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LAG Ber­lin-Bran­den­burg, Ur­teil vom 01.11.2016, 7 Sa­Ga 1629/16

   
Schlagworte: Versetzung, Weisungsrecht
   
Gericht: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg
Aktenzeichen: 7 SaGa 1629/16
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 01.11.2016
   
Leitsätze:

1. Der Streit, ob sich eine arbeitgeberseitige Weisung bezüglich des Arbeitsorts im Rahmen des Direktionsrechts bewegt, ist ein Rechtsverhältnis, das grundsätzlich einer gerichtlichen Klärung offen steht.
2. Bezüglich dieses Streites kommt auch eine Regelungsverfügung gem. § 940 ZPO jedenfalls dann in Betracht, wenn die Weisung des Arbeitgebers nicht lediglich „unbillig“ ist, sondern aus anderen Gründen rechtsunwirksam ist.
3. In einem solchen Fall ist die Frage der „erforderlichen Maßnahme“ in einer Abwägung der beiderseitigen Interessen zu beantworten. An das Vorliegen des Merkmals „Abwendung wesentlicher Nachteile“ sind keine gesteigerten Anforderungen zu stellen.

Vorinstanzen: Arbeitsgericht Cottbus, Urteil vom 23.09.2016, 2 Ga 19/16
   

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