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BAG, Ur­teil vom 19.03.2008, 5 AZR 429/07

   
Schlagworte: Ausschlussfrist, Annahmeverzugslohn, Kündigungsschutzprozess, Ausschlussklausel
   
Gericht: Bundesarbeitsgericht
Aktenzeichen: 5 AZR 429/07
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 19.03.2008
   
Leitsätze: Ist in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Arbeitgebers geregelt, dass von der Gegenseite abgelehnte Ansprüche binnen einer Frist von drei Monaten einzuklagen sind, um deren Verfall zu verhindern, genügt die Erhebung der Kündigungsschutzklage, um das Erlöschen der vom Ausgang des Kündigungsrechtsstreits abhängigen Annahmeverzugsansprüche des Arbeitnehmers zu verhindern.
Vorinstanzen: Arbeitsgericht Stuttgart, Urteil vom 22.06.2006, 17 Ca 10223/05
Landesarbeitsgericht Stuttgart, Urteil vom 5.03.2007, 15 Sa 109/06
   

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