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Handbuch Arbeitsrecht: Auskunftspflicht des Stellenbewerbers




Informationen zum Thema Auskunftspflicht des Stellenbewerbers

Hensche Rechtsanwälte, Kanzlei für Arbeitsrecht

Auf dieser Seite finden Sie Informationen darüber, ob Stellenbewerber verpflichtet sind, im Vorstellungsgespräch ungefragt Auskünfte zu geben und welche Fragen der - potentielle - Arbeitgeber im Vorstellungsgespräch stellen darf, etwa nach vorhandenen Krankheiten, Vorstrafen, einer Behinderung oder einer Schwangerschaft.

Außerdem finden Sie hier Hinweise dazu, welche Folgen die falsche Beantwortung einer unzulässigen Frage und welche Folgen die falsche Beantwortung einer zulässigen Frage haben kann.

von Rechtsanwalt Dr. Martin Hensche, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin

Ist man als Stellenbewerber verpflichtet, ungefragt Auskünfte zu geben?

Eine solche Verpflichtung haben Sie als Bewerber oder Bewerberin im Allgemeinen nicht, d.h. der Arbeitgeber muss im Zusammenhang mit einer geplanten Einstellung selbst zusehen, dass er durch gezielte Fragen die ihn interessierenden Auskünfte erhält.

In seltenen Fällen müssen Sie aber von sich aus auch unangenehme Dinge offenbaren. Eine solche Offenbarungspflicht haben Sie in Bezug auf solche Umstände, die dazu führen würden, dass Sie die in Aussicht stehende Arbeit auf dem dafür vorgesehenen Arbeitsplatz gar nicht ausüben könnten. Ist ein Bewerber also zum Beispiel akut und so schwer erkrankt, dass er die zu vergebende Arbeit von vornherein gar nicht ausüben könnte, dann muss er dies auch ungefragt dem Arbeitgeber mitteilen.

Welche Fragen darf der Arbeitgeber dem Stellenbewerber im Vorstellungsgespräch stellen?

Der Arbeitgeber darf Bewerbern bei der Vorbereitung einer Einstellung, zum Beispiel in Form eines Fragebogens oder auch beim Vorstellungsgespräch, nur solche Fragen stellen, an deren Klärung er im Hinblick auf die Durchführung des geplanten Arbeitsverhältnisses ein sachlich berechtigtes Interesse hat. Private Dinge gehören daher grundsätzlich nicht ins Bewerbungsgespräch.

Fragt der Arbeitgeber trotzdem nach privaten, mit dem Arbeitsverhältnis nicht in Zusammenhang stehenden Dingen, kann ihn daran zwar faktisch niemand hindern, doch ist eine solche "Schnüffelei" arbeitsrechtlich unzulässig.

Was riskiert der Stellenbewerber, wenn er im Vorstellungsgespräch eine unzulässige Frage falsch beantwortet?

Wenn Sie als Bewerber oder Bewerberin eine Frage, die Ihnen der Arbeitgeber gar nicht stellen durfte, falsch beantworten, d.h. wenn Sie auf eine rechtlich unzulässige Frage hin lügen, drohen Ihnen rechtlich gesehen keine nachteiligen Folgen. Sie haben in solchen Fällen ein von den Gerichten anerkanntes Recht zur Lüge.

Möglicherweise werden Sie zwar, wenn Sie eingestellt werden und sich die Unwahrheit Ihrer bei der Bewerbung gemachten Angaben herausstellt, schikaniert, doch wäre dies wiederum rechtlich unzulässig.

Was riskiert der Stellenbewerber, wenn er im Vorstellungsgespräch eine zulässige Frage falsch beantwortet?

Wenn Sie als Bewerber oder Bewerberin dagegen eine Frage, die der Arbeitgeber zulässigerweise stellen durfte, falsch beantworten, dann kann der Arbeitgeber Ihren Arbeitsvertrag im Prinzip "wegen arglistiger Täuschung" anfechten. Dieses Recht ergibt sich aus den §§ 123, 142 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Die Anfechtung bewirkt nach der Rechtsprechung der Arbeitsgerichte, dass das angefochtene Arbeitsverhältnis mit Zugang der Anfechtungserklärung beendet wird, d.h. die Anfechtung wirkt im Prinzip genauso wie eine fristlose Kündigung. Eine Rückforderung des für die Vergangenheit bereits gezahlten Arbeitslohns ist dagegen in der Regel ausgeschlossen.

Der Arbeitgeber hat ein Jahr lang Zeit, die Anfechtung zu erklären. Die Frist beginnt allerdings erst mit dem Zeitpunkt, in dem der Arbeitgeber die Täuschung entdeckt. Der Arbeitgeber kann sich also sehr viel länger als bei einer außerordentlichen Kündigung überlegen, ob er das Arbeitsverhältnis beenden will oder nicht. Allerdings kann - in seltenen Fällen - das Recht zur Anfechtung verwirkt sein, wenn die Täuschung schon extrem lange zurückliegt und objektiv für die weitere Durchführung des Arbeitsverhältnisses keine Bedeutung mehr hat.

Sie begeben sich also in eine erhebliche rechtliche Unsicherheit, wenn Sie eine zulässige Frage des Arbeitgebers falsch beantworten. Eine solche Falschauskunft kann Ihren Arbeitsplatz auf lange Zeit gefährden.

Welche Fragen sind im Vorstellungsgespräch zulässig und welche nicht?

Die Rechtsprechung der Arbeitsgerichte hat mittlerweile für eine ganze Reihe von typischen Bewerbungsfragen entschieden, ob hier ein "berechtigtes Interesse" des Arbeitgebers an der Beantwortung besteht oder nicht. Einige dieser Fragen werden im folgenden kurz besprochen.

Ist die Frage nach einer Schwangerschaft im Vorstellungsgespräch zulässig?

Die Frage nach einer Schwangerschaft ist generell unzulässig. Wenn Sie vom Arbeitgeber danach gefragt werden, dürften Sie die Unwahrheit sagen, d.h. Sie dürfen eine in Wahrheit gegebene Schwangerschaft verheimlichen. Dies ergibt sich aus § 7 Abs.1 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG), wonach Beschäftigte nicht wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes benachteiligt werden dürfen. § 1 AGG verbietet unter anderem die Benachteiligung wegen des Geschlechts. Ergänzend dazu ist in § 2 Abs.1 Nr.1 AGG klargestellt, dass eine Benachteiligung unter anderem dann verboten ist, wenn sie sich auf die Bedingungen, einschließlich Auswahlkriterien und Einstellungsbedingungen, für den Zugang zu unselbstständiger und selbstständiger Erwerbstätigkeit bezieht, d.h. es wäre verboten, bei der Einstellung von Arbeitnehmern Männer und Frauen ungleich zu behandeln.

Eine "mittelbare" und als solche gemäß § 3 Abs.2 AGG untersagte Benachteiligung bei der Einstellung würden Frauen aber gegenüber Männern erfahren, wenn das Bestehen einer Schwangerschaft ein für die Einstellung bedeutsamer Umstand wäre und daher vom Arbeitgeber abgefragt werden dürfte. Zwar würden unmittelbar nur schwangere Frauen gegenüber nicht schwangeren benachteiligt, doch würde dies im Ergebnis bzw. mittelbar, da Männer nicht schwanger werden können, die gesamte Gruppe der Frauen betreffen.

Nach der früheren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) war die Frage des Arbeitnehmers nach einer Schwangerschaft der Bewerberin ausnahmsweise dann zulässig, wenn die Beschäftigung einer schwangeren Frau auf dem vorgesehenen Arbeitsplatz von vornherein wegen eines Beschäftigungsverbots zum Schutz der Schwangeren oder zum Schutz des ungeborenen Kindes unzulässig wäre. Eine solche Ausnahme macht das BAG aber bereits seit 2003 nicht mehr. Dies folgt aus dem Urteil des BAG vom 06.02.2003 (2 AZR 621/01).

Daher kann eine schwangere Bewerberin, die sich auf eine unbefristete Stelle bewirbt, die Frage nach dem Vorliegen einer Schwangerschaft auch dann falsch beantworten, wenn sie die vereinbarte Tätigkeit während der Schwangerschaft wegen eines mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbotes nicht ausüben kann. Dieses Hindernis ist nämlich nach Auffassung des BAG nur vorübergehender Natur, d.h. es ist dem Arbeitgeber zuzumuten, auf den Arbeitseinsatz der neu eingestellten Schwangeren zunächst zu verzichten. Ob dies auch dann gilt, wenn ein befristeter Arbeitsvertrag vereinbart wurde und wenn die Schwangere aufgrund ihrer Schwangerschaft die vereinbarte (befristete) Tätigkeit niemals ausüben könnte, ist allerdings noch offen.

Ist die Frage nach einer Krankheit im Vorstellungsgespräch zulässig?

Der Arbeitgeber darf nach Krankheiten fragen, wenn davon die Einsatzfähigkeit des Arbeitnehmers auf dem vorgesehenen Arbeitsplatz abhängt.

Ist die Frage nach einer HIV-Infektion oder AIDS-Erkrankung im Vorstellungsgespräch zulässig?

Nach einer HIV-Infektion darf der Arbeitgeber im Allgemeinen nicht fragen, es sei denn, dass der Arbeitnehmer auf dem vorgesehen Arbeitsplatz aufgrund einer HIV-Infektion nicht arbeiten darf, wie dies im Bereich der Heilberufe der Fall ist. Wer sich als Arzt oder als Pfleger / Krankenschwester bewirbt, muss die Frage nach einer HIV-Infektion also wahrheitsgemäß beantworten. Ein Küchengehilfe muss auf diese Frage dagegen mangels Ansteckungsgefahr nicht die Wahrheit sagen; dieses Rechtsproblem ist allerdings umstritten.

Anders ist es dagegen bei der Frage nach einer AIDS-Erkrankung. Da im Falle einer Erkrankung an AIDS die Einsatzfähigkeit in den meisten Fällen erheblich eingeschränkt ist, darf der Arbeitgeber diese Frage stellen.

Ist die Frage nach einer Schwerbehinderung oder einer Behinderung im Vorstellungsgespräch zulässig?

Nach einer Schwerbehinderung darf der Arbeitgeber nach bisheriger Rechtsprechung fragen. Der Bewerber muss demnach auf diese Frage wahrheitsgemäß antworten. Er darf es mit anderen Worten nicht verheimlichen, wenn er schwerbehindert im Sinne von § 2 Abs.2, 3 SGB IX (Sozialgesetzbuch IX) ist. Diese Rechtsprechung ist allerdings stark umstritten und wird daher möglicherweise geändert.

Anders ist es bei der Frage nach "Behinderungen". Diese Frage darf nur dann gestellt werden, wenn sie einen konkreten Bezug zu dem geplanten Arbeitsplatz hat.

Ist die Frage nach Vorstrafen im Vorstellungsgespräch zulässig?

Die allgemeine Frage nach "Vorstrafen" oder nach "Vorstrafen aller Art" ist unzulässig, da sie keinen konkreten Bezug zu dem geplanten Arbeitsverhältnis hat. Wenn ein Bewerber in einer so ungenauen Weise nach Vorstrafen gefragt wird, darf er eine Bestrafung verheimlichen.

Zulässig ist es allerdings, die Frage nach etwaigen Vorstrafen genauer zu fassen, d.h. nach Vorstrafen zu fragen, die für den zu besetzenden Arbeitsplatz von Bedeutung sind. So ist es beispielsweise rechtens, einen Kassierer nach Vorstrafen wegen Eigentums- und Vermögensdelikten zu fragen oder einen Kraftfahrer nach Vorstrafen wegen Straßenverkehrsdelikten, da hier ein sachlich gerechtfertigtes Interesse des Arbeitgebers besteht.

Ist die Frage nach einer Gewerkschaftsmitgliedschaft im Vorstellungsgespräch zulässig?

Der Arbeitgeber darf nach einer Gewerkschaftszugehörigkeit nicht fragen. Wenn er bei der Anwendung von Tarifverträgen zwischen Mitgliedern der Gewerkschaft und Nicht-Mitgliedern unterscheiden möchte (was zwar absolut unüblich, aber rechtlich zulässig ist), dann darf er allerdings nach der Einstellung des Arbeitnehmers nach der Gewerkschaftszugehörigkeit fragen.

Ist die Frage nach der Religions- oder einer Parteizugehörigkeit im Vorstellungsgespräch zulässig?

Auch die Frage nach der Religions- und Parteizugehörigkeit ist bei Bewerbungsgesprächen unzulässig und muss nicht der Wahrheit gemäß beantwortet werden. Allerdings ist nach der Einstellung die Frage nach einer Religionszugehörigkeit zulässig, da sie wegen der ggf. abzuführenden Kirchensteuer Voraussetzung für die korrekte Erstellung von Lohnabrechnungen ist.

Nicht ganz geklärt ist allerdings die Frage, ob Ausnahmen bei konfessionell oder parteipolitisch gebundenen Arbeitgebern gelten.

Wo finden Sie mehr zum Thema Auskunftspflicht des Stellenbewerbers?

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Letzte Überarbeitung: 12. April 2011

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Arbeitsrecht aktuell:


Hannover, 08.02.2012
Chefarzt

Privatliquidationsrecht durch Schadensersatzanspruch gesichert

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.09.2011, 8 AZR 846/09

Frankfurt, 07.02.2012
Fristlose Kündigung

Fristlose Kündigung trotz Freistellung

Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 29.08.2011, 7 Sa 248/11

Berlin, 03.02.2012
Kündigungsschutz:

Auslandsvertrag zählt bei Wartezeit mit

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 07.07.2011, 2 AZR 12/10

München, 02.02.2012
Altersdiskriminierung:

Altersgrenze für Sachverständige gekippt

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 01.02.2012, 8 C 24.11

Berlin, 31.01.2012
Betriebsrat:

Benachteiligung durch Verweigerung der Festanstellung

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 04.11.2011, 13 Sa 1549/11

Berlin, 27.01.2012
Befristung:

Europarecht erlaubt Befristung zur Vertretung - auch jahrelang

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 26.01.2012, Rs. C-586/10 (Kücük)

Berlin, 25.01.2012
Europarecht:

Anspruch auf vier Wochen Urlaub auch ohne jährliche Mindestarbeitszeit

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 24.01.2012, C-282/10 (Dominguez)

Frankfurt, 23.01.2012
Mobbingklage:

Oberarzt verklagt mobbenden Chefarzt auf 500.000 EUR Schadensersatz

Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 19.01.2012, 11 Sa 722/10

Berlin, 20.01.2012
Geschäftsführer:

Geschäftsführer erhebt Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 08.12.2011, 11 Ta 230/11

Hannover, 19.01.2012
Weihnachtsgeld

Kein Weihnachtsgeld nach Kündigung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.01.2012, 10 AZR 667/10

Berlin, 17.01.2012
Bewerberdiskriminierung

Auskunftsanspruch des Stellenbewerbers über Auswahlentscheidung oder nicht?

Schlussanträge des Generalanwalts Paolo Mengozzi vom 12.01.2012, Rs. C-415/10 - Meister

Berlin, 13.01.2012
Betriebsratswahl:

Abbruch nur bei Nichtigkeit

Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 27.07.2011, 7 ABR 61/10

Berlin, 11.01.2012
BAT Altersstufen:

Berlin und Hessen müssen für BAT-Altersstufen bluten

Bundesarbeitsgericht, Urteile vom 10.11.2011, 6 AZR 148/09 und 6 AZR 481/09

Berlin, 10.01.2012
CGZP-Tarifverträge:

Tarifverträge der CGZP waren auch 2004, 2006 und 2008 unwirksam

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 09.01.2012, 24 TaBV 1285/11

München, 05.01.2012
Aufhebungsvertrag:

Aufhebungsvertrag ohne Abfindung, aber mit Ausgleichsklausel?

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21.06.2011, 9 AZR 203/10

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Urlaub und Krankheit:

Urlaub und Urlaubsabgeltung bei Krankheit - nur 15 Monate lang?

Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 21.12.2011, 10 Sa 19/11

Berlin, 20.12.2011
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Sozialauswahl und Altersdiskriminierung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.12.2011, 2 AZR 42/10

Stuttgart, 05.12.2011
Kündigung:

Entschädigung für diskriminierende Kündigung

Arbeitsgericht Stuttgart, Urteil vom 16.03.2011, 30 Ca 1772/10

Berlin, 23.11.2011
Urlaub und Krankheit:

Krankheitsbedingt nicht genommener Urlaub kann nach 15 Monaten verfallen

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 22.11.2011, C-214/10 - KHS gg. Schulte

Berlin, 05.11.2011
Kündigungsschutzklage:

Arbeitsgericht Berlin großzügig bei Fristversäumung durch Anwalt

Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 12.08.2011, 28 Ca 9265/11

München, 02.11.2011
Fristlose Kündigung:

LAG München: Kündigung nach Betrug mit 20 EUR Schaden

Landesarbeitsgericht München, Urteil vom 03.03.2011, 3 Sa 641/10

Frankfurt, 26.10.2011
Kündigung:

Kündigung wegen Alkohols am Steuer

Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 01.07.2011, 10 Sa 245/11

Frankfurt, 21.10.2011
Fristlose Kündigung:

Fristlose Kündigung wegen Diensthandy-Missbrauchs?

Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 25.07.2011, 17 Sa 1739/10

Hamburg, 23.09.2011
Kündigung:

LAG Hamburg -
Kündigung bei Beschäftigungsmöglichkeit im Ausland

Landesarbeitsgericht Hamburg, Urteil vom 11.05.2011, 5 Sa 1/11

Berlin, 14.09.2011
BAT-TVöD:

Diskriminierung wegen des Alters durch BAT-Lebensaltersstufen

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 08.09.2011, C-297/10 und C-298/10 (Hennings und Mai)

Frankfurt, 13.09.2011
Altersgrenzen:

EuGH kippt Altersgrenze 60 für Lufthansa-Piloten

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 13.09.2011, C-447/09 (Prigge u.a.)

Berlin, 12.09.2011
Chefarzt:

Kündigung eines Chefarztes wegen Wiederverheiratung?

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 08.09.2011, 2 AZR 543/10

Hannover, 09.09.2011
Arbeitszeitbetrug:

Fristlose Kündigung wegen Arbeitszeitbetrugs

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 09.06.2011, 2 AZR 381/10

Berlin, 08.09.2011
Whistleblowing:

Verpfeifen / Whistleblowing ohne Risiko einer Kündigung?

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Urteil vom 21.07.2011, 28274/08 (Heinisch)

Berlin, 06.09.2011
Bonus - Kündigung:

Anspruch auf Bonus trotz Kündigung und Ausscheiden im Folgejahr

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 12.04.2011, 1 AZR 412/09

Frankfurt, 05.09.2011
Betriebsübergang:

Betriebsübergang bei Zwangsverwaltung eines Hotelgrundstücks

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.08.2011, 8 AZR 230/10

Berlin, 02.09.2011
GlobeGround Berlin:

Betriebsratswahl bei GlobeGround in Berlin unwirksam

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25.08.2011, 25 TaBV 529/11

Frankfurt, 31.08.2011
Kündigung:

Kündigung und Krankmeldung

Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 18.01.2011, 12 Sa 522/10

Hamburg, 25.08.2011
Probezeitkündigung:

Kündigung in der Probezeit wegen Heirat einer Chinesin

Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 22.06.2011, 3 Sa 95/11

Frankfurt, 23.08.2011
Kündigung und Vollmacht:

Kündigung mit Vollmacht, aber ohne Vollmachtsurkunde

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14.04.2011, 6 AZR 727/09