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Arbeitsrecht aktuell: 12/001 Pauschaler Freiwilligkeitsvorbehalt im Arbeitsvertrag ist unwirksam




BAG beschränkt Gestaltungsspielraum für arbeitsvertragliche Freiwilligkeitsvorbehalte

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14.09.2011, 10 AZR 526/10

02.01.2012. Arbeitsvertragspflichten können stillschweigend durch vertrauenserweckendes Verhalten des Arbeitgebers begründet werden, vor allem wie durch wiederholte Sonderzahlungen (Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, 13.Monatsgehalt, etc.). Arbeitgeber stellen daher in ihren Arbeitsvertragsklauseln oft klar, dass auf Sonderzahlungen kein Anspruch besteht und auch dann nicht entstehen soll, wenn sie mehrfach geleistet werden.

Solche Freiwilligkeitsvorbehalte sind praktisch immer Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Arbeitgebers. Sie werden daher gerichtlich kontrolliert. In einem aktuellen Urteil hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) den Spielraum für Arbeitgeber bei der Ausgestaltung von Freiwilligkeitsvorbehalte weiter eingeschränkt (BAG, Urteil vom 14.09.2011, 10 AZR 526/10).

Darf sich der Arbeitgeber schon im Arbeitsvertrag alle künftigen Leistungen als freiwillig und widerruflich vorbehalten?

Ansprüche des Arbeitnehmers können nicht nur durch einen ausdrücklichen und schriftlichen Vertrag entstehen, sondern auch durch faktische Vergünstigungen, die der Arbeitgeber über längere Zeit hinweg "stillschweigend" gewährt. Zahlt der Arbeitgeber z.B. mindest drei Jahre lang hintereinander kommentarlos ein 13.Monatsgehalt, darf der Arbeitnehmer damit rechnen, dass er es auch künftig bekommt. Man spricht hier von betrieblicher Übung.

Diese ungewollte Entstehung von Ansprüchen soll mit Freiwilligkeitsvorbehalten verhindert werden. Sie besagen, dass faktische Vergünstigungen keinen Anspruch für die Zukunft begründen sollen. Oft sind sie mit einem Widerrufsvorbehalt kombiniert, obwohl sich Freiwilligkeits- und Widerrufvorbehalt eigentlich ausschließen. Denn ein Widerrufsvorbehalt berechtigt den Arbeitgeber zur Beseitigung eines bereits bestehenden Anspruchs, während ein Freiwilligkeitsvorbehalt den Anspruch erst gar nicht entstehen lässt.

Da solche Klauseln vom Arbeitgeber vorgegeben werden, sind sie AGB und deshalb unwirksam, wenn sie den Arbeitnehmer „unangemessen benachteiligen“. Wann das der Fall ist, präzisierte das BAG kürzlich.

BAG: Ein pauschaler Freiwilligkeitsvorbehalt in Kombination mit einem Widerrufsvorbehalt ist unwirksam

Im Arbeitsvertrag eines Sozialpädagogen war eine Bruttovergütung von 3.956,00 EUR vereinbart. Ein 13. Gehalt war nicht vereinbart, wurde dem Arbeitnehmer aber 20 Jahre lang jeweils mit dem Entgelt für November ausgezahlt. Im Arbeitsvertrag war folgender Freiwilligkeitsvorbehalt enthalten:

"Sonstige, in diesem Vertrag nicht vereinbarte Leistungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer sind freiwillig und jederzeit widerruflich. Auch wenn der Arbeitgeber sie mehrmals und regelmäßig erbringen sollte, erwirbt der Arbeitnehmer dadurch keinen Rechtsanspruch für die Zukunft."

Da der Arbeitgeber das 13. Gehalt für 2008 nicht zahlte, klagte der Arbeitnehmer es ein und gewann vor dem Arbeitsgericht, dem Hessischen Landesarbeitsgericht (Urteil vom 26.07.2010, 7 Sa 1881/09) und auch vor dem BAG.

Erstmals stellte das BAG unzweideutig klar, dass die Kombination von Freiwilligkeits- und Widerrufsvorbehalt generell unverständlich und daher unwirksam ist (§ 307 Abs.1 Satz 2 BGB). Unabhängig davon ist ein Freiwilligkeitsvorbehalt, der pauschal alle künftigen Leistungen erfasst, eine für den Arbeitnehmer unzumutbare Abweichung von dem Grundsatz, dass Arbeitsleistungen bezahlt werden müssen und daher auch aus diesem Grunde unwirksam (§ 307 Abs. 2 BGB).

Fazit: Freiwilligkeitsvorbehalte müssen verständlich sein und dürfen inhaltlich nicht zu weit gehen. Deshalb müssen Arbeitgeber künftig

  1. entweder einen Freiwilligkeitsvorbehalt oder einen Widerrufsvorbehalt wählen
  2. die von einem Freiwilligkeitsvorbehalt erfassten Leistungen angeben (z.B. "Jahressonderzahlungen" oder "Zulagen")
  3. den Vorbehalt sicherheitshalber auch bei jeder einzelnen Zahlung erwähnen, damit er nicht in Vergessenheit gerät, da das BAG auch Zweifel an seiner bisherigen Rechtsprechung äußert, die besagt, dass auch ein (klarer) einmaliger arbeitsvertraglicher Freiwilligkeitsvorbehalt alle künftigen faktischen Sonderzahlungen überspielen kann (auch wenn diese über 20 Jahre hinweg gewährt werden). Diese smarte vertragliche Absicherung steht Arbeitgebern künftig wohl nicht mehr zur Verfügung.

