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Ver­dachts­kün­di­gung

In­for­ma­tio­nen zum The­ma Ver­dachts­kün­di­gung: Hen­sche Rechts­an­wäl­te, Kanz­lei für Ar­beits­recht
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Ei­ne Ver­dachts­kün­di­gung ist ei­ne be­son­de­re Form der Kün­di­gung des Ar­beits­ver­hält­nis­ses, die prak­tisch aus­schließ­lich ar­beit­ge­ber­sei­tig aus­ge­spro­chen wird.

Bei der Ver­dachts­kün­di­gung hat der Ar­beit­ge­ber zwar kei­nen zwin­gen­den Be­weis für ein Fehl­ver­hal­ten des Ar­beit­neh­mers, da­für aber er­drü­cken­de Ver­dachts­mo­men­te. Dann ist un­ter be­stimm­ten Vor­aus­set­zun­gen ei­ne Kün­di­gung we­gen des Ver­dachts mög­lich.

In­for­ma­tio­nen zum The­ma Ver­dachts­kün­di­gung fin­den Sie un­ter dem Stich­wort "Kün­di­gung - Ver­dachts­kün­di­gung".

Letzte Überarbeitung: 15. Juni 2017

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