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LAG Ber­lin-Bran­den­burg, Ur­teil vom 30.09.2016, 9 Sa 812/16

   
Schlagworte: Weiterbeschäftigung, Freistellung
   
Gericht: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg
Aktenzeichen: 9 Sa 812/16
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 30.09.2016
   
Leitsätze: Vereinbaren Parteien nach erstinstanzlichen Obsiegen eines Arbeitnehmers im Kündigungsrechtsstreit und Verurteilung des Arbeitgebers zur vorläufigen Weiterbeschäftigung eine Freistellung zur Vermeidung der Vollstreckung der Weiterbeschäftigung, so ist diese Freistellung einer tatsächlich erfolgten vorläufigen Weiterbeschäftigung gleichzusetzen. Der Arbeitnehmer ist nach rechtskräftigem Unterliegen im Kündigungsrechtsstreit nicht verpflichtet, für die Zeit der Freistellung bezogenes Entgelt zurückzuzahlen.
Vorinstanzen: Arbeitsgericht Potsdam, Urteil vom 15.03.2016, 7 Ca 1525/15
   

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