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Arbeitsrecht aktuell: 09/013 Top 10 der arbeitsgerichtlichen Entscheidungen 2008 |
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Die zehn wichtigsten arbeitsrechtlichen Entscheidungen des Jahres 2008
von Rechtsanwalt Dr. Martin Hensche, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin
04.02.2009. Arbeitsrechtler diskutieren ständig über neue Urteile. Erst in der Rückschau zeigt sich aber, welche Entscheidungen wirklich wichtig waren. Im folgenden finden Sie eine kurze Zusammenfassung der Top Ten des Jahres 2008.
1. Arbeitnehmer können bei vorübergehendem Arbeitslosengeldbezug die auf die Arbeitsagentur übergeleiteten Lohnansprüche für die Bundesagentur einklagen: BAG, Urteil vom 19.03.2008, 5 AZR 432/07
Arbeitnehmer, die während eines Kündigungsschutzprozesses Arbeitslosengeld im Wege der Gleichwohlgewährung erhalten, können nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) den auf die Bundesagentur für Arbeit übergegangenen Teil ihrer Lohnansprüche im eigenen Namen für die Bundesagentur einklagen. Auf diesem Wege können sie die Erstattung des Arbeitslosengeldes durch den Arbeitgeber an die Bundesagentur unterstützen, um für den Fall der Rückerstattung ihre Arbeitslosengeldberechtigung zu verlängern.
Zugleich erschwert das BAG damit die von finanzschwachen Arbeitgebern manchmal verfolgte Strategie, durch offenkundig unwirksame oder vorfristige Kündigungen Lohnkosten zu sparen, indem darauf spekuliert wird, dass die im Wege der Gleichwohlgewährung einspringende Bundesagentur den auf sie übergegangenen Teil der nicht bezahlten Lohnansprüche beim Arbeitgeber nicht geltend macht.
Arbeitsrecht aktuell: 08/041 Prozessstandschaft für die Bundesagentur
2. EuGH verbietet Benachteilung Homosexueller beim Bezug von Hinterbliebenenrenten: EuGH, Urteil vom 01.04.2008, C-267/06 (Tadao Maruko)
Die hergebrachte Besserstellung von Eheleuten beim Bezug von Hinterbliebenenrenten aus berufsbezogenen Versorgungseinrichtungen verstößt gegen die Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27.11.2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf (Richtlinie 2000/78/EG), da diese alle Formen der Diskriminierungen von Arbeitnehmern wegen der sexuellen Ausrichtung beim Bezug von „Arbeitsentgelt“ beseitigen will.
Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem Urteil vom April 2008 für solche Mitgliedsstaaten entschieden, in denen das nationale Recht gleichgeschlechtliche Lebenspartner in eine Situation versetzt, die in Bezug auf die Hinterbliebenenversorgung mit der Situation von Ehegatten vergleichbar ist.
Gleichgeschlechtliche eingetragene Lebenspartner können daher wie verwitwete Eheleute Hinterbliebenenrenten aus berufsbezogenen Versorgungseinrichtungen verlangen. Das Urteil des EuGH in der Sache Tadao Maruko wurde mittlerweile auch vom BAG bei der Rechtsprechung zum Betriebsrentenrecht umgesetzt, nämlich in seinem Urteil vom 14.01.2009, 3 AZR 20/07.
Arbeitsrecht aktuell: 08/046 EuGH verbietet Benachteilung Homosexueller beim Bezug von Hinterbliebenenrenten.
3. Auch doppelte Schriftformklauseln schützen den Arbeitgeber nicht davor, dass formfrei vereinbarte Abweichungen vom Arbeitsvertrag gerichtlich anerkannt werden: BAG, Urteil vom 20.05.2008, 9 AZR 382/07
Vom Arbeitgeber einseitig vorformulierte Arbeitsverträge enthalten oft eine Klausel, der zufolge Änderungen des Vertrags nur wirksam sind, wenn sie schriftlich festgehalten werden.
