Arbeitsrecht Online
Hensche Rechtsanwälte
Kanzlei für Arbeitsrecht
Berlin Frankfurt Hamburg Hannover Köln München Nürnberg Stuttgart
   Rechtsanwaltskanzlei
   Arbeitsrecht aktuell
      Arbeitsrecht 2010
      Arbeitsrecht 2009
      Arbeitsrecht 2008
      Arbeitsrecht 2007
      Arbeitsrecht 2006
      Arbeitsrecht 2005
      Arbeitsrecht 2004
      Arbeitsrecht 2003
      Arbeitsrecht 2002
      Arbeitsrecht 2001
   Kurzinfos Arbeitsrecht
   Handbuch Arbeitsrecht
   Gesetze zum Arbeitsrecht
   Urteile zum Arbeitsrecht
   Ratgeber Gebühren
   Tätigkeitsbereiche
   Rechtsanwälte
   Presse
   Buchbesprechungen
   Neue Artikel auf hensche.de

Newsletter-Anmeldung
Anrede
Vorname
Nachname
Email
Abmelden

Referenzen:






Juristisches Internetportal der Uni Saarbrücken:





EconBiz:




Uni- und Stadtbibliothek Köln:



Das Web-Adressbuch für Deutschland 2009


Mitgliedschaften:







Arbeitsrecht aktuell: 09/057: Auslegung des Bundesurlaubsgesetzes entsprechend dem Schultz-Hoff-Urteil des EuGH




Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24.03.2009, 9 AZR 983/07

von Rechtsanwältin Svenja Sottorf, Berlin

Über welche Rechtsfrage hat das Bundesarbeitsgericht entschieden?

07.04.2009. Nach § 3 des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG) hat jeder Arbeitnehmer einen Mindestanspruch auf vier Wochen Urlaub. Gemäß § 7 Abs. 3 BUrlG muss der Urlaub im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden. Die Übertragung noch nicht genommenen Urlaubs auf das nächste Jahr ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Auch dann muss gemäß § 7 Abs. 3 Satz 3 der Urlaub in den ersten drei Monaten des folgenden Kalenderjahres gewährt und genommen werden.

Dies hatte nach ständiger Rechtsprechung seit den 80er Jahren zur Folge, dass der Jahresurlaubsanspruch eines Arbeitnehmers, der seinen Urlaub wegen Krankheit nicht nehmen konnte, endgültig verfiel, wenn er auch im nächsten Jahr während der ersten drei Monate weiterhin arbeitsunfähig krank war. Das Gleiche galt entsprechend für die Abgeltung von Urlaubsansprüchen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Denn nach ständiger Rechtsprechung kommt eine Abgeltung des Urlaubs nur dann in Betracht, wenn bei einer Fortdauer des Arbeitsverhältnisses die Ansprüche des Arbeitnehmers auf Urlaub noch nicht verfallen wären.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied jedoch im Januar 2009 (EuGH, Urteil vom 20.01.2009, C-350/06 und C-520/06 - Schultz-Hoff gg. Deutsche Rentenversicherung Bund), dass der ersatzlose Verfall von Urlaubsansprüchen als Verstoß gegen die Richtlinie 2003/88/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 04.11.2003 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung (Richtlinie 2003/88/EG) europarechtswidrig sei.

Problematisch ist, auf welche Weise diese Entscheidung nunmehr im Rahmen des deutschen Arbeitsrechts umzusetzen ist.

Gegenüber dem Staat und damit auch gegenüber öffentlichen Arbeitgebern gelten EU-Richtlinien unmittelbar. Ein staatlicher Arbeitgeber muss deshalb fortan ohne weiteres auch mehrjährig kranken Arbeitnehmern nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses sämtlichen wegen der Krankheit nicht genommenen Urlaub, also auch den vergangener Jahre, abgelten.

