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LAG Berlin: Fristlose Kündigung wegen Beleidigung
17.08.2011. Eine verhaltensbedingte Kündigung kann ordentlich oder außerordentlich, d.h. als fristlose Kündigung ausgesprochen werden. Eine Beleidigung des Arbeitgebers zieht oft eine fristlose Kündigung nach sich, weil der Arbeitgeber das Vertrauen infolge der Beleidigung als zerstört ansieht.
Gerichte müssen trotzdem prüfen, ob der Arbeitgeber nicht weitere Vertragsstörungen durch mildere Mittel, z.B. durch eine Abmahnung verhindern könnte.
Denn im Allgemeinen ist auch eine fristlose Kündigung wegen einer Beleidigung des Arbeitgebers nur nach einer vorherigen fruchtlosen Abmahnung einer ähnlichen Beleidigung zulässig, d.h. in einem Wiederholungsfall.
Nur ausnahmsweise ist eine Abmahnung nicht nötig - wenn die Beleidigung so extrem war, dass man nicht annehmen kann, eine Abmahnung würde den Arbeitnehmer wieder auf die richtige Spur bringen. Vor kurzem hatte das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg über einen solchen Fall zu entscheiden (Urteil vom 06.05.2011, 6 Sa 2558/10).
Ein Busfahrer stritt mit einem Kollegen, der daraufhin den Bus verließ. Trotzdem stoppte der Fahrer den vollbesetzten Bus und rief die Polizei. Ohne Rücksicht auf Fahrgäste, Fahrplan und den öffentliche Ruf seines Arbeitgebers beklagte er sich dann über „menschenunwürdige“ Arbeitsbedingungen. Wegen dieser mehrfachen schweren Pflichtverstöße hielten das Arbeitsgericht Berlin (Urteil vom 20.10.2010, 29 Ca 10262/10) und das LAG eine fristlose Kündigung auch ohne vorherige Abmahnung für zulässig.
Fazit: Wer seine Arbeit liegen lässt, um über seinen Arbeitgeber mal so richtig öffentlich herzuziehen, muss mit einer fristlosen Kündigung rechnen. Hier kamen verschiedene gravierende Pflichtverstöße zusammen. Schon die grundlose Arbeitsunterbrechung und die Missachtung der wartenden Fahrgäste ist ein kaum entschuldbarer Pflichtverstoß, zu dem die öffentliche Rufschädigung des Arbeitgebers hinzukam. Arbeitnehmer sollten solche "Ausraster" vermeiden, sonst droht eine fristlose Kündigung.
Nähere Informationen finden Sie hier:
- Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 06.05.2011, 6 Sa 2558/10 (Pressemitteilung)
- Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 06.05.2011, 6 Sa 2558/10
- Handbuch Arbeitsrecht: Abmahnung
- Handbuch Arbeitsrecht: Abmahnung und Gründe, Abmahnungsgründe
- Handbuch Arbeitsrecht: Kündigung - Außerordentliche Kündigung
- Handbuch Arbeitsrecht: Kündigung - Fristlose Kündigung
- Handbuch Arbeitsrecht: Kündigung - Verhaltensbedingte Kündigung
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Hinweis: In der Zwischenzeit, d.h. nach Erstellung dieses Artikels, hat das Gericht seine Entscheidungsgründe schriftlich abgefasst und veröffentlicht. Die Entscheidungsgründe im Volltext finden Sie hier:
Letzte Überarbeitung: 3. August 2019
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