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BAG, Ur­teil vom 19.11.2003, 10 AZR 110/03

   
Schlagworte: Insolvenz des Arbeitgebers, Insolvenzanfechtung, Ausschlussfrist
   
Gericht: Bundesarbeitsgericht
Aktenzeichen: 10 AZR 110/03
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 19.11.2003
   
Leitsätze:

1. Überträgt der Arbeitgeber innerhalb des letzten Monats vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen seine Rechte als Versicherungsnehmer aus einer Direktversicherung auf den versicherten Arbeitnehmer, so kann der Insolvenzverwalter im Wege der Insolvenzanfechtung die Zurückgewährung zur Insolvenzmasse verlangen, wenn dem Arbeitnehmer noch keine unverfallbare Anwartschaft im Sinne des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung zustand.

2. Dieser Anspruch des Insolvenzverwalters unterfällt keiner tarifvertraglichen Ausschlußfrist.

Vorinstanzen:
   

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