Komplizierter ist dies im Falle privater Arbeitgeber. Denn ihnen gegenüber sind Richtlinien nicht unmittelbar anwendbar, sondern bedürfen der Umsetzung durch Gesetz. Setzt der Gesetzgeber eine Richtlinie nicht ausreichend um, hat dieser Verstoß für private Arbeitgeber deshalb zunächst keine Konsequenzen. Der Gesetzgeber ist in einem solchen Fall gehalten nachzubessern. Denn es soll Sache des demokratisch legitimierten Parlaments bleiben, zu entscheiden, auf welche Weise am besten eine europarechtskonforme Lösung zu erzielen ist. Ist ein Gesetz dagegen so offen formuliert, dass Spielraum dafür besteht, es im Einklang mit europarechtlichen Vorschriften zu interpretieren, ist dies eine Auslegungsfrage, die von den Gerichten selber vorgenommen wird.

Fraglich ist daher, ob die Regelung im Bundesurlaubsgesetz, nach der der Jahresurlaub spätestens in den ersten drei Monaten des Folgejahres genommen werden muss, einer derartigen Auslegung durch die Gerichte zugänglich ist. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf hat dies in seinem Urteil vom 02.02.2009 (12 Sa 486/06 - Schultz-Hoff) bejaht, obwohl in dem zu entscheidenden Fall Beklagter ein öffentlicher Arbeitgeber war und es deshalb in diesem Fall aufgrund der ohnehin unmittelbaren Anwendbarkeit der Richtlinie auf diese Frage gar nicht ankam.

Mittlerweile ist auch das Arbeitsgericht Lörrach (Urteil vom 06.02.2009, 3 Ca 161/08) im Falle eines privaten Arbeitgebers zu demselben Ergebnis gelangt (wir berichteten darüber in Arbeitsrecht aktuell 09/052 Anwendung des EuGH-Urteils in Sachen Schultz-Hoff auch gegenüber privaten Arbeitgebern).

Bereits wenige Wochen später und damit in extremer Eile hat sich nunmehr auch das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit dieser Frage befasst, nämlich mit Urteil vom 24.03.2009, 9 AZR 983/07. Informationen zu dem Urteil liegen derzeit nur in Form einer Pressemeldung des BAG vor (BAG Pressemitteilung 31/09)

Welcher Sachverhalt lag dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts zugrunde?

Die 1978 geborene Klägerin war von August 2005 bis zum 31.01. 2007 bei der Beklagten, einer von einer Kirche getragenen offenen Ganztagsgrundschule, als Erzieherin beschäftigt. Ihr standen laut ihrem Arbeitsvertrag 26 Tage Jahresurlaub zu, der gemäß der dort geltenden kirchlichen Arbeits- und Vergütungsordnung (KAVO) etwas später als gesetzlich geregelt, nämlich am 30. Juni des Folgejahres verfallen sollte. Seit Anfang Juni 2006 war die Klägerin aufgrund eines Schlaganfalls arbeitsunfähig krank. Zumindest bis zum August 2007 erlangte die Klägerin ihre Arbeitsfähigkeit nicht wieder, wenn auch seit Februar 2007 die Arbeitsunfähigkeit auf einer anderen Krankheitsursache beruhte.

Die Beklagte kündigte der Klägerin wirksam zum 31.01.2007. Die Klägerin begehrt nunmehr die Abgeltung des von ihr wegen der Krankheit nicht genommenen Urlaubs von neun Tagen für das Jahr 2005 sowie 26 Tagen für das Jahr 2006 und beziffert den dafür zu zahlenden Betrag auf rund 2.500 EUR . Wie vor dem Arbeitsgericht Bonn hatte die Klage auch bei dem LAG Köln (Urteil vom 29.08.2007, 7 Sa 673/07) keinen Erfolg.

Die Entscheidung deds LAG Köln ist vor dem Hintergrund zu sehen, dass zum Zeitpunkt der Entscheidung das LAG Düsseldorf den Fall Schultz-Hoff zwar schon dem EuGH vorgelegt hatte (LAG Düsseldorf, Beschluss vom 02.08.2006, 12 Sa 486/06), dieser jedoch noch keine Entscheidung getroffen hatte. Dementsprechend folgt das LAG Köln der bisherigen ständigen Rechtsprechung des BAG, dass durch die Krankheit über den Übertragungszeitraum hinaus die Ansprüche der Klägerin auf Urlaub verfallen seien, und das deshalb nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses auch eine Abgeltung des Urlaubs nicht in Frage käme.

