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BAG, Ur­teil vom 30.07.2008, 10 AZR 606/07

   
Schlagworte: Freiwilligkeitsvorbehalt, Sonderzahlung
   
Gericht: Bundesarbeitsgericht
Aktenzeichen: 10 AZR 606/07
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 30.07.2008
   
Leitsätze: Weist der Arbeitgeber in einem vorformulierten Arbeitsvertrag darauf hin, dass die Gewährung einer Sonderzahlung keinen Rechtsanspruch des Arbeitnehmers auf die Leistung für künftige Bezugszeiträume begründet, benachteiligt ein solcher Freiwilligkeitsvorbehalt den Arbeitnehmer nicht unangemessen. Die Klausel ist auch dann wirksam, wenn die Sonderzahlung ausschließlich im Bezugszeitraum geleistete Arbeit zusätzlich vergütet.
Vorinstanzen: Thüringer Landesarbeitsgerichts, Urteil vom 22.03.2007, 3 Sa 66/07
   

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