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LAG Düs­sel­dorf, Ur­teil vom 17.05.2001, 5 (3) Sa 45/01

   
Schlagworte: Tarifvertrag, Ausschlussfrist, Lohnanspruch
   
Gericht: Landesarbeitsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen: 5 (3) Sa 45/01
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 17.05.2001
   
Leitsätze:

1. Der Arbeitgeber ist gemäß § 2 Abs 1 Ziff 10 NachwG verpflichtet, den Arbeitnehmer auf einen anzuwendenden Tarifvertrag auch dann hinzuweisen, wenn der Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt worden ist.

2. Unterläßt er dies, ist es ihm gemäß § 242 BGB verwehrt, sich gegenüber Zahlungsansprüchen des Arbeitnehmers auf eine im Tarifvertrag befindliche Verfallklausel zu berufen.

Vorinstanzen: Arbeitsgericht Krefeld, Urteil vom 23.11.2000, 1 Ca 2160/00
   

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