Arbeitsrecht Rechtsanwalt
Hensche Rechtsanwälte
Fachanwälte für Arbeitsrecht
Berlin Frankfurt Hamburg Hannover Köln München Nürnberg Stuttgart
   Home
   Arbeitsrecht aktuell
      Arbeitsrecht 2012
      Arbeitsrecht 2011
      Arbeitsrecht 2010
      Arbeitsrecht 2009
      Arbeitsrecht 2008
      Arbeitsrecht 2007
      Arbeitsrecht 2006
      Arbeitsrecht 2005
      Arbeitsrecht 2004
      Arbeitsrecht 2003
      Arbeitsrecht 2002
      Arbeitsrecht 2001
   Kurzinfos Arbeitsrecht
   Handbuch Arbeitsrecht
   Gesetze zum Arbeitsrecht
   Urteile zum Arbeitsrecht
   Musterschreiben
   Ratgeber Gebühren
   Tätigkeitsbereiche
   Team
   Presse
   Buchbesprechungen
   Neue Artikel auf hensche.de

Newsletter-Anmeldung
Anrede
Vorname
Nachname
Email
Abmelden

Referenzen:






Juristisches Internetportal der Uni Saarbrücken:





EconBiz:




Uni- und Stadtbibliothek Köln:



Das Web-Adressbuch für Deutschland 2011:


Mitgliedschaften:







Arbeitsrecht aktuell: 08/134 Diskriminierung: Abfindungskürzung für Arbeitnehmer im rentennahen Alter




Keine Altersdiskriminierung aufgrund von Abfindungskürzungen im rentennahen Alter

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 11.11.2008, 1 AZR 475/07

von Rechtsanwalt Dr. Martin Hensche, Fachanwalt für Arbeitsrecht, und Rechtsanwältin Svenja Sottorf, Berlin

Über welche Rechtsfrage hat das Bundesarbeitsgericht entschieden?

16.12.2008. Im Falle einer Betriebsänderung kann der Betriebsrat die Aufstellung eines Sozialplans erzwingen, mit dem die wirtschaftlichen Nachteile ausgeglichen oder abgemildert werden, die den Arbeitnehmern infolge einer Betriebsänderung in der Zukunft entstehen. Die in der Praxis wichtigste und am häufigsten vereinbarte Sozialplanleistung besteht in Abfindungen, die Arbeitnehmer beanspruchen können, wenn sie wegen der Betriebsänderung entlassen werden.

Bei der Ausarbeitung eines Sozialplans müssen Arbeitgeber und Betriebsrat darauf achten, dass Benachteiligungen von Arbeitnehmern wegen ihres Alters vermieden werden. Solche Benachteiligungen sind gesetzlich, nämlich durch § 75 Abs.1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) verboten. Trotz dieses Verbots enthalten Sozialpläne seit jeher Regelungen, denen zufolge Arbeitnehmer ab einem gewissen Alter geringere Abfindungen als die übrigen Beschäftigten beanspruchen können. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) sind derartige Ungleichbehandlungen im Hinblick auf § 75 Abs.1 BetrVG zulässig, wenn dafür ein sachlicher Grund vorliegt.

Dieser kann darin bestehen, dass den älteren Arbeitnehmern weniger schwere wirtschaftliche Nachteile durch die Betriebsänderung entstehen, da - bzw. wenn - sie Anspruch auf Zahlung einer Rente haben, so zum Beispiel in Form eines (vorgezogenen) Altersruhegeldes oder einer Altersrente wegen einer Schwerbehinderung. Die Berücksichtigung gesetzlich gegebener Absicherungen ist nach der Rechtsprechung grundsätzlich keine Benachteiligung wegen des Alters. Ob die in einem Sozialplan vorgesehene Kürzung rechtens ist, richtet sich unter anderem danach, wie hoch die Gesamtleistungen und die einzelnen Abfindungen ausfallen. Letztendlich kommt es also auf den Einzelfall an.

Fraglich ist, ob diese Rechtsprechung auch im Hinblick auf das im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) enthaltene Verbot der Diskriminierung aus Altersgründen gilt.

Hierüber hat das BAG mit Urteil vom 11.11.2008 (1 AZR 475/07) in einem Fall entschieden, bei dem eine Sozialplanregelung für Arbeitnehmer geringere Abfindungen vorsah, falls die Arbeitnehmer im Anschluss an die Beendigung des Arbeitsverhältnisses vorgezogene Altersrente beanspruchen konnten.