Das LAG Köln setzt sich im Folgenden ausführlich mit der Auffassung des LAG Düsseldorf auseinander, dass eine derartige Regelung europarechtswidrig sei. Es kommt zu dem Ergebnis, dass die Angriffe, die das LAG Düsseldorf in der Vorlageentscheidung Schultz-Hoff gegen die Rechtsprechung des BAG ins Feld geführt hatte, nicht überzeugend seien. Die Regeln des deutschen Urlaubsrechts in der Auslegung durch die Rechtsprechung des BAG zur Nichterfüllbarkeit des Urlaubsanspruchs aufgrund krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit verstießen, so das LAG Köln, nicht gegen höherrangiges Recht, weder gegen Artikel 7 Abs. 1 noch gegen Artikel 7 Abs. 2 der Richtlinie 2003/88/EG.

Im Gegensatz zum LAG Düsseldorf sehe die Kammer daher keine Notwendigkeit, die vom LAG Düsseldorf angesprochenen Fragen dem EuGH ebenfalls zur Vorabentscheidung vorzulegen. Es sehe sich darin durch die Rechtsprechung des BAG bestärkt, die eine solche Notwendigkeit der Sache nach bislang offenbar ebenfalls nicht gesehen habe. Diese Argumentation ist jetzt durch die Entscheidung des EuGH überholt.

Wie hat das Bundesarbeitsgericht entschieden?

Das Bundesarbeitsgericht gab der der Klage bezüglich der begehrten Abgeltung des Urlaubs statt.

Auf der Grundlage der Entscheidung des EuGH in Sachen Schultz-Hoff kommt es zu dem Ergebnis, dass Ansprüche auf Abgeltung des gesetzlichen Teil- oder Vollurlaubs nicht erlöschen, wenn der Arbeitnehmer bis zum Ende des Urlaubsjahres und/oder des Übertragungszeitraumes erkrankt und deshalb arbeitsunfähig sei.

Das BAG ist der Ansicht, die einschlägige Regelung im BUrlG könne in dieser Weise ausgelegt werden. § 7 Abs. 3 und 4 BUrlG sei bei Arbeitsverhältnissen privater Arbeitgeber nach den Vorgaben des Art. 7 der Arbeitszeitrichtlinie gemeinschaftsrechtskonform fortzubilden.

Im übrigen bestehen jedenfalls seit Bekanntwerden des Vorabentscheidungsersuchens des LAG Düsseldorf kein schützenswertes Vertrauen in den Fortbestand der bisherigen Senatsrechtsprechung. Gesetzlichen Ansprüchen, die zu diesem Zeitpunkt noch nicht verfallen gewesen seien, stehe trotz krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit kein Erfüllungshindernis entgegen.

Damit ist klar, dass auch private Arbeitgeber langjährig arbeitsunfähig kranken Arbeitnehmern den gesamten deshalb nicht genommenen Urlaub abgelten müssen. Eine Gesetzesänderung hält das BAG für nicht erforderlich. Damit korrigiert das BAG seine seit 1982 ständige Rechtsprechung, der zufolge der 31. März des Folgejahres in praktisch allen Fällen ein unumstößliches Hindernis für die Geltendmachung von Resturlaubsansprüchen aus dem Vorjahr war.

Nachvollziehbar erscheint die Argumentation des BAG, dass Vertrauensschutzgründe dieser Auslegung nicht entgegenstehen, da die bisherige Rechtsprechung durch die Vorlage in Sachen Schultz-Hoff zumindest in Frage gestellt wurde. Mit Spannung abzuwarten bleibt die Begründung des BAG für die Auslegungsfähigkeit der doch sehr eindeutigen Regelung im BUrlG.

