HANDBUCH ARBEITSRECHT
Urteile und Kommentare: Betriebsänderung
Urteilsanmerkungen zum Thema Betriebsänderung von 2008 bis heute: Hensche Rechtsanwälte, Kanzlei für Arbeitsrecht
Unser Rechtsanwaltsteam kommentiert seit 2001 laufend aktuelle Urteile und wichtige Gesetzesänderungen zum Arbeitsrecht, unter anderem zum Thema Betriebsänderung.
Im Folgenden finden Sie unsere Beiträge zu diesem Thema, geordnet nach Jahrgängen seit 2008, im Überblick.
Bitte beachten Sie, dass die hier wiedergegebenen arbeitsrechtlichen Einschätzungen aufgrund der mittlerweile verstrichenen Zeit teilweise überholt sein können.
Arbeitsrecht aktuell 2021
Arbeitsrecht aktuell 2020
Arbeitsrecht aktuell 2019
- 19/197 Interner Arbeitsmarkt statt Kündigungsschutz?
26.08.2019. Überhangkräfte, die sich ohne Erfolg auf offene Stellen im Unternehmen bewerben, können nicht allein deshalb aus betriebsbedingten Gründen gekündigt werden: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 27.06.2019, 2 AZR 50/19.
- 19/192 Betriebsübergang zwecks Liquidation
19.08.2019. Für einen Betriebsübergang ist keine bestimmte Mindestzeit verbindlich vorgeschrieben, für die der Erwerber den übernommenen Betrieb aufrechterhalten halten muss: Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 13.06.2019, C-664/17 (Ellinika Nafpigeia AE).
- 19/142 Unterzeichnung von Kündigungen bei Massenentlassungen
17.06.2019. Die Massenentlassungsanzeige muss nicht bei der Arbeitsagentur eingehen, bevor der Arbeitgeber die Kündigungen unterzeichnet: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 13.06.2019,6 AZR 459/18 (Pressemeldung des Gerichts.
- 19/120 Kündigungsschutz Schwerbehinderter bei Massenentlassungen
17.05.2019. Schwerbehinderte haben Anspruch auf behinderungsgerechte Beschäftigung. Fällt der Arbeitsbedarf infolge einer Organisationsentscheidung weg, hilft der Anspruch aber nicht: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 16.05.2019, 6 AZR 329/18 (Pressemeldung des Gerichts).
- 19/043 Sozialplanabfindungen und Nachteilsausgleich können verrechnet werden
16.02.2019. Zahlt der Arbeitgeber einen Nachteilsausgleich wegen übereilter Kündigungen (§ 113 Betriebsverfassungsgesetz - BetrVG), erfüllt er auch Abfindungsansprüche aus einem Sozialplan: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 12.02.2019, 1 AZR 279/17 (Pressemeldung des Gerichts).
Arbeitsrecht aktuell 2017
Arbeitsrecht aktuell 2016
- 16/304 Dauer der Konsultation bei Massenentlassungen
27.09.2016. Arbeitgeber können das bei Massenentlassungen vorgeschriebene Konsultationsverfahren abbrechen bzw. als gescheitert ansehen, wenn der Betriebsrat nicht verhandlungsbereit ist: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 22.09.2016, 2 AZR 276/16 (Pressemeldung des Gerichts).
- 16/304 Dauer der Konsultation bei Massenentlassungen
27.09.2016. Arbeitgeber können das bei Massenentlassungen vorgeschriebene Konsultationsverfahren abbrechen bzw. als gescheitert ansehen, wenn der Betriebsrat nicht verhandlungsbereit ist: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 22.09.2016, 2 AZR 276/16 (Pressemeldung des Gerichts).
- 16/258 Massenentlassung und Elternzeit
12.08.2016. Auch Arbeitnehmerinnen, die sich in Elternzeit befinden, müssen unter den besonderen Kündigungsschutz gestellt werden, der bei Massenentlassungen zu beachten ist: Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 08.06.2016, 1 BvR 3634/13.
- 16/192 Unterrichtung des Betriebsrats bei Massenentlassungen
18.06.2016. Wird der Betriebsrat bei einer geplanten Betriebsschließung über die betroffenen Berufsgruppen nicht informiert, kann er diesen Fehler durch eine abschließende Stellungnahme heilen: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 09.06.2016, 6 AZR 405/15 (Pressemeldung Nr. 30/16).