Welcher Sachverhalt lag dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts zugrunde?

Die Arbeitgeberin kündigte den schwerbehinderten Kläger, einen langjährig beschäftigten Baumaschinenführer, aus betriebsbedingten Gründen, nämlich wegen der Schließung einer ihrer Niederlassungen ordentlich zum 31.12.2005. Der Kläger war zu diesem Zeitpunkt gerade 60 Jahre alt geworden und zur vorzeitigen Inanspruchnahme von Altersrente berechtigt. Nachdem er in der ersten Hälfte des Jahres 2006 zunächst Arbeitslosengeld I in Anspruch genommen hatte, bezog er seit August 2006 vorgezogene Altersrente mit einem Abschlag von 7,5 %. Ab Dezember 2008 hat der Kläger Anspruch auf ungeminderte Altersrente.

Ein aufgrund der Niederlassungsschließung auf den Kläger anzuwendende Sozialplan sieht vor, dass Arbeitnehmer, die in unmittelbarem Anschluss an die Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses Anspruch auf eine vorgezogene Altersrente (gesetzlich oder gleichgestellt) mit Abschlägen haben, für jeden Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme einer solchen Altersrente zum Ausgleich der Rentenkürzung eine Abfindungspauschale in Höhe von 160,00 EUR, höchstens jedoch 9.600,00 EUR brutto erhalten sollen.

Während die normale (Regel-)Abfindung für den Kläger aufgrund der Dauer seiner Betriebszugehörigkeit, seines Alters, seiner Schwerbehinderung und seines Monatseinkommens 51.747,23 EUR betragen würde, erhielt der Kläger von der Beklagten unter Hinweis auf die Sonderregelung für Abfindungen vorzeitig rentenberechtigter Arbeitnehmer eine Abfindung von nur 5.600,00 EUR. Diesen Betrag errechnete sie, indem sie dem Kläger für die insgesamt 35 Monate vom Beginn seines Ausscheidens (01.01.2006) bis zum Beginn des Anspruchs auf ungeminderte Altersrente (01.12.2008) jeweils 160,00 EUR Abfindungspauschale zuerkannte.

Der Kläger zog vor das Arbeitsgericht Köln und verlangte die ihm aus seiner Sicht zustehende Differenz von 46.147,23 EUR Abfindung. Das Arbeitsgericht wies die Klage durch Urteil vom 22.12.2006 (11 Ca 2183/06) ab. Der Kläger habe keinen Anspruch auf die Regelabfindung, da für ihn die weniger günstige Sonderregelung des Rahmensozialplans für rentenberechtigte ältere Arbeitnehmer gelte.

Auch die beim Landesarbeitsgericht (LAG) Köln eingelegte Berufung blieb erfolglos, d.h. das LAG bestätigte die Klageabweisung durch das Arbeitsgericht (LAG Köln, Urteil vom 04.07.2007, 14 Sa 201/07). Zur Begründung beruft sich das LAG Köln auf die Rechtsprechung des BAG, der zufolge es nicht gegen § 75 BetrVG verstößt, wenn Arbeitnehmer von Sozialplanleistungen ausgenommen werden, die zum Zeitpunkt der Auflösung des Arbeitsverhältnisses die Voraussetzungen für ein vorgezogenes Altersruhegeld erfüllen. Unter Anwendung dieses Maßstabes könne es nicht als willkürlich oder unsachgemäß gewertet werden, wenn die Arbeitnehmer, die unmittelbar im Anschluss an die Beendigung des Arbeitsverhältnisses in den vorgezogenen Ruhestand gehen können, als Sozialplanleistung nur eine monatliche Abfindungspauschale in Höhe von 160,00 EUR pro Monat erhielten.

Diese Rechtsprechung sei durch § 10 Nr.6 AGG bestätigt worden. Nach dieser Vorschrift können rentenberechtigte Arbeitnehmer von Sozialplanleistungen sogar gänzlich ausgeschlossen werden.

Wie hat das Bundesarbeitsgericht entschieden?