Nähere Informationen finden Sie hier: 


Unsere Büros können Sie von Montag bis Freitag, jeweils von 09:00 Uhr bis 20:00 Uhr, unter folgenden Anschriften in Berlin, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Köln, München, Nürnberg und Stuttgart erreichen:

Hensche Rechtsanwälte
Kanzlei Berlin
Lützowstraße 32
10785 Berlin
Tel: 030 - 26 39 62 0
Fax: 030 - 26 39 62 499

Kontakt:
Rechtsanwalt im Büro Berlin
E-Mail: berlin@hensche.de

Anfahrt
Hensche Rechtsanwälte
Kanzlei Frankfurt
Gutleutstraße 169 - 171
60327 Frankfurt
Tel: 069 – 710 330 04
Fax: 069 – 710 330 05

Kontakt:
Rechtsanwalt im Büro Frankfurt
E-Mail: frankfurt@hensche.de

Anfahrt
Hensche Rechtsanwälte
Kanzlei Hamburg
Jungfernstieg 38
20354 Hamburg
Tel: 040 - 69 20 68 04
Fax: 040 - 69 20 68 08

Kontakt:
Rechtsanwalt im Büro Hamburg
E-Mail: hamburg@hensche.de

Anfahrt
Hensche Rechtsanwälte
Kanzlei Hannover
Georgstraße 38
30159 Hannover
Tel: 0511 - 899 77 01
Fax: 0511 - 899 77 02

Kontakt:
Rechtsanwalt im Büro Hannover
E-Mail: hannover@hensche.de

Anfahrt
Hensche Rechtsanwälte
Kanzlei Köln
Hansaring 61
50670 Köln
Tel: 0221 - 709 07 18
Fax: 0221 - 709 07 31

Kontakt:
Rechtsanwalt im Büro Köln
E-Mail: koeln@hensche.de

Anfahrt
Hensche Rechtsanwälte
Kanzlei München
Pilotystraße 4
80538 München
Tel: 089 -21 56 88 63
Fax: 089 -21 56 88 67

Kontakt:
Rechtsanwalt im Büro München
E-Mail: muenchen@hensche.de

Anfahrt
Hensche Rechtsanwälte
Kanzlei Nürnberg
Ostendstraße 196
90482 Nürnberg
Tel: 0911 - 953 32 07
Fax: 0911 - 953 32 08

Kontakt:
Rechtsanwalt im Büro Nürnberg
E-Mail: nuernberg@hensche.de

Anfahrt
Hensche Rechtsanwälte
Kanzlei Stuttgart
Königstraße 26
70173 Stuttgart
Tel: 0711 - 470 97 10
Fax: 0711 - 470 97 96

Kontakt:
Rechtsanwalt im Büro Stuttgart
E-Mail: stuttgart@hensche.de

Anfahrt

HINWEIS: Sämtliche Texte dieser Internetpräsenz sind urheberrechtlich geschützt. Urheber im Sinne des Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG) ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
Dr. Martin Hensche, Lützowstraße 32, 10785 Berlin.

Wörtliche oder sinngemäße Zitate sind nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung des Urhebers bzw. bei ausdrücklichem Hinweis auf die fremde Urheberschaft (Quellenangabe iSv. § 63 UrhG) rechtlich zulässig. Verstöße hiergegen werden gerichtlich verfolgt.

Letzte Überarbeitung: 11. August 2009

© 1997 - 2010:  
Rechtsanwalt Dr. Martin Hensche, Berlin  
Lützowstraße 32, 10785 Berlin  
Telefon: 030 - 26 39 62 0 
Telefax: 030 - 26 39 62 499
E-mail: hensche@hensche.de


Druck Sitemap A bis Z Downloads Links Kontakt Karriere Impressum


Arbeitsrecht aktuell:


Arbeitsrecht 14tägig:

Informationsdienst Arbeitsrecht

Fachinformationen unserer Kanzlei für Abonnenten von "Arbeitsrecht im Betrieb"

Betriebsrat-Seminare

Wir führen Schulungen für Betriebsräte durch

Fortbildung für alte Hasen und Frischgewählte im Betriebsrat

Betriebsrat:

Sonderkündigungsschutz für Ersatzmitglieder

Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 26.04.2010, 16 Sa 59/10

Betriebsänderung:

Berechnung des Schwellenwerts nach § 111 Satz 3 Nr.1 BetrVG

Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, 21.09.2009, 4 Sa 41/08

Betriebsrat:

BAG stärkt Meinungsfreiheit der Betriebsräte

Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 17.03.2010, 7 ABR 95/08

Arbeitsunfähigkeit:

Arbeitsunfähig oder doch "physisch und psychisch topfit"?

Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 08.02.2010, 16 Sa 890/09

Fristlose Kündigung:

Kundenbeleidigung kostet nicht immer den Job

Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 08.04.2010, 4 Sa 474/09

Diskriminierung:

Ausschlussfrist bei Diskriminierungsentschädigung europarechtskonform?

EuGH, Urteil vom 08.07.2010, Rs. C-246/09

Arbeitsschutz:

Hitzefrei!?



Transferleistungen:

Voraussetzungen für Transfergesellschaften und Transferkurzarbeitergeld werden verschärft

BT-DRS 17/1945 und BT-DRS 17/2454

Existenzgründung:

Freiwillige Weiterversicherung wird einfacher, aber teurer

BT-DRS 17/1945 und BT-DRS 17/2454

Kurzarbeit:

Sonderregelung wird verlängert

BT-DRS 17/1945 und BT-DRS 17/2454

Diskriminierung:

Geldentschädigung für diskriminierende Kündigung

Landesarbeitsgericht Bremen, Urteil vom 29.06.2010, 1 Sa 29/10

Fristlose Kündigung:

Emmely II?

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, 2 Sa 509/10

Betriebsrat:

Interessenkollision bei Beschluss des Betriebsrats

Arbeitsgericht Cottbus, Beschluss vom 09.02.2010, 6 BV 46/09

Befristung:

Nachträgliche Vereinbarung einer Befristung

Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 08.02.2010, 16 Sa 1032/09

Arbeitsmarkt:

OECD-Beschäftigungsausblick 2010: Die Beschäftigungskrise überwinden



Probezeit:

Probezeitvereinbarung mit unzulässig kurzer Kündigungsfrist

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30.04.2010, 9 Sa 776/09

Betriebsrat:

Internet und E-Mail für jedes Betriebsratsmitglied

Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 14.07.2010, 7 ABR 80/08

Verhaltensbedingte Kündigung:

Schichtwechsel statt Kündigung

Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 08.03.2010, 16 Sa 1280/09

Verdachtskündigung:

Kündigung wegen angeblichen Spesenbetrugs

Arbeitsgericht Cottbus, Urteil vom 27.01.2010, 7 Ca 868/09

Kündigung wegen Krankheit:

Möglichkeit leidensgerechter Beschäftigung schließt außerordentliche krankheitsbedingte Kündigung aus

Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 25.01.2010, 16 Sa 389/09

Fristlose Kündigung:

Privater E-Mail-Verkehr am Arbeitsplatz als Kündigungsgrund

Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Urteil vom 31.05.2010, 12 Sa 875/09

Fristlose Kündigung:

Skandalpresse und Schmähungen als Kündigungsgrund

Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Urteil vom 12.03.2010, 10 Sa 676/09

Betriebsrat:

Benachteilung von Betriebsräten durch Prozesskosten?

Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 20.01.2010, 7 ABR 68/08

Betriebsrat:

Teilzeit Arbeitnehmer, Vollzeit Betriebsrat: Mehr Geld für mehr Arbeit?

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11.06.2010, 6 Sa 675/10

Einigungsstelle:

Vorsitzender der Einigungsstelle - Teil II

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 04.06.2010, 6 TaBV 901/10

Vergütung:

Neues Gesetz regelt Vergütung in Banken und versicherungen

BGBl I 2010, 950

Urlaub:

Können krankheitsbedingt angesammelte Urlaubsansprüche verfallen?

Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 18.05.2010, 12 Sa 38/10

Annahmeverzug des Arbeitgebers:

Vorlage zu §§ 615 BGB, 11 KSchG unzulässig

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 24.06.2010, 1 BvL 5/10

Personenbedingte Kündigung:

Voraussetzungen einer Kündigung wegen Alkoholsucht

Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 17.05.2010, 5 Sa 1072/09

Ausschlussfrist:

Ausschlussklauseln auch für Ansprüche auf Rückzahlung überbezahlter Vergleichsabfindung?

Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 09.02.2010, 13/7 Sa 1435/09

Annahmeverzug des Arbeitgebers:

Annahmeverzug des Betriebserwerbers nach Freistellung durch den Betriebsveräußerer

Landesarbeitsgericht Mainz, Urteil vom 11.02.2010, 11 Sa 620/09

Befristung:

Sind Kettenbefristungen aus Haushaltsgründen europarechtswidrig?