Beachten Arbeitgeber diese Regeln nicht, können Arbeitnehmer die Zahlung bisher gewährter Sonderzahlungen mit guten Erfolgschancen einklagen. Aus Arbeitgebersicht heißt das, dass man sich allgemein gehaltene Freiwilligkeitsvorbehalte in seinen Arbeitsvertragsklauseln künftig schenken kann.

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Letzte Überarbeitung: 2. April 2012

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Arbeitsrecht aktuell:


Berlin, 22.05.2012
Konkurrentenklage:

Mit Konkurrentenklage rechtswidrige Stellenbesetzung verhindert

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14.03.2012, 15 SaGa 2383/11

Berlin, 19.05.2012
Teilzeitanspruch:

Arbeitszeitverringerung im Eilverfahren

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14.03.2012, 15 SaGa 2286/11

Berlin, 17.05.2012
Outsourcing:

Tarifvertrag und Betriebsübergang

Bundesarbeitsgericht, Urteile vom 16.05.2012, 4 AZR 320/10 und 321/10

Berlin, 17.05.2012
Öffentlicher Dienst:

Leistungsentgelt gemäß § 18 TVöD

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 16.05.2012, 10 AZR 202/11

München, 16.05.2012
Altersversorgung:

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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.05.2012, 3 AZR 128/11

Hannover, 15.05.2012
Urlaub und Krankheit:

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Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 23.02.2012, 5 Sa 1370/11

Frankfurt, 14.05.2012
Leiharbeit:

Für Leiharbeitsfirmen werden die CGZP-Tarifverträge teuer

Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 23.04.2012, L 1 KR 95/12 B ER

Berlin, 12.05.2012
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Betriebsübergang bei Rettungszweckverband

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 10.05.2012, 8 AZR 639/10

Köln, 09.05.2012
Whistleblowing:

Fristlose Kündigung wegen Strafanzeige

Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 02.02.2012, 6 Sa 304/11

Köln, 08.05.2012
Lohnrückzahlung:

Gehaltsüberzahlung bei Überstundenvergütung

Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 12.10.2011, 9 Sa 156/11

München, 07.05.2012
Kündigungsschutzklage:

LAG München zu Kündigungsschutzklage und Rücknahme der Kündigung

Landesarbeitsgericht München, Urteil vom 13.10.2011, 3 Sa 1187/10

Frankfurt, 04.05.2012
Urlaub und Krankheit:

Urlaubsabgeltung nach langer Krankheit auch für Beamte

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 03.05.2012, Rs. C-337/10 - Neidel

Köln, 03.05.2012
Korruption:

Kündigung - Schmiergeld als Kündigungsgrund

Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 23.01.2012, 5 Sa 371/11

Köln, 02.05.2012
Kündigung und Krankheit:

Arbeitsgericht Trier: Kündigung nach Krankmeldung als Maßregelung

Arbeitsgericht Trier, Urteil vom 08.12.2011, 3 Ca 936/11

Köln, 30.04.2012
Fristlose Kündigung:

Betriebsrat - Fristlose Kündigung und trotzdem im Amt?

Landesarbeitsgericht Köln, Beschluss vom 27.07.2011, 9 TaBVGa 2/11

Frankfurt, 25.04.2012
Urlaubsabgeltung:

Urlaubsabgeltung nach Krankheit und Verfallfrist

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Köln, 24.04.2012
Diskriminierungsschutz:

Geschäftsführer und Altersdiskriminierung

Bundesgerichtshof, Urteil vom 23.04.2012, II ZR 163/10

Frankfurt, 23.04.2012
Fristlose Kündigung:

Kündigung wegen Stalkings

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.04.2012, 2 AZR 258/11

Hamburg, 20.04.2012
Lohnuntergrenzen:

Mindestlohn gemäß Arbeitnehmer-
Entsendegesetz (AEntG)

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.04.2012, 4 AZR 139/10, Beschluss vom 18.04.2012, 4 AZR 168/10

Hamburg, 20.04.2012
Diskriminierung:

Auskunftsanspruch des abgelehnten Stellenbewerbers?

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 19.04.2012, C-415/10 (Meister)

Hannover, 18.04.2012
Gleichbehandlung:

Altersteilzeit und Betriebsrente

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 17.04.2012, 3 AZR 280/10

Hamburg, 13.04.2012
Kündigungsschutzklage:

Anfechtung eines Vergleichs nur im Ausnahmefall

Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 27.09.2011, 1 Sa 538 e/10

Stuttgart, 12.04.2012
Änderungskündigung:

Abmahnung vor Änderungskündigung

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10.11.2011, 10 Sa 329/11

Köln, 28.03.2012
Ermahnung:

Entfernung einer Ermahnung aus der Personalakte

Arbeitsgericht Trier, Urteil vom 20.12.2011, 3 Ca 1013/11

Frankfurt, 26.03.2012
Mitarbeitergespräche:

Mitbestimmung des Betriebsrates bei Mitarbeiterjahresgesprächen

Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 06.02.2012, 16 Sa 1134/11

Berlin, 22.03.2012
Massenentlassungsanzeige

Massenentlassung und Stellungnahme des Betriebsrats

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21.03.2012, 6 AZR 596/10

Berlin, 21.03.2012
Gleicher Urlaub:

Urlaub nach Alter ist eine Diskriminierung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.03.2012, 9 AZR 529/10

Berlin, 18.03.2012
Änderungskündigung:

Fallstricke bei betriebsbedingter Änderungskündigung wegen Betriebsschließung

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19.12.2011, 15 Sa 1264/11, 15 Sa 1461/11

Berlin, 16.03.2012
Bewerberdiskriminierung

Diskriminierung - Frist zur Forderung von Entschädigung rechtens

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.03.2012, 8 AZR 160/11

Berlin, 15.03.2012
Urlaubsrecht:

Kein Urlaubsverfall bei günstigem Arbeitsvertrag

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.10.2011, 9 AZR 303/10