Das BAG hat die vom LAG Köln zugelassene Revision des Arbeitnehmers zurückgewiesen, der damit in allen drei Instanzen den Kürzeren zog. Zur Begründung heißt es in der bislang allein vorliegenden Pressemeldung des BAG:

Die Betriebsparteien dürften in Sozialplänen für Arbeitnehmer, die Anspruch auf vorgezogene Altersrente hätten, geringere Abfindungsansprüche vorsehen. Das gelte auch, wenn der Rentenbezug mit Abschlägen verbunden ist. Sozialpläne dienten nämlich gemäß § 112 Abs.1 Satz 2 BetrVG dem Ausgleich oder der Milderung wirtschaftlicher Nachteile, die Arbeitnehmern infolge von Betriebsänderungen entstünden. Sozialplanabfindungen komme daher eine „zukunftsbezogene Ausgleichs- und Überbrückungsfunktion“ zu.

Dementsprechend können die Betriebsparteien nach Ansicht des BAG bei der Beurteilung des Umfangs der voraussichtlichen Nachteile Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung berücksichtigen. Zwar knüpften rechtliche Ansprüche auf eine vorgezogene Altersrente in der Regel an ein bestimmtes Lebensalter, an das Geschlecht oder an eine Schwerbehinderung an, so dass eine mit der Rentenberechtigung begründete Minderung einer Sozialplanabfindung auf eine mittelbare Benachteiligung wegen dieser Merkmale hinausläuft.

Trotzdem sieht das BAG in der abfindungsmindernden (oder auch abfindungsausschließenden) Berücksichtigung der Rentenberechtigung in einem Sozialplan weder eine Verletzung des betriebsverfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes noch ein Verstoß gegen das im AGG enthaltene Verbot, Personen wegen eines dieser Merkmale zu benachteiligen.

Fazit: Die Betriebspartner können bei der Ausgestaltung von Sozialplänen eine Reduzierung von Abfindungsansprüchen zulasten von Arbeitnehmern in rentennahem Alter in sehr weitgehendem Umfang nach ihrem Ermessen vornehmen. Dementsprechend haben auch unlängst das Arbeitsgericht Wesel (Urteil vom 14.02.2008, 5 Ca 3251/07) und in der Berufung darüber das LAG Düsseldorf (Urteil 22.08.2008, 10 Sa 573/08) eine Minderung von Sozialplanabfindungen für Arbeitnehmer ab dem 60. Lebensjahr für nicht diskriminierend bzw. für zulässig gehalten. In diesem Fall verminderte sich die Sozialplanabfindung ab dem 60. Lebensjahr für jeden weiteren Monat um 1/60stel.

Nähere Informationen finden Sie hier:

Hinweis: In der Zwischenzeit, d.h. nach Erstellung dieses Artikels, hat das Gericht seine Entscheidungsgründe schriftlich abgefasst und veröffentlicht. Die Entscheidungsgründe im Volltext finden Sie hier:


Unsere Büros können Sie von Montag bis Freitag, jeweils von 09:00 Uhr bis 20:00 Uhr, unter folgenden Anschriften in Berlin, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Köln, München, Nürnberg und Stuttgart erreichen:

Hensche Rechtsanwälte
Kanzlei Berlin
Lützowstraße 32
10785 Berlin
Tel: 030 / 26 39 62 0
Fax: 030 / 26 39 62 499

Kontakt:
Rechtsanwalt im Büro Berlin
E-Mail: berlin@hensche.de

Anfahrt
Hensche Rechtsanwälte
Kanzlei Frankfurt
Gutleutstraße 169 - 171
60327 Frankfurt
Tel: 069 / 71 03 30 04
Fax: 069 / 71 03 30 05

Kontakt:
Rechtsanwalt im Büro Frankfurt
E-Mail: frankfurt@hensche.de

Anfahrt
Hensche Rechtsanwälte
Kanzlei Hamburg
Neuer Wall 80
20354 Hamburg
Tel: 040 / 69 20 68 04
Fax: 040 / 69 20 68 08

Kontakt:
Rechtsanwalt im Büro Hamburg
E-Mail: hamburg@hensche.de

Anfahrt
Hensche Rechtsanwälte
Kanzlei Hannover
Georgstraße 38
30159 Hannover
Tel: 0511 / 899 77 01
Fax: 0511 / 899 77 02

Kontakt:
Rechtsanwalt im Büro Hannover
E-Mail: hannover@hensche.de

Anfahrt
Hensche Rechtsanwälte
Kanzlei Köln
Hansaring 61
50670 Köln
Tel: 0221 / 709 07 18
Fax: 0221 / 709 07 31