Eine "doppelte" bzw. „qualifizierte“ Schriftformklausel besagt, dass auch ein Verzicht auf die Einhaltung der Schriftform nur wirksam ist, wenn er schriftlich vereinbart wird.
Nach einem Urteil des BAG vom 20.05.2008 haben solche Klauseln gegenüber einem abweichenden Willen der Vertragspartei keinen rechtlichen Bestand. Sogar eine vom Arbeitsvertrag abweichende betriebliche Übung kann trotz doppelter Schriftformklausel wirksam sein.
Arbeitsrecht aktuell: 08/063 Doppelte Schriftformklausel fällt bei AGB-Kontrolle durch.
4. Die arbeitsvertragliche Bezeichnung einer Leistung als "freiwillig und jederzeit widerruflich" ist unwirksam: BAG, Urteil vom 30.07.2008, 10 AZR 606/07
Arbeitgeber wollen sich bei der Gewährung finanzieller Leistungen oft in der Weise absichern, dass sie die freie Entscheidungsmöglichkeit darüber behalten, ob sie die Leistungen auch künftig gewähren (oder eben nicht gewähren). In den üblichen arbeitsvertraglichen Formularen werden solche Leistungen oft als "freiwillig und jederzeit widerruflich" bezeichnet.
Diese lange Zeit unbeanstandete Formulierung wurde vom BAG in einem Urteil vom 30.07.2008 als unklar und aus diesem Grunde als unwirksam verworfen. Ein Widerrufs- und ein Freiwilligkeitsvorbehalt schließen sich nach Ansicht des BAG gegenseitig aus. Ist eine Leistung nämlich freiwillig, so besteht kein Rechtsanspruch des Arbeitnehmers - mit der Folge, dass ein Widerrufsrecht nicht nötig ist.
Bezeichnet der Arbeitgeber in einer von ihm einseitig ausgearbeiteten Vertragsklausel eine Leistung als "freiwillig und jederzeit widerruflich", ist diese Klausel daher unwirksam. Der Spielraum für Freiwilligkeitsvorbehalte wird damit zunehmend enger.
Arbeitsrecht aktuell: 08/093 BAG beschränkt Freiwilligkeitsvorbehalte bei Sonderzahlungen.
5. Arbeitsvertragliche Klauseln, nach denen Überstunden mit dem Lohn pauschal abgegolten sind, sind unwirksam: LAG Düsseldorf, Urteil vom 11.07.2008, 9 Sa 1958/07
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf hat entschieden, dass eine vom Arbeitgeber einseitig vorgegebene arbeitsvertragliche Klausel, der zufolge Überstunden generell, d.h. ohne Rücksicht auf ihren Umfang mit dem Festgehalt abgegolten sein sollen, unwirksam ist.
Eine solche Vertragsklausel verstößt nach Ansicht des Gerichts gegen das gesetzliche Transparenzgebot.
Arbeitsrecht aktuell: 08/113 Unwirksamkeit von Vertragsklauseln, die Überstunden mit dem Lohn pauschal abgelten
6. Altersgruppenbildung bei der Sozialauswahl bleibt zulässig: BAG, Urteil vom 06.11.2008, 2 AZR 701/07
Nach den mit Spannung erwarteten Revisionsentscheidungen des BAG vom November 2008 in den Kündigungsschutzklagen gegen den Osnabrücker Automobilzulieferer Karmann sind die Diskriminierungsverbote des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) auch bei Kündigungen im Rahmen des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) zu beachten.
Darin liegt aber noch keine Ausweitung des Kündigungsschutzes. Das Verbot der Altersdiskriminierung (§§ 1, 10 AGG) steht einer Berücksichtigung des Lebensalters im Rahmen der Sozialauswahl nämlich nicht entgegen. Es verbietet auch nicht die Bildung von Altersgruppen, die das Gewicht des Lebensalters bei der Sozialauswahl begrenzen.
