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BAG, Ur­teil vom 26.03.2015, 2 AZR 237/14

   
Schlagworte: Mutterschutz, Schwangerschaft, Kündigung: Schwangerschaft
   
Gericht: Bundesarbeitsgericht
Aktenzeichen: 2 AZR 237/14
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 26.03.2015
   
Leitsätze:

1. Im Fall einer Schwangerschaft aufgrund einer Befruchtung außerhalb des Körpers (In-vitro-Fertilisation) greift das Kündigungsverbot des § 9 Abs. 1 Satz 1 MuSchG ab dem Zeitpunkt der Einsetzung einer befruchteten Eizelle in die Gebärmutter (Embryonentransfer).


2. Eine außerhalb des Geltungsbereichs des KSchG ausgesprochene Kündigung ist gemäß § 134 BGB iVm. § 7 Abs. 1, §§ 1, 3 AGG nichtig, wenn sie wegen der - beabsichtigten - Durchführung einer In-vitro-Fertilisation und der damit einhergehenden Möglichkeit einer Schwangerschaft erklärt wird.

Vorinstanzen: Arbeitsgericht Leipzig, Urteil vom 21.06.2013 - 9 Ca 600/13
Sächsisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 7.03.2014 - 3 Sa 502/13
   

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