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LAG Düs­sel­dorf, Ur­teil vom 19.03.2010, 9 Sa 1138/09

   
Schlagworte: Aufhebungsvertrag, Abfindung, Insolvenz des Arbeitgebers
   
Gericht: Landesarbeitsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen: 9 Sa 1138/09
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 19.03.2010
   
Leitsätze:

1. Ein Aufhebungsvertrag, in dem der Arbeitgeber sich zur Zahlung einer Abfindung verpflichtet, ist regelmäßig ein gegenseitiger Vertrag (im Anschluss an BAG vom 25.06.1987, NZA 1988, S. 466).

2. Der Rücktritt von einem Aufhebungsvertrag führt nicht zu dessen Unwirksamkeit, kann aber einen Wiedereinstellungsanspruch des Arbeitnehmers begründen.

3. Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann der Arbeitnehmer nicht mehr von einem Aufhebungsvertrag zurücktreten. Dies ergibt sich aus einer analogen Anwendung des § 105 S. 2 InsO

Vorinstanzen: Arbeitsgericht Solingen, Urteil vom 9.9.2009, 3 Ca 761/09 lev
Nachgehend Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 10.11.2011, 6 AZR 342/10
   

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