Kontakt:
Rechtsanwalt im Büro Köln
E-Mail: koeln@hensche.de

Anfahrt
Hensche Rechtsanwälte
Kanzlei München
Nymphenburger Straße 4
80335 München
Tel: 089 / 21 56 88 63
Fax: 089 / 21 56 88 67

Kontakt:
Rechtsanwalt im Büro München
E-Mail: muenchen@hensche.de

Anfahrt
Hensche Rechtsanwälte
Kanzlei Nürnberg
Zeltnerstraße 3
90443 Nürnberg
Tel: 0911 / 953 32 07
Fax: 0911 / 953 32 08

Kontakt:
Rechtsanwalt im Büro Nürnberg
E-Mail: nuernberg@hensche.de

Anfahrt
Hensche Rechtsanwälte
Kanzlei Stuttgart
Königstraße 26
70173 Stuttgart
Tel: 0711 / 470 97 10
Fax: 0711 / 470 97 96

Kontakt:
Rechtsanwalt im Büro Stuttgart
E-Mail: stuttgart@hensche.de

Anfahrt

HINWEIS: Sämtliche Texte dieser Internetpräsenz sind urheberrechtlich geschützt. Urheber im Sinne des Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG) ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
Dr. Martin Hensche, Lützowstraße 32, 10785 Berlin.

Wörtliche oder sinngemäße Zitate sind nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung des Urhebers bzw. bei ausdrücklichem Hinweis auf die fremde Urheberschaft (Quellenangabe iSv. § 63 UrhG) rechtlich zulässig. Verstöße hiergegen werden gerichtlich verfolgt.

Letzte Überarbeitung: 1. Januar 2012

© 1997 - 2012:  
Rechtsanwalt Dr. Martin Hensche, Berlin  
Lützowstraße 32, 10785 Berlin  
Telefon: 030 - 26 39 62 0 
Telefax: 030 - 26 39 62 499
E-mail: hensche@hensche.de


Druck Sitemap A bis Z Downloads Links Kontakt Karriere Impressum


Arbeitsrecht aktuell:


Hannover, 08.02.2012
Chefarzt

Privatliquidationsrecht durch Schadensersatzanspruch gesichert

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.09.2011, 8 AZR 846/09

Frankfurt, 07.02.2012
Fristlose Kündigung

Fristlose Kündigung trotz Freistellung

Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 29.08.2011, 7 Sa 248/11

Berlin, 03.02.2012
Kündigungsschutz:

Auslandsvertrag zählt bei Wartezeit mit

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 07.07.2011, 2 AZR 12/10

München, 02.02.2012
Altersdiskriminierung:

Altersgrenze für Sachverständige gekippt

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 01.02.2012, 8 C 24.11

Berlin, 31.01.2012
Betriebsrat:

Benachteiligung durch Verweigerung der Festanstellung

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 04.11.2011, 13 Sa 1549/11

Berlin, 27.01.2012
Befristung:

Europarecht erlaubt Befristung zur Vertretung - auch jahrelang

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 26.01.2012, Rs. C-586/10 (Kücük)

Berlin, 25.01.2012
Europarecht:

Anspruch auf vier Wochen Urlaub auch ohne jährliche Mindestarbeitszeit

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 24.01.2012, C-282/10 (Dominguez)

Frankfurt, 23.01.2012
Mobbingklage:

Oberarzt verklagt mobbenden Chefarzt auf 500.000 EUR Schadensersatz

Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 19.01.2012, 11 Sa 722/10

Berlin, 20.01.2012
Geschäftsführer:

Geschäftsführer erhebt Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 08.12.2011, 11 Ta 230/11

Hannover, 19.01.2012
Weihnachtsgeld

Kein Weihnachtsgeld nach Kündigung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.01.2012, 10 AZR 667/10

Berlin, 17.01.2012
Bewerberdiskriminierung

Auskunftsanspruch des Stellenbewerbers über Auswahlentscheidung oder nicht?

Schlussanträge des Generalanwalts Paolo Mengozzi vom 12.01.2012, Rs. C-415/10 - Meister

Berlin, 13.01.2012
Betriebsratswahl:

Abbruch nur bei Nichtigkeit

Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 27.07.2011, 7 ABR 61/10

Berlin, 11.01.2012
BAT Altersstufen:

Berlin und Hessen müssen für BAT-Altersstufen bluten

Bundesarbeitsgericht, Urteile vom 10.11.2011, 6 AZR 148/09 und 6 AZR 481/09

Berlin, 10.01.2012
CGZP-Tarifverträge:

Tarifverträge der CGZP waren auch 2004, 2006 und 2008 unwirksam

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 09.01.2012, 24 TaBV 1285/11

München, 05.01.2012
Aufhebungsvertrag:

Aufhebungsvertrag ohne Abfindung, aber mit Ausgleichsklausel?