- 16/088 Anfechtung eines Sozialplans der Einigungsstelle
15.03.2016. Stellt die Einigungsstelle per Spruch einen Sozialplan auf, darf sie die Verteilung der Sozialplanmittel nicht Dritten überlassen wie z.B. einer Transfergesellschaft: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 01.03.2016, 9 TaBV 1519/15 (Pressemeldung Nr. 11/16 vom 04.03.2016).
- 16/086 Massenentlassungsanzeige bei erneuter Kündigung
14.03.2016. Kündigt der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer im Rahmen einer Massenentlassung vorsorglich erneut, muss er vor dieser Nachkündigung erneut Massenentlassungsanzeige erstatten: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.01.2016, 6 AZR 601/14.
Arbeitsrecht aktuell 2015
- 15/369 Massenentlassungsrichtlinie und Arbeitnehmerbegriff
28.12.2015. Auch befristet beschäftigte Arbeitnehmer gehören zur Belegschaft im Sinne der Massenentlassungsrichtlinie und zählen daher bei der Prüfung der Schwellenwerte mit: Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 11.11.2015, C-422/14 (Rivera).
- 15/355 Sozialplan und Klageverzicht
15.12.2015. Enthält eine Betriebsvereinbarung Prämien für den Verzicht auf eine Kündigungsschutzklage, müssen sie auch Arbeitnehmern mit sicherer Folgebeschäftigung zugute kommen: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 08.12.2015, 1 AZR 595/14 (Pressemitteilung des Gerichts).
- 15/331 Abfindung gemäß § 1a KSchG und Sozialplan
24.11.2015. Der Abfindungsanspruch aus einer Kündigung gemäß § 1a Kündigungsschutzgesetz (KSchG) ist nur auf eine Sozialplanabfindung anzurechnen, wenn der Sozialplan die Anrechnung vorsieht: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10.07.2015, 8 Sa 531/15.
- 15/327 Benachteiligung wegen Behinderung bei Sozialplanabfindung
20.11.2015. Die Möglichkeit einer vorzeitigen Altersrente für schwerbehinderte Arbeitnehmer darf nicht zur Schlechterstellung bei Abfindungen gemäß einem Sozialplan führen: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 17.11.2015, 1 AZR 938/13 (Pressemeldung des Gerichts).
- 15/258 Fehler bei der Anzeige einer Massenentlassung
16.09.2015. Ist der Massenentlassungsanzeige eine Stellungnahme des Betriebsrats beigefügt, muss der Betriebsrat sagen, dass er seine Rechte als gewahrt ansieht, und er muss eine abschließende Meinung äußern: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 26.02.2015, 2 AZR 371/14.
- 15/118 Massenentlassung und Personalstruktur
09.05.2015. Bei einer Sozialauswahl nach Altersgruppen muss jede Altersgruppe gleich stark von betriebsbedingten Kündigungen betroffen sein, da die Altersstruktur sonst verändert wird: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 26.03.2015, 2 AZR 478/13.
- 15/098 Bevorzugung von Gewerkschaftsmitgliedern durch Stichtagsregelungen
20.04.2015. Alt-Gewerkschaftsmitglieder dürfen per Tarifsozialplan höhere Abfindungen erhalten als Arbeitnehmer, die nach einem bestimmten Stichtag der Gewerkschaft beigetreten sind: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.04.2015, 4 AZR 796/13 (Pressemeldung des Gerichts).
Arbeitsrecht aktuell 2014
- 14/172 Unterrichtung über Betriebsübergang und Sozialplanprivilegierung
12.05.2014. Plant der Arbeitgeber, seinen Betrieb auf einen Erwerber zu übertragen, müssen die Arbeitnehmer über den bevorstehenden Betriebsübergang sehr ausführlich informiert werden. In einem aktuellen Urteil hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) diese Unterrichtungspflicht verschärft: Ist das erwerbende Unternehmen neu gegründet und daher von der Pflicht, bei Betriebsänderungen einen Sozialplan abschließen zu müssen, gemäß § 112a Abs.2 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) befreit, muss darauf im Unterrichtungsschreiben hingewiesen werden: BAG, Urteil vom 14.11.2013, 8 AZR 824/12.
- 14/084 Sozialplan und befristete Arbeitsverträge
12.03.2014. Gibt es bei einer größeren Kündigungswelle einen Sozialplan und daher Sozialplanabfindungen, gibt es auch oft Streit, nämlich über die Frage, ob die Abfindungsregelungen gerecht sind oder nicht. In einem aktuellen Fall hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg entschieden, dass befristet beschäftigte Arbeitnehmer generell von Sozialplanabfindungen ausgenommen werden können, wenn ihr Vertrag ohnehin kurze Zeit nach der Entlassungswelle ausgelaufen wäre: LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 19.02.2014, 13 Sa 61/13.
