn Sie derzeit (noch) nicht daran denken, einen Prozeß zu führen, sollten Sie dafür Sorge tragen, daß Sie Ihre Version des Geschehens notfalls auch vor Gericht beweisen können. Es ist immer beruhigend zu wissen, daß man einen Prozeß nicht allein aus Mangel an Beweisen für den eigenen Tatsachenvortrag verlieren würde.

Außerdem muß man als Betroffener einer Mobbing-Kampagne damit rechnen, daß die Situation sehr schnell eskalieren kann: Im Falle einer - auch unberechtigten! - fristlosen Kündigung hat man nur drei Wochen Zeit, um Klage zu erheben. Da man innerhalb dieser Frist aber in der Regel von der Arbeit freigestellt ist oder sogar einem Hausverbot unterliegt, hat man zumeist keinen Zugang mehr zu den relevanten Unterlagen, da diese sich im Betrieb bzw. am Arbeitsplatz befinden. Daher muß man sich auf das Material stützen, das man in der Vergangenheit bereits gesammelt hat.

Soweit dies möglich ist, sollten Sie daher als Mobbing-Betroffener für einen später vielleicht einmal nötigen Prozeß Beweismaterial sammeln, also mögliche Zeugen ansprechen und Unterlagen sammeln.

Tipp 3: Machen Sie von Ihrem Beschwerderecht Gebrauch!

Sinnvoll und jederzeit rechtlich zulässig ist es weiterhin, sich möglichst frühzeitig beim Vorgesetzten oder - falls der Vorgesetzte selbst Mobbing betreibt - beim Arbeitgeber selbst bzw. bei der Personalabteilung zu beschweren. Dieses Recht folgt aus § 84 Abs.1 Satz 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG).

Falls im Betrieb ein Betriebsrat besteht, kann man sich auch bei diesem jederzeit beschweren. Dieses Recht folgt aus § 85 Abs.1 BetrVG.

Beschwerden gegenüber dem Arbeitgeber und / oder dem Betriebsrat sollte man zu Beweiszwecken schriftlich vorbringen und sich die Übergabe des Beschwerdeschreibens abzeichnen lassen. Bei der Beschwerde sollte man außerdem möglichst konkrete Maßnahmen verlangen, die dazu geeignet sind, das Mobbing zu unterbinden. Hier kommen vor allem eine Abmahnung und ggf. auch eine Versetzung der Mobber in Betracht.

Tipp 4: Sprechen Sie nicht von vornherein von "Mobbing"!

Wer sich beim Vorgesetzten, beim Arbeitgeber oder beim Betriebsrat über "Mobbing" beschwert, muß mittlerweile damit rechnen, in die "falsche Schublade" gesteckt zu werden. Aber auch dann, wenn man den Vorwurf des Mobbing ernst nimmt, kommt es letztlich auf die konkreten Schikanen an, denen man ausgesetzt ist. Sind diese Schikanen gravierend, kann man vom Arbeitgeber Abhilfe verlangen, sind sie nicht gravierend, muß man sich irgendwie arrangieren.

Wer von "Mobbing" spricht, sollte daher zuvor geprüft haben, ob sein Problem wirklich ein Fall von Mobbing ist. Anderenfalls sollte man auf dieses Schlagwort verzichten, da es mittlerweile - leider - recht oft mißbraucht wird.

Tipp 5: Nehmen Sie Kontakt zu Beratungsstellen auf!

Wer gemobbt wird, ist heute mit seinem Problem nicht mehr so allein, wie dies noch vor einigen Jahren der Fall war. Um den eigenen Mobbingfall besser einordnen zu können, ist es daher oft nützlich, mit Beratungsstellen Kontakt aufzunehmen. Je nach Qualität und Engagement der Beratungsstelle erhält man dort

  • Adressen von Rechtsanwälten, Psychologen und Ärzten,
  • eine Einschätzung bzw. Bewertung des eigenen Falles,
  • Tipps und Rückenstärkung durch Leidensgenossen.

Wenn es in Ihrer Stadt Beratungsstellen für Mobbingopfer gibt, sollten Sie auf jeden Fall sämtliche dieser Stellen anrufen, um sich einen Überblick zu verschaffen, wo Sie am ehesten konkrete Hilfe erhalten.

Tipp 6: Kündigen Sie an, Ihr Zurückbehaltungsrecht auszuüben!

Wenn Beschwerden nicht helfen, besteht die weitere Möglichkeit, die Zurückbehaltung der Arbeitsleistung für den Fall anzudrohen, daß der Arbeitgeber mögliche und zumutbare Maßnahmen zur Unterbindung des Mobbings nicht innerhalb einer bestimmten Frist ergreift.

Auch diese Ankündigung sollte schriftlich und im übrigen so erfolgen, daß der Zugang des Schreibens später bewiesen werden kann. Bevor man einen solchen Schritt unternimmt, sollte man sich allerdings unbedingt rechtlich beraten lassen, da eine unberechtigte Verweigerung der Arbeit einen Grund für eine fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber darstellt.

Unternimmt der Arbeitgeber dann immer noch nichts, kann der Gemobbte von seinem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch machen, d.h. die weitere Arbeitsleistung verweigern.

Im Falle der berechtigten Ausübung des Zurückbehaltungsrechts bleibt der Arbeitgeber auch für die Zeit, während der der Arbeitnehmer nicht bei der Arbeit erscheint, zur Fortzahlung der Vergütung verpflichtet. Dies ergibt sich aus § 615 BGB. Nähere Informationen dazu finden Sie unter dem Stichwort "Vergütung bei Arbeitsausfall". Bei sexuellen Belästigungen am Arbeitsplatz im Sinne von § 3 Abs.4 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist das Recht zur Einstellung der Arbeit ohne Verlust des Arbeitsentgeltes speziell geregelt (§ 14 AGG).

Tipp 7: Planen Sie notfalls gerichtliche Schritte!

Schließlich können Betroffene ihre Rechte auch gerichtlich geltend machen. Informationen zu der Frage, welche Rechte Ihnen im Falle von Mobbing zustehen, finden Sie unter dem Stichwort "Mobbing - Rechte von Mobbingopfern".

Wo finden Sie mehr zum Thema Mobbing?

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Was können wir für Sie tun?

Wenn Sie Fragen im Zusammenhang mit einem zu Ihren Lasten gehenden Mobbing am Arbeitsplatz haben, selbst dem Vorwurf des Mobbing ausgesetzt sind oder wenn Sie in einer sachlich nicht nachvollziehbaren Weise von einer anderen Arbeitnehmern gewährten Vergünstigung ausgeschlossen werden, beraten und unterstützen wir Sie gerne.

Wir Sind auch gerne behilflich, wenn es darum geht, Ihre rechtlichen Möglichkeiten und die weitere Vorgehensweise in Ihrem Fall abzuklären. Bitte beachten Sie, dass Ihnen je nach Lage des Falles nur eine begrenzte Zeit für die Geltendmachung Ihrer Ansprüche zur Verfügung steht, so dass Ansprüche infolge längeren Zuwartens verloren gehen können.

Selbstverständlich unterstützen wir Sie auch bei der Durchsetzung von Ansprüchen, die Sie aufgrund des Mobbings geltend machen können. Je nach Lage des Falles bzw. entsprechend Ihren Wünschen treten wir entweder nach außen nicht in Erscheinung oder aber wir verhandeln in Ihrem Namen mit Ihrem Arbeitgeber.

Für eine möglichst rasche und effektive Beratung benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Arbeitsvertrag
  • Gehaltsabrechnungen
  • Unterlagen im Zusammenhang mit den Mobbingvorfällen (falls vorhanden)

Unsere Büros können Sie von Montag bis Freitag, jeweils von 09:00 Uhr bis 20:00 Uhr, unter folgenden Anschriften in Berlin, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Köln, München, Nürnberg und Stuttgart erreichen:

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Letzte Überarbeitung: 24. Januar 2012

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Arbeitsrecht aktuell:


Hannover, 08.02.2012
Chefarzt

Privatliquidationsrecht durch Schadensersatzanspruch gesichert

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.09.2011, 8 AZR 846/09

Frankfurt, 07.02.2012
Fristlose Kündigung

Fristlose Kündigung trotz Freistellung

Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 29.08.2011, 7 Sa 248/11

Berlin, 03.02.2012
Kündigungsschutz:

Auslandsvertrag zählt bei Wartezeit mit

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 07.07.2011, 2 AZR 12/10

München, 02.02.2012
Altersdiskriminierung:

Altersgrenze für Sachverständige gekippt

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 01.02.2012, 8 C 24.11

Berlin, 31.01.2012
Betriebsrat:

Benachteiligung durch Verweigerung der Festanstellung

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 04.11.2011, 13 Sa 1549/11

Berlin, 27.01.2012
Befristung:

Europarecht erlaubt Befristung zur Vertretung - auch jahrelang

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 26.01.2012, Rs. C-586/10 (Kücük)

Berlin, 25.01.2012
Europarecht:

Anspruch auf vier Wochen Urlaub auch ohne jährliche Mindestarbeitszeit

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 24.01.2012, C-282/10 (Dominguez)

Frankfurt, 23.01.2012
Mobbingklage:

Oberarzt verklagt mobbenden Chefarzt auf 500.000 EUR Schadensersatz

Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 19.01.2012, 11 Sa 722/10

Berlin, 20.01.2012
Geschäftsführer:

Geschäftsführer erhebt Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 08.12.2011, 11 Ta 230/11

Hannover, 19.01.2012
Weihnachtsgeld

Kein Weihnachtsgeld nach Kündigung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.01.2012, 10 AZR 667/10

Berlin, 17.01.2012
Bewerberdiskriminierung

Auskunftsanspruch des Stellenbewerbers über Auswahlentscheidung oder nicht?

Schlussanträge des Generalanwalts Paolo Mengozzi vom 12.01.2012, Rs. C-415/10 - Meister

Berlin, 13.01.2012
Betriebsratswahl:

Abbruch nur bei Nichtigkeit

Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 27.07.2011, 7 ABR 61/10

Berlin, 11.01.2012
BAT Altersstufen:

Berlin und Hessen müssen für BAT-Altersstufen bluten

Bundesarbeitsgericht, Urteile vom 10.11.2011, 6 AZR 148/09 und 6 AZR 481/09

Berlin, 10.01.2012
CGZP-Tarifverträge:

Tarifverträge der CGZP waren auch 2004, 2006 und 2008 unwirksam

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 09.01.2012, 24 TaBV 1285/11

München, 05.01.2012
Aufhebungsvertrag:

Aufhebungsvertrag ohne Abfindung, aber mit Ausgleichsklausel?

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21.06.2011, 9 AZR 203/10

Berlin, 03.01.2012
Urlaub und Krankheit:

Urlaub und Urlaubsabgeltung bei Krankheit - nur 15 Monate lang?

Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 21.12.2011, 10 Sa 19/11

Berlin, 20.12.2011
Sozialauswahl:

Sozialauswahl und Altersdiskriminierung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.12.2011, 2 AZR 42/10

Stuttgart, 05.12.2011
Kündigung:

Entschädigung für diskriminierende Kündigung

Arbeitsgericht Stuttgart, Urteil vom 16.03.2011, 30 Ca 1772/10

Berlin, 23.11.2011
Urlaub und Krankheit:

Krankheitsbedingt nicht genommener Urlaub kann nach 15 Monaten verfallen

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 22.11.2011, C-214/10 - KHS gg. Schulte

Berlin, 05.11.2011
Kündigungsschutzklage:

Arbeitsgericht Berlin großzügig bei Fristversäumung durch Anwalt

Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 12.08.2011, 28 Ca 9265/11

München, 02.11.2011
Fristlose Kündigung:

LAG München: Kündigung nach Betrug mit 20 EUR Schaden

Landesarbeitsgericht München, Urteil vom 03.03.2011, 3 Sa 641/10

Frankfurt, 26.10.2011
Kündigung:

Kündigung wegen Alkohols am Steuer

Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 01.07.2011, 10 Sa 245/11

Frankfurt, 21.10.2011
Fristlose Kündigung:

Fristlose Kündigung wegen Diensthandy-Missbrauchs?

Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 25.07.2011, 17 Sa 1739/10

Hamburg, 23.09.2011
Kündigung:

LAG Hamburg -
Kündigung bei Beschäftigungsmöglichkeit im Ausland

Landesarbeitsgericht Hamburg, Urteil vom 11.05.2011, 5 Sa 1/11

Berlin, 14.09.2011
BAT-TVöD:

Diskriminierung wegen des Alters durch BAT-Lebensaltersstufen

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 08.09.2011, C-297/10 und C-298/10 (Hennings und Mai)

Frankfurt, 13.09.2011
Altersgrenzen:

EuGH kippt Altersgrenze 60 für Lufthansa-Piloten

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 13.09.2011, C-447/09 (Prigge u.a.)

Berlin, 12.09.2011
Chefarzt:

Kündigung eines Chefarztes wegen Wiederverheiratung?

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 08.09.2011, 2 AZR 543/10

Hannover, 09.09.2011
Arbeitszeitbetrug:

Fristlose Kündigung wegen Arbeitszeitbetrugs

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 09.06.2011, 2 AZR 381/10

Berlin, 08.09.2011
Whistleblowing:

Verpfeifen / Whistleblowing ohne Risiko einer Kündigung?

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Urteil vom 21.07.2011, 28274/08 (Heinisch)

Berlin, 06.09.2011
Bonus - Kündigung:

Anspruch auf Bonus trotz Kündigung und Ausscheiden im Folgejahr

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 12.04.2011, 1 AZR 412/09

Frankfurt, 05.09.2011
Betriebsübergang:

Betriebsübergang bei Zwangsverwaltung eines Hotelgrundstücks

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.08.2011, 8 AZR 230/10

Berlin, 02.09.2011
GlobeGround Berlin:

Betriebsratswahl bei GlobeGround in Berlin unwirksam

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25.08.2011, 25 TaBV 529/11

Frankfurt, 31.08.2011
Kündigung:

Kündigung und Krankmeldung

Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 18.01.2011, 12 Sa 522/10

Hamburg, 25.08.2011
Probezeitkündigung:

Kündigung in der Probezeit wegen Heirat einer Chinesin

Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 22.06.2011, 3 Sa 95/11

Frankfurt, 23.08.2011
Kündigung und Vollmacht:

Kündigung mit Vollmacht, aber ohne Vollmachtsurkunde

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14.04.2011, 6 AZR 727/09