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21.06.2011, 9 AZR 203/10

Berlin, 03.01.2012
Urlaub und Krankheit:

Urlaub und Urlaubsabgeltung bei Krankheit - nur 15 Monate lang?

Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 21.12.2011, 10 Sa 19/11

Berlin, 20.12.2011
Sozialauswahl:

Sozialauswahl und Altersdiskriminierung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.12.2011, 2 AZR 42/10

Stuttgart, 05.12.2011
Kündigung:

Entschädigung für diskriminierende Kündigung

Arbeitsgericht Stuttgart, Urteil vom 16.03.2011, 30 Ca 1772/10

Berlin, 23.11.2011
Urlaub und Krankheit:

Krankheitsbedingt nicht genommener Urlaub kann nach 15 Monaten verfallen

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 22.11.2011, C-214/10 - KHS gg. Schulte

Berlin, 05.11.2011
Kündigungsschutzklage:

Arbeitsgericht Berlin großzügig bei Fristversäumung durch Anwalt

Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 12.08.2011, 28 Ca 9265/11

München, 02.11.2011
Fristlose Kündigung:

LAG München: Kündigung nach Betrug mit 20 EUR Schaden

Landesarbeitsgericht München, Urteil vom 03.03.2011, 3 Sa 641/10

Frankfurt, 26.10.2011
Kündigung:

Kündigung wegen Alkohols am Steuer

Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 01.07.2011, 10 Sa 245/11

Frankfurt, 21.10.2011
Fristlose Kündigung:

Fristlose Kündigung wegen Diensthandy-Missbrauchs?

Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 25.07.2011, 17 Sa 1739/10

Hamburg, 23.09.2011
Kündigung:

LAG Hamburg -
Kündigung bei Beschäftigungsmöglichkeit im Ausland

Landesarbeitsgericht Hamburg, Urteil vom 11.05.2011, 5 Sa 1/11

Berlin, 14.09.2011
BAT-TVöD:

Diskriminierung wegen des Alters durch BAT-Lebensaltersstufen

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 08.09.2011, C-297/10 und C-298/10 (Hennings und Mai)

Frankfurt, 13.09.2011
Altersgrenzen:

EuGH kippt Altersgrenze 60 für Lufthansa-Piloten

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 13.09.2011, C-447/09 (Prigge u.a.)

Berlin, 12.09.2011
Chefarzt:

Kündigung eines Chefarztes wegen Wiederverheiratung?

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 08.09.2011, 2 AZR 543/10

Hannover, 09.09.2011
Arbeitszeitbetrug:

Fristlose Kündigung wegen Arbeitszeitbetrugs

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 09.06.2011, 2 AZR 381/10

Berlin, 08.09.2011
Whistleblowing:

Verpfeifen / Whistleblowing ohne Risiko einer Kündigung?

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Urteil vom 21.07.2011, 28274/08 (Heinisch)

Berlin, 06.09.2011
Bonus - Kündigung:

Anspruch auf Bonus trotz Kündigung und Ausscheiden im Folgejahr

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 12.04.2011, 1 AZR 412/09

Frankfurt, 05.09.2011
Betriebsübergang:

Betriebsübergang bei Zwangsverwaltung eines Hotelgrundstücks

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.08.2011, 8 AZR 230/10

Berlin, 02.09.2011
GlobeGround Berlin:

Betriebsratswahl bei GlobeGround in Berlin unwirksam

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25.08.2011, 25 TaBV 529/11

Frankfurt, 31.08.2011
Kündigung:

Kündigung und Krankmeldung

Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 18.01.2011, 12 Sa 522/10

Hamburg, 25.08.2011
Probezeitkündigung:

Kündigung in der Probezeit wegen Heirat einer Chinesin

Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 22.06.2011, 3 Sa 95/11

Frankfurt, 23.08.2011
Kündigung und Vollmacht:

Kündigung mit Vollmacht, aber ohne Vollmachtsurkunde

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14.04.2011, 6 AZR 727/09