Arbeitsrecht aktuell 2013
- 13/376 Interessenausgleich mit Namensliste in der Insolvenz
23.12.2013. Stimmt der Betriebsrat bei größeren Entlassungswellen einem Interessenausgleich mit Namensliste zu, haben Kündigungsschutzklagen der auf der Namensliste genannten Arbeitnehmer meist nur geringe Erfolgsaussichten. Denn ziehen die auf der Liste stehenden Arbeitnehmer vor Gericht, ist die Betriebsbedingtheit der Kündigung zu vermuten und das Gericht kann die Sozialauswahl nur noch auf "grobe" Fehler hin überprüfen. Diesen Spielraum hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) bei Kündigungswellen in der Insolvenz des Arbeitgebers vor einigen Tagen begrenzt: BAG, Urteil vom 19.12.2013, 6 AZR 790/12.
- 13/307 Auswahlrichtlinie und Interessenausgleich mit Namensliste
26.10.2013. Bei einer größeren betriebsbedingten Kündigungswelle muss der Arbeitgeber das Punkteschema für die Sozialauswahl mit dem Betriebsrat gemeinsam festlegen. Denn ein Punkteschema ist eine Auswahlrichtlinie im Sinne von § 95 Abs.1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), und hier hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht. Weicht ein Interessenausgleich mit Namensliste allerdings von diesem Punkteschema ab, wird ein Arbeitnehmer, der auf der Namensliste steht, betriebsbedingt gekündigt, obwohl er nach dem Punkteschema, d.h. der Auswahlrichtlinie eigentlich bleiben müsste. In einem vorgestern ergangenen Urteil hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden, dass die Namensliste in einem solchen Fall vorgeht: BAG, Urteil vom 24.10.2013, 6 AZR 854/11.
- 13/185 Wahlkampf beim Thema Mitbestimmung
30.06.2013. Die SPD hat die betriebliche Mitbestimmung zum Wahlkampfthema gemacht. Sie macht sich dafür stark, die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats beim Thema Betriebsübergang, beim Einsatz von Leiharbeitnehmern und beim betrieblichen Gesundheitsschutz zu stärken. Dazu müsste das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) geändert werden: Moderne Mitbestimmung für das 21. Jahrhundert, Antrag der Abgeordneten Anette Kramme u.a. sowie der Bundestagsfraktion der SPD vom 14.05.2013, Bundestag Drucks. 17/13476.
Arbeitsrecht aktuell 2012
- 12/392 Sozialplan-Abfindung bei Behinderung
28.12.2012. Können Sozialpläne vorsehen, dass schwerbehinderte "rentennahe" Arbeitnehmer eine geringere Abfindung erhalten als andere Arbeitnehmer, weil sie aufgrund ihrer Schwerbehinderung früher als andere Arbeitnehmer rentenberechtigt sind? Nein, so der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einer aktuellen Entscheidung: EuGH, Urteil vom 06.12.2012, C-152/11 - Odar gg. Baxter.
- 12/314 Massenentlassung und Unterrichtung des Betriebsrats
21.09.2012. Plant der Arbeitgeber eine Massenentlassung, d.h. eine größere Anzahl betriebsbedingter Kündigungen, muss er den Betriebsrat nach dem Gesetz zuvor, d.h. vor Ausspruch der Kündigungen detailliert über die geplante Massenentlassung informieren, und zwar schriftlich (§ 17 Abs.2 Kündigungsschutzgesetz - KSchG). Ein Verstoß gegen die gesetzlich vorgeschriebene Schriftform macht die nachfolgenden Kündigungen aber nicht in jedem Fall unwirksam: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.09.2012, 6 AZR 155/11.
- 12/252 Fehlerhafte Massenentlassungsanzeige
29.06.2012. Wenn der Arbeitgeber einen Fehler bei der Massenentlassungsanzeige begeht, indem er der Anzeige weder eine Stellungnahme des Betriebsrats zu der Massenentlassung noch einen Interessenausgleich mit Namensliste beifügt, ist die Massenentlassungsanzeige fehlerhaft und später ausgesprochene Kündigungen sind unwirksam. Das gilt auch dann, wenn die Arbeitsagentur es dem Arbeitgeber auf der Grundlage einer solchen Massenentlassungsanzeige per Bescheid erlaubt, noch vor Ablauf von einem Monat nach Eingang der Massenentlassungsanzeige ("Sperrfrist") Kündigungen auszusprechen: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 28.06.2012, 6 AZR 780/10
- 12/129 Massenentlassung und Stellungnahme des Betriebsrats
22.03.2012. Die Stellungnahme des Betriebsrates zu einer geplanten Massenentlassung gemäß § 17 Abs.3 KSchG kann auch durch einen Interessenausgleich ohne Namensliste ersetzt werden. Dies hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) gestern entschieden: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21.03.2012, 6 AZR 596/10.