Das BAG hat damit klargestellt, dass die Bildung von Altersgruppen bei der Sozialauswahl weiterhin zulässig ist.
Arbeitsrecht aktuell: 08/116 Kündigungsschutz und Altersdiskriminierung - Revisionsentscheidung in Sachen Karmann
7. Rechtsschutzversicherer müssen Anwaltskosten des Arbeitnehmers bereits bei nur angedrohter Kündigung tragen: BGH, Urteil vom 19.11.2008, IV ZR 305/07
In der Vergangenheit war häufig zwischen rechtsschutzversicherten Arbeitnehmern und den Versicherungsgesellschaften streitig, ob diese auch die Kosten für anwaltliche Unterstützung tragen müssen, wenn sich der versicherte Arbeitnehmer von einem Anwalt anlässlich einer vom Arbeitgeber erst einmal nur angedrohten, d.h. noch nicht ausgesprochenen Kündigung beraten oder vertreten lässt.
Dass die einmal ausgesprochene Kündigung in aller Regel einen Rechtsschutzfall darstellt und die Rechtsschutzversicherung daher zur Kostentragung verpflichtet ist, hilft dem Arbeitnehmer in der zeitlich vorangehenden Situation einer lediglich angedrohten Kündigung nicht weiter. Da die Situation einer nur angedrohten Kündigung häufig vorkommt, bestand hier jahrelang eine erhebliche Lücke im Bereich des Arbeitsrechtsschutzes.
Nunmehr hat der Bundesgerichtshof (BGH) am 19.11.2008 entschieden, dass Rechtsschutzversicherungen bei einer vom Arbeitgeber lediglich angedrohten rechtswidrigen Kündigung die dem Arbeitnehmer entstanden Anwaltskosten übernehmen müssen.
Diese Entscheidung ist über ihre unmittelbar „nur“ die Anwaltskosten betreffende Bedeutung hinaus für das Arbeitsrecht von Bedeutung, da sie dazu beitragen wird, dass Streitigkeiten über arbeitsvertragliche Rechte und Pflichten häufiger mit anwaltlicher Unterstützung des betroffenen Arbeitnehmers geklärt werden - entbrennen solche Streitigkeiten doch in aller Regel (erst) im Zusammenhang mit einer bevorstehenden Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Arbeitsrecht aktuell: 08/118 Bei angedrohter Kündigung müssen Rechtsschutzversicherungen Anwaltskosten des Arbeitnehmers übernehmen.
8. Ein allein nach dem Lebensalter gestaffelter Tariflohn ist diskriminierend: LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11.09.2008, 20 Sa 2244/07
Nach einem Urteil des Arbeitsgerichts (ArbG) Berlin vom 22.08.2007 (86 Ca 1696/07), das vom LAG Berlin-Brandenburg am 11.09.2008 bestätigt wurde, stellt die im Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) enthaltene Staffelung der Grundvergütung allein nach dem Alter des Arbeitnehmers eine nach dem Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) unzulässige altersbedingte Diskriminierung dar.
Jüngere Arbeitnehmer erhalten nämlich trotz gleicher Tätigkeit und Qualifikation, ggf. auch bei gleichem Dienstalter bzw. gleich langer Berufserfahrung allein deshalb weniger Lohn, weil sie jünger sind als ihre besser bezahlten älteren Kollegen.
Während das ArbG Berlin dem Land Berlin als Arbeitgeber noch Vertrauensschutz zubilligte und ihm daher eine an sich naheliegende Verurteilung zur Zahlung des höheren Gehalts ersparte, war das LAG weitergehend der Meinung, dass jüngere Arbeitnehmer Bezahlung nach der höchsten Lebensaltersstufe verlangen könnten.
Das Urteil des LAG ist noch nicht rechtskräftig, da der Rechtsstreit aufgrund zugelassener Revision beim BAG anhängig ist. Sollte das BAG die Entscheidung des LAG bestätigen, hätte dies erhebliche finanzielle Auswirkungen zugunsten jüngerer Arbeitnehmer und zulasten der Arbeitgeber, die nach wie vor den BAT anwenden.
Arbeitsrecht aktuell: 08/121Ist ein nach dem Lebensalter gestaffelter Tariflohn diskriminierend?
9. LAG Berlin-Brandenburg erleichtert den Nachweis geschlechtsbezogener Diskriminierung bei zahlenmäßiger Unterrepräsentation von Frauen in Führungspositionen: Urteil vom 26.11.2008, 15 Sa 517/08
Frauen sind in Führungspositionen vielfach unterrepräsentiert, d.h. ihr Anteil in leitenden Positionen entspricht nicht ihrem Anteil an der gesamten Belegschaft und/oder ihrem Anteil an der Arbeitnehmerschaft in Deutschland. In einem vom Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg entschiedenen Fall waren in einem Unternehmen ohne Ausnahme alle 27 Führungspositionen mit Männern besetzt, während Frauen etwa 66 Prozent der Belegschaft stellten, also deutlich in der Mehrheit waren.
Für das LAG war diese statistische Unterrepräsentation von Frauen auf höherer Hierarchieebene ein ausreichendes Indiz für eine diskriminierende Behandlung von Frauen aufgrund ihres Geschlechts. Solche Zahlenverhältnisse wiesen auf eine verdeckte Diskriminierung bei der Beförderung („gläserne Decke“) hin und sind nach Ansicht des LAG als Vermutungstatsache im Sinne von § 22 AGG anzusehen, falls der Arbeitgeber keine Ausschreibung vorgenommen hat.
Somit musste der Arbeitgeber nach Ansicht des LAG den Nachweis der Nicht-Diskriminierung führen. Dieser Nachweis gelang ihm nicht, so dass das LAG ihn zur Zahlung des der Beförderungsposition entsprechenden Gehaltes verurteilte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da das LAG die Revision zum BAG zugelassen hat.
Arbeitsrecht aktuell: 08/136 Gläserne Decken auf dem Weg nach oben
10. Die Streichung der Pendlerpauschale verstößt gegen die Verfassung: BVerfG, Beschluss vom 09.12.2008, 2 BvL 1/07 u.a.
Kosten, die Arbeitnehmern für die Fahrt von ihrer Wohnung zur Arbeitsstätte und zurück entstehen, waren bis Ende 2006 ab dem ersten Kilometer steuerlich abzugsfähig. Dies sollte gemäß einer zum 01.01.2007 wirksamen Änderung des Einkommensteuergesetzes (EStG) nur noch für Aufwendungen ab dem 21. Kilometer gelten.
Dies führte dazu, dass der Fiskus die Fahrtkosten von Berufspendler seit Anfang 2007 zu einem erheblichen Teil als deren Privatangelegenheit betrachtete, d.h. die Pendler sollten auf ihren Fahrtkosten steuerlich sitzen bleiben. Folge war eine erhöhte Steuerlast bzw. ein erhöhtes Steueraufkommen.
Dagegen richtete sich von vornherein vehemente politische und verfassungsrechtliche Kritik von verschiedener Seite, unter anderem von seiten des Bundesfinanzhofs.
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat den Berufspendlern Anfang Dezember 2008 ein Nikolausgeschenk gemacht, indem es mit Beschluss vom 09.12.2008 (2 BvL 1/07, 2 BvL 2/07, 2 BvL 1/08, 2 BvL 2/08) entschied, dass die Neuregelung der Penderpauschale verfassungswidrig ist.
Aufgrund dessen sind rückwirkend ab 01.01.2007 wieder wie zuvor sämtliche Kosten für die Fahrt von der Wohnung zum Betrieb, d.h. ab dem ersten Kilometer abzugsfähig.
Arbeitsrecht aktuell:08/133 Die Neufassung der Pendlerpauschale ist verfassungswidrig.

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Letzte Überarbeitung: 29. März 2009
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Arbeitsrecht 14tägig:
Fachinformationen unserer Kanzlei
für Abonnenten von "Arbeitsrecht im Betrieb"
Betriebsrat-Seminare
Fortbildung für alte Hasen und Frischgewählte im Betriebsrat
Betriebsrat:
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 26.04.2010, 16 Sa 59/10
Betriebsänderung:
Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, 21.09.2009, 4 Sa 41/08
Betriebsrat:
Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 17.03.2010, 7 ABR 95/08
Arbeitsunfähigkeit:
Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 08.02.2010, 16 Sa 890/09
Fristlose Kündigung:
Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 08.04.2010, 4 Sa 474/09
Diskriminierung:
EuGH, Urteil vom 08.07.2010, Rs. C-246/09
Arbeitsschutz:
Transferleistungen:
BT-DRS 17/1945 und BT-DRS 17/2454
Existenzgründung:
BT-DRS 17/1945 und BT-DRS 17/2454
Kurzarbeit:
BT-DRS 17/1945 und BT-DRS 17/2454
Diskriminierung:
Landesarbeitsgericht Bremen, Urteil vom 29.06.2010, 1 Sa 29/10
Fristlose Kündigung:
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, 2 Sa 509/10
Betriebsrat:
Arbeitsgericht Cottbus, Beschluss vom 09.02.2010, 6 BV 46/09
Befristung:
Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 08.02.2010, 16 Sa 1032/09
Arbeitsmarkt:
Probezeit:
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30.04.2010, 9 Sa 776/09
Betriebsrat:
Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 14.07.2010, 7 ABR 80/08
Verhaltensbedingte Kündigung:
Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 08.03.2010, 16 Sa 1280/09
Verdachtskündigung:
Arbeitsgericht Cottbus, Urteil vom 27.01.2010, 7 Ca 868/09
Kündigung wegen Krankheit:
Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 25.01.2010, 16 Sa 389/09
Fristlose Kündigung:
Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Urteil vom 31.05.2010, 12 Sa 875/09
Fristlose Kündigung:
Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Urteil vom 12.03.2010, 10 Sa 676/09
Betriebsrat:
Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 20.01.2010, 7 ABR 68/08
Betriebsrat:
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11.06.2010, 6 Sa 675/10
Einigungsstelle:
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 04.06.2010, 6 TaBV 901/10
Vergütung:
BGBl I 2010, 950
Urlaub:
Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 18.05.2010, 12 Sa 38/10
Annahmeverzug des Arbeitgebers:
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 24.06.2010, 1 BvL 5/10
Personenbedingte Kündigung:
Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 17.05.2010, 5 Sa 1072/09
Ausschlussfrist:
Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 09.02.2010, 13/7 Sa 1435/09
Annahmeverzug des Arbeitgebers:
Landesarbeitsgericht Mainz, Urteil vom 11.02.2010, 11 Sa 620/09
Befristung:
Landesarbeitsgericht Köln, Beschluss vom 13.04.2010, 7 Sa 1224/09
Urlaub:
Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 17.06.2010, 2 Ca 1648/10
Aufhebungsvertrag:
Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 08.12.2009, 2 Sa 223/09
Fristlose Kündigung
LAG München, Urteil vom 01.04.2010, 4 Sa 391/09
Bagatell-Kündigung
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 10.06.2010, 2 AZR 541/09
Urlaub:
OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30.03.2010, 2 A 11321/09.OVG
Tarifeinheit:
Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 23.06.2010, 10 AS 3/10
Arbeitnehmerüberlassung:
Bundesgerichtshof, Urteil vom 11.03.2010, III ZR 240/09
Kündigung:
Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 18.02.2010, 38 Ca 12879/09
Betriebsübergang:
LAG Niedersachsen, Urteil vom 18.02.2010, 7 Sa 779/09
Weiterbeschäftigung:
LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25.03.2010, 2 Ta 387/10
Aufhebungsvertrag:
LAG Düsseldorf, Urteil vom 19.03.2010, 9 Sa 1138/09
Tarifeinheit:
LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 11.02.2010, 4 Sa 444/09
Betriebsrat:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 05.05.2010, 7 AZR 728/08
Kündigung:
LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 30.03.2010, 7 Sa 58/10
Betriebsrat:
LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 23.03.2010, 3 TaBV 48/09
Kündigungsschutz:
LAG Hamm, Beschluss vom 18.02.2010, 8 SaGa 3/10
Abfindung:
Schlussanträge der Generalanwältin J. Kokott vom 06.05.2010, Rs. C-499/08
Kündigung - Abfindung:
LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 16.12.2009, 2 Sa 49/09
Kündigung:
Arbeitsgericht Stuttgart, Urteil vom 25.02.2010, 9 Ca 416/09
Kündigung:
LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12.02.2010, 6 Sa 640/09
Änderungskündigung:
LAG Köln, Urteil vom 11.12.2009, 10 Sa 328/09
Kündigung:
LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 09.12.2009, 15 Sa 1463/09
Kündigung - Krankheit:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 10.12.2009, 2 AZR 400/08
Kündigung:
LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 05.11.2009, 26 Sa 1840/09
Kündigung:
LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 06.10.2009, 7 Sa 569/09
Kündigung:
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 21.10.2009, 2 Sa 152/09
Abfindungsangebot:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 25.02.2010, 6 AZR 911/08
Betriebsbedingte Kündigung:
LAG Niedersachsen, Urteil vom 09.12.2009, 17 Sa 850/09
Kündigung:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 10.09.2009, 2 AZR 267/08
Abfindung und Steuer:
Bundesfinanzhof, Urteil vom 11.11.2009, IX R 1/09
Verhaltensbedingte Kündigung:
Thüringer LAG, Urteil vom 11.06.2009, 3 Sa 22/07
Abfindung:
Bundessozialgericht, Urteil vom 03.03.2009, B 4 AS 47/08 R
Abfindung:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 22.09.2009, 1 AZR 316/08
Abfindung:
LAG München, Urteil vom 22.04.2009, 11 Sa 963/08
Kündigung - Kündigungsschutz:
LAG München, Urteil vom 06.08.2009, 4 Sa 375/09
Kündigung - Betriebsrat:
LAG München, Urteil vom 29.07.2009, 11. Sa 801/08
Kündigung - Sperrzeit:
Hessisches LSG, Urteil vom 29.07.2009, L 9 AL 129/08
Betriebsbedingte Kündigung:
LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 03.03.2009, 12 Sa 2468/08
Aufhebungsvertrag:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 23.07.2009, 8 AZR 357/08
Sozialplan - Abfindung:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 26.05.2009, 1 AZR 198/08
Abmahnung und Kündigung:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 23.06.2009, 2 AZR 283/08
Fristlose Kündigung:
Arbeitsgericht Dortmund, Urteil vom 10.03.2009, 7 Ca 4977/08
Aufhebungsvertrag - Abfindung:
LAG München, Urteil vom 11.02.2009, 11 Sa 598/08
Abfindung:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 11.11.2008, 1 AZR 475/07 (Gründe)
Abfindung:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 11.11.2008, 1 AZR 475/07 (PM)
Aufhebungsvertrag:
Bundesgerichtshof, Urteil vom 19.11.2008, IV ZR 305/07
Abfindung:
Arbeitsgericht Freiburg, Urteil vom 04.07.2008, 3 Ca 263/08
Abfindung:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 13.12.2007, 2 AZR 971/06
Abfindung:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 13.12.2007, 2 AZR 807/06
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