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LAG Düs­sel­dorf, Ur­teil vom 24.06.2020, 4 Sa 571/19

   
Schlagworte: Ausschlussfrist, Urlaubsabgeltung
   
Gericht: Landesarbeitsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen: 4 Sa 571/19
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 24.06.2020
   
Leitsätze:

1. Urlaubsabgeltungsansprüche unterliegen tarif- oder einzelvertraglichen Ausschlussfristen auch dann, wenn die zugrundeliegenden Urlaubsansprüche - etwa aufgrund unzureichender Aufklärung durch den Arbeitgeber - urlaubsrechtlich nicht verfallen konnten.

2. Zur Wirksamkeit einer im Jahre 2013 vereinbarten einzelvertraglichen Ausschlussfrist für Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, die lediglich Ansprüche aus unerlaubter Handlung von ihrem Anwendungsbereich ausnimmt.

Vorinstanzen: Arbeitsgericht Düsseldorf, 23.07.2019, 16 Ca 887/19,
nachgehend:
Bundesarbeitsgericht, 09.03.2021, 9 AZR 323/20,
anhängig:
Bundesarbeitsgericht, 9 AZR 223/20
   

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