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LAG Köln, Ur­teil vom 21.07.2011, 7 Sa 312/11

   
Schlagworte: Firmeneigentum, Kündigung: Fristlos, Kündigung: Außerordentlich
   
Gericht: Landesarbeitsgericht Köln
Aktenzeichen: 7 Sa 312/11
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 21.07.2011
   
Leitsätze:

1. Der Arbeitgeber kann jederzeit vom Arbeitnehmer die Herausgabe der in seinem Eigentum stehenden und ausschließlich zur dienstlichen Nutzung überlassenen Arbeitsmittel verlangen.

2. Verweigert der Arbeitnehmer hartnäckig die Herausgabe, kann dies je nach den Umständen des Einzelfalles auch ohne vorangegangene Abmahnung geeignet sein, eine außerordentliche Kündigung zu rechtfertigen.

3. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Arbeitgeber zwar keine Abmahnung ausgesprochen, aber eine Strafanzeige angedroht hat.

Vorinstanzen: Arbeitsgericht Köln, Urteil vom 14.01.2011, 19 Ca 3924/10
   

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