Arbeitsrecht aktuell 2011
- 11/204 Interessenausgleich und Sozialplan: Leiharbeitnehmer zählen mit
20.10.2011. Nach einer vorgestern ergangenen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zählen auch Leiharbeitnehmer zu den "wahlberechtigten Arbeitnehmer" im Sinne von § 111 Satz 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG): BAG, Urteil vom 18.10.2011, 1 AZR 335/10.
- 11/087 Abfindung: Diskriminierung durch Staffelung nach Altersgruppen?
05.05.2011. Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass eine sowohl anhand von Lebensalter als auch Betriebszugehörigkeit berechnete Abfindungszahlung bei einer Altersstaffelung pro Lebensjahrzehnt keine Diskriminierung wegen Alters ist: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 12.04.2011, 1 AZR 764/09.
- 11/016 LAG Hamm - Unterlassungsanspruch des Betriebsrates bei Betriebsänderungen und unzureichenden Verhandlungen
24.01.2011. Bei Betriebsänderungen in größeren Betrieben sind Arbeitgeber verpflichtet, den bei ihnen eingerichteten Betriebsrat zu informieren und mit ihm ernsthaft Verhandlungen über einen Interessenausgleich aufzunehmen. Umstritten ist, ob Betriebsräte einen vorläufigen Anspruch auf Unterlassung der Betriebsänderung haben, wenn gegen diese Pflicht verstoßen wird. Entscheidend ist daher, welche Auffassung das jeweils letztinstanzlich zuständige Gericht vertritt. Das Landesarbeitsgericht Hamm beispielsweise entscheidet seit Ende 2003 grundsätzlich zu Gunsten des Betriebsrates: Landesarbeitsgericht Hamm, Beschluss vom 28.06.2010, 13 Ta 372/10.
Arbeitsrecht aktuell 2010
- 10/193 Zeitdruck bei Betriebsänderungen
02.10.2010. Betriebsänderungen können einschneidende Veränderungen für alle Beschäftigten eines Unternehmens mit sich bringen. Ab einer gewissen Größe sieht das Betriebsverfassungsgesetz vor, dass der Arbeitgeber den Betriebsrat informiert und sich mit ihm berät, bevor er seine Planung umsetzt. Dabei können unter erleichterten Bedingungen externe Berater hinzugezogen werden. Das Landesarbeitsgericht München hat diese Möglichkeit mit wenig überzeugender Begründung zeitlich begrenzt: Landesarbeitsgericht München, Beschluss vom 24.06.2010, 2 TaBV 121/09.
- 10/170 Maßstab für Schwellenwert nach § 111 BetrVG ist Gesamtbelegschaft
01.09.2010. Das Kündigungsschutzgesetz erleichtert Arbeitgebern eine betriebsbedingte Kündigung, wenn sie aufgrund einer Betriebsänderung nach § 111 des Betriebsverfassungsgesetzes erfolgt und die Namen der Kündigungskandidaten in einem Interessenausgleich genannt werden. Die Betriebsänderung muss dabei "erhebliche Teile" der Belegschaft betreffen. Bisher nicht deutlich genug wurde in der Rechtsprechung die Frage thematisiert, ob die Belegschaft des gesamten Betriebes oder (nur) der betroffenen Abteilung Maßstab für die Frage der Erheblichkeit ist. Eine schon etwas ältere Entscheidung des Landesarbeitsgerichtes Baden-Württemberg sorgt für Klarheit: Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 21.09.2009, 4 Sa 41/08.
- 10/055 Schleckers Vorgehen in der Kritik
19.03.2010. Der vorliegende Artikel befasst sich mit der immer größere Wellen schlagenden Kritik an dem Vorgehen von "Schlecker" und der damit einhergehenden Forderung, dass dem Missbrauch der Leiharbeit, wie er bei Schlecker angenommen wird, vorzubeugen sei.
- 10/001 Konsultation der Arbeitnehmervertreter bei geplanter Massenentlassung
04.01.2010. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat vor kurzem über die Frage entschieden, wann die vom Unternehmer an die betriebliche Arbeitