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Arbeitsrecht aktuell: 12/030 Kein Weihnachtsgeld nach Kündigung




BAG erlaubt Weihnachtsgeldklausel, die den Anspruch im gekündigten Arbeitsverhältnis allgemein ausschließt

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.01.2012, 10 AZR 667/10

19.01.2012. Anders als ein 13. Gehalt soll ein Weihnachtsgeld nicht (oder nicht nur) die im vergangenen Jahr erbrachte Arbeitsleistung bezahlen, sondern (auch oder vor allem) die "Betriebstreue" des Arbeitnehmers honoriern. Daher können Arbeitnehmer vom Weihnachtsgeld durch arbeitsvertragliche Gratifikationsklauseln ausgeschlossen werden, die zum Auszahlungszeitpunkt im gekündigten Arbeitsverhältnis stehen, bereits ausgeschieden sind oder bis zum 31. März des Folgejahres ausscheiden.

Aber kann ein vom Arbeitgeber ausgearbeiteter Formulararbeitsvertrag auch vorsehen, dass unterschiedslos alle Arbeitnehmer vom Weihnachtsgeld ausgeschlossen sind, wenn sie zum Auszahlungszeitpunkt "im gekündigten Arbeitsverhältnis" stehen, d.h. ohne Rücksicht darauf, ob der Arbeitnehmer gekündigt hat oder der Arbeitgeber? Dann würde dem Arbeitnehmer im Falle einer vom Arbeitgeber ausgesprochenen betriebsbedingten Kündigung die größte Betriebstreue nichts nützen - er würde vom Weihnachtsgeld auch dann ausgeschlossen, wenn er das Arbeitsverhältnis lieber fortgesetzt hätte.

Das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm hat hier vor gut einem Jahr entschieden, dass eine vom Arbeitgeber ausgesprochene betriebsbedingte Kündigung den Weihnachtsgeldanspruch nicht zu Fall bringen kann. Genauer gesagt: Soll das Weihnachtsgeld gemäß den vom Arbeitgeber erstellten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) im gekündigten Arbeitsverhältnis entfallen, muss eine solche Weihnachtsgeldklausel laut LAG Hamm den Fall einer betriebsbedingten Kündigungen ausdrücklich ausnehmen (LAG Hamm, Urteil vom 16.09.2010, 15 Sa 812/10 - wir berichteten darüber in: Arbeitsrecht aktuell 10/245 Weihnachtsgeld auch im gekündigten Arbeitsverhältnis).

In dem Streitfall hatte eine Arbeitnehmerin im November eine ordentliche betriebsbedingte Kündigung erhalten, so dass sie sich am 30. November im gekündigten Arbeitsverhältnis befand. Der vom Arbeitgeber erstellte Formulararbeitsvertrag sah ein Ende November fälliges Weihnachtsgeld vor, enthielt aber außerdem die Regelung, dass der "Anspruch auf Gratifikation ausgeschlossen ist, wenn sich das Anstellungsverhältnis im Zeitpunkt der Auszahlung in gekündigtem Zustand befindet.“ Der Arbeitgber verweigerte unter Hinweis auf diese Vertragsklausel das Weihnachtsgeld. Die Arbeitnehmerin klagte und erhielt vor dem Arbeitsgericht Bochum (Urteil vom 15.04.2010, 3 Ca 228/10) und vor dem LAG Hamm (LAG Hamm, Urteil vom 16.09.2010, 15 Sa 812/10) recht.

Diese Entscheidungen hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) gestern aufgehoben und zugunsten des Arbeitgebers entschieden (BAG, Urteil vom 18.01.2012, 10 AZR 667/10 - Pressemitteilung). Soweit das der derzeit allein vorliegenden Pressemitteilung des BAG zu entnehmen ist, ließ sich das BAG dabei von folgenden Überlegungen leiten:

Ob eine Sonderzuwendung wie z.B. ein Weihnachtsgeld unter die Bedingung gestellt werden kann, dass das Arbeitsverhältnis zum Auszahlungszeitpunkt ungekündigt besteht, hängt davon ab, welcher Zweck mit der Zuwendung verfolgt wird. Wenn eine Zahlung wie im Streitfall nur von dem Bestand des Arbeitsverhältnisses abhängig gemacht wird, ist eine entsprechende Klausel mit der gesetzlichen Grundkonzeption des § 611 Bürgerliches Gesetzbuch BGB zu vereinbaren und hält einer Inhaltskontrolle stand.

Einziger Lichtblick für die Klägerin: Möglicherweise hatte der Arbeitgeber allein zu dem Zweck gekündigt, ihr das Weihnachtsgeld vorzuenthalten. Immerhin hatte die Klägerin behauptet, ihr sei gekündigt worden, weil sie nicht freiwillig auf die Zahlung der Weihnachtsgratifikation verzichtet habe. Sollte das so sein, hätte der Arbeitgeber den Eintritt der Bedingung (das Gekündigtsein des Arbeitsverhältnisses) treuwidrig im Sinne von § 162 Abs.2 BGB herbeigeführt, so dass die Bedingung als nicht eingetreten gilt.

Fazit: Ein gewinn- und leistungsabhängiger Bonus kann gekündigten Arbeitnehmern nicht generell versagt werden. Das hat das BAG bereits mehrfach als unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers im Sinne von § 307 Abs. 1 BGB bewertet (BAG, Urteil vom 24.10.2007, 10 AZR 825/06; vgl. auch Urteil vom 06.05.2009, 10 AZR 443/08). Diese Entscheidungen sind allerdings zu Vergütungsbestandteilen ergangen und nicht zu Gratifikationen, mit denen die Betriebstreue honoriert werden soll. Das LAG Hamm glaubte, diese Entscheidungen auf das klassische Weihnachtsgeld übertragen zu können. Hier hat das BAG nicht mitgemacht.

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Letzte Überarbeitung: 13. Februar 2012

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Arbeitsrecht aktuell:


Hamburg, 24.05.2012
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Tarifvertraglicher Mehrurlaub und Krankheit

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Berlin, 19.05.2012
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Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14.03.2012, 15 SaGa 2286/11

Berlin, 17.05.2012
Outsourcing:

Tarifvertrag und Betriebsübergang

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Berlin, 17.05.2012
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Leistungsentgelt gemäß § 18 TVöD

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München, 16.05.2012
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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.05.2012, 3 AZR 128/11

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Berlin, 12.05.2012
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Köln, 09.05.2012
Whistleblowing:

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Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 02.02.2012, 6 Sa 304/11

Köln, 08.05.2012
Lohnrückzahlung:

Gehaltsüberzahlung bei Überstundenvergütung

Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 12.10.2011, 9 Sa 156/11

München, 07.05.2012
Kündigungsschutzklage:

LAG München zu Kündigungsschutzklage und Rücknahme der Kündigung

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Frankfurt, 04.05.2012
Urlaub und Krankheit:

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Köln, 03.05.2012
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Köln, 02.05.2012
Kündigung und Krankheit:

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Köln, 30.04.2012
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Frankfurt, 25.04.2012
Urlaubsabgeltung:

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Köln, 24.04.2012
Diskriminierungsschutz:

Geschäftsführer und Altersdiskriminierung

Bundesgerichtshof, Urteil vom 23.04.2012, II ZR 163/10

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Hamburg, 20.04.2012
Lohnuntergrenzen:

Mindestlohn gemäß Arbeitnehmer-
Entsendegesetz (AEntG)

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Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 19.04.2012, C-415/10 (Meister)

Hannover, 18.04.2012
Gleichbehandlung:

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Hamburg, 13.04.2012
Kündigungsschutzklage:

Anfechtung eines Vergleichs nur im Ausnahmefall

Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 27.09.2011, 1 Sa 538 e/10

Stuttgart, 12.04.2012
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Abmahnung vor Änderungskündigung

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10.11.2011, 10 Sa 329/11

Köln, 28.03.2012
Ermahnung:

Entfernung einer Ermahnung aus der Personalakte

Arbeitsgericht Trier, Urteil vom 20.12.2011, 3 Ca 1013/11

Frankfurt, 26.03.2012
Mitarbeitergespräche:

Mitbestimmung des Betriebsrates bei Mitarbeiterjahresgesprächen

Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 06.02.2012, 16 Sa 1134/11

Berlin, 22.03.2012
Massenentlassungsanzeige

Massenentlassung und Stellungnahme des Betriebsrats

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21.03.2012, 6 AZR 596/10

Berlin, 21.03.2012
Gleicher Urlaub:

Urlaub nach Alter ist eine Diskriminierung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.03.2012, 9 AZR 529/10

Berlin, 18.03.2012
Änderungskündigung:

Fallstricke bei betriebsbedingter Änderungskündigung wegen Betriebsschließung

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19.12.2011, 15 Sa 1264/11, 15 Sa 1461/11