Landesarbeitsgericht Köln, Beschluss vom 13.04.2010, 7 Sa 1224/09

Urlaub:

Nachgewährung von Urlaub wegen Pflege des kranken Kindes?

Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 17.06.2010, 2 Ca 1648/10

Aufhebungsvertrag:

Anfechtung eines Aufhebungsvertrages meist chancenlos

Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 08.12.2009, 2 Sa 223/09

Fristlose Kündigung

Keine Kündigung wegen „Verpfeifens“ des Arbeitgebers

LAG München, Urteil vom 01.04.2010, 4 Sa 391/09

Bagatell-Kündigung

Emmely arbeitet wieder als Kassiererin

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 10.06.2010, 2 AZR 541/09

Urlaub:

Urlaubsabgeltung auch für Beamte?

OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30.03.2010, 2 A 11321/09.OVG

Tarifeinheit:

Abschied vom Grundsatz der Tarifeinheit

Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 23.06.2010, 10 AS 3/10

Arbeitnehmerüberlassung:

Vermittlungsvergütungen von Verleihern müssen flexibel sein

Bundesgerichtshof, Urteil vom 11.03.2010, III ZR 240/09

Kündigung:

Kündigung einer Compliance-Beauftragten der Deutschen Bahn wegen internem Datenskandal

Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 18.02.2010, 38 Ca 12879/09

Betriebsübergang:

Umgehung von § 613a BGB durch Transfergesellschaft und Losverfahren?

LAG Niedersachsen, Urteil vom 18.02.2010, 7 Sa 779/09

Weiterbeschäftigung:

Geltendmachung eines betriebsverfassungsrechtlichen Weiterbeschäftigungsanspruchs

LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25.03.2010, 2 Ta 387/10

Aufhebungsvertrag:

Wiedereinstellungsanspruch beim Rücktritt vom Aufhebungsvertrag?

LAG Düsseldorf, Urteil vom 19.03.2010, 9 Sa 1138/09

Tarifeinheit:

LAG nimmt Ende der Lehre von der Tarifeinheit vorweg

LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 11.02.2010, 4 Sa 444/09

Betriebsrat:

Keine Bezahlung für Betriebsratsarbeit im Restmandat

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 05.05.2010, 7 AZR 728/08

Kündigung:

Keine Streichung behindertengerechten Arbeitsplatzes

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 30.03.2010, 7 Sa 58/10

Betriebsrat:

Arbeitgeber muss Mietmöbel für Betriebsversammlung zahlen

LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 23.03.2010, 3 TaBV 48/09

Kündigungsschutz:

Lohnanspruch bei offenbar unbegründeter Kündigung

LAG Hamm, Beschluss vom 18.02.2010, 8 SaGa 3/10

Abfindung:

Ausschluss rentennaher Arbeitnehmer von Abfindung

Schlussanträge der Generalanwältin J. Kokott vom 06.05.2010, Rs. C-499/08

Kündigung - Abfindung:

Vergleich im Kündigungsschutzprozess

LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 16.12.2009, 2 Sa 49/09

Kündigung:

Namensliste mit Änderungsvorbehalt

Arbeitsgericht Stuttgart, Urteil vom 25.02.2010, 9 Ca 416/09

Kündigung:

Kündigung wegen verweigerter ärztlicher Untersuchung

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12.02.2010, 6 Sa 640/09

Änderungskündigung:

Per Weisungsrecht kein Entzug von Personalverantwortung

LAG Köln, Urteil vom 11.12.2009, 10 Sa 328/09

Kündigung:

Verstoß gegen Datenschutz-Betriebsvereinbarung: Kündigung unwirksam

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 09.12.2009, 15 Sa 1463/09

Kündigung - Krankheit:

Anforderungen an betriebliches Eingliederungs-
management

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 10.12.2009, 2 AZR 400/08

Kündigung:

Vor Rücknahme der Kündigung müssen Arbeitnehmer nicht arbeiten

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 05.11.2009, 26 Sa 1840/09

Kündigung:

Kündigungsschutz bei vorherigem ausländischem Arbeitsverhältnis

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 06.10.2009, 7 Sa 569/09

Kündigung:

Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers

LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 21.10.2009, 2 Sa 152/09

Abfindungsangebot:

Aufhebungsvertrag mit Abfindung darf jüngeren Arbeitnehmern vorbehalten werden

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 25.02.2010, 6 AZR 911/08

Betriebsbedingte Kündigung:

Namensliste in der Insolvenz: Nicht in kirchlichen Einrichtungen

LAG Niedersachsen, Urteil vom 09.12.2009, 17 Sa 850/09

Kündigung:

Kündigung wegen außerdienstlicher Straftat
im öffentlichen Dienst

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 10.09.2009, 2 AZR 267/08

Abfindung und Steuer:

Fälligkeit der Abfindung kann verschoben werden

Bundesfinanzhof, Urteil vom 11.11.2009, IX R 1/09

Verhaltensbedingte Kündigung:

Kündigung ohne Verschulden des Arbeitnehmers

Thüringer LAG, Urteil vom 11.06.2009, 3 Sa 22/07

Abfindung:

Abfindung ist auf Arbeitslosengeld II anzurechnen

Bundessozialgericht, Urteil vom 03.03.2009, B 4 AS 47/08 R

Abfindung:

Berechnung einer Abfindung nach Sozialplan

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 22.09.2009, 1 AZR 316/08

Abfindung:

Sozialplan mit Abfindung vor Betriebsübergang bindet Betriebserwerber nicht

LAG München, Urteil vom 22.04.2009, 11 Sa 963/08

Kündigung - Kündigungsschutz:

Bei Ja zur Kündigung kein Kündigungsschutz

LAG München, Urteil vom 06.08.2009, 4 Sa 375/09

Kündigung - Betriebsrat:

Anhörung des Betriebsrats vor verhaltensbedingter Kündigung

LAG München, Urteil vom 29.07.2009, 11. Sa 801/08

Kündigung - Sperrzeit:

Eigenkündigung wegen Überforderung: Keine Sperrzeit

Hessisches LSG, Urteil vom 29.07.2009, L 9 AL 129/08

Betriebsbedingte Kündigung:

Betriebsbedingte Kündigung erst nach Beendigung von Leiharbeit

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 03.03.2009, 12 Sa 2468/08

Aufhebungsvertrag:

Aufhebungsvertrag nach Betriebsübergang: Recht zum Widerspruch verwirkt

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 23.07.2009, 8 AZR 357/08

Sozialplan - Abfindung:

Betriebszugehörigkeit darf zu höherer Abfindung führen

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 26.05.2009, 1 AZR 198/08

Abmahnung und Kündigung:

Verhaltensbedingte Kündigung ohne Abmahnung?

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 23.06.2009, 2 AZR 283/08

Fristlose Kündigung:

Fristlose Kündigung wegen Entwendung von Brotaufstrich?

Arbeitsgericht Dortmund, Urteil vom 10.03.2009, 7 Ca 4977/08

Aufhebungsvertrag - Abfindung:

Ungleichbehandlung bei Abfindung aufgrund von Turboregelungen ist rechtens

LAG München, Urteil vom 11.02.2009, 11 Sa 598/08

Abfindung:

Sozialpläne dürfen niedrigere Abfindung für rentennahe Arbeitnehmer vorsehen

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 11.11.2008, 1 AZR 475/07 (Gründe)

Abfindung:

Kürzung der Abfindung für Arbeitnehmer im rentennahen Alter ist keine Diskriminierung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 11.11.2008, 1 AZR 475/07 (PM)

Aufhebungsvertrag:

Rechtschutzversicherung muss Rechtsanwalt für Aufhebungsvertrag vergüten, wenn Kündigung angedroht wurde

Bundesgerichtshof, Urteil vom 19.11.2008, IV ZR 305/07

Abfindung:

Fälligkeit der Abfindung aus gerichtlichem Vergleich

Arbeitsgericht Freiburg, Urteil vom 04.07.2008, 3 Ca 263/08

Abfindung:

Keine Abfindung nach § 1a KSchG bei Rücknahme der Kündigungsschutzklage

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 13.12.2007, 2 AZR 971/06

Abfindung:

Beziffertes Angebot einer Abfindung unter Verweis auf § 1a KSchG

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 13.12.2007, 2 AZR 807/06

Gesamtübersicht Arbeitsrecht aktuell:
mehr