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BAG, Ur­teil vom 22.02.2018, 6 AZR 868/16

   
Schlagworte: Annahmeverzugslohn, Insolvenz des Arbeitgebers
   
Gericht: Bundesarbeitsgericht
Aktenzeichen: 6 AZR 868/16
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 22.02.2018
   
Leitsätze: Erweist sich eine Kündigung, die das Arbeitsverhältnis spätestens zum ersten Termin beenden würde, zu dem der Verwalter nach der Anzeige der Masseunzulänglichkeit kündigen konnte, als rechtsunwirksam, gelten die Ansprüche aus Annahmeverzug für die Zeit nach diesem Termin gemäß § 209 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 1 Nr. 2 InsO als Neumasseverbindlichkeiten.

Vorinstanzen: Arbeitsgericht Trier, Urteil vom 03.12.2015, 3 Ca 632/15
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 07.07.2016, 6 Sa 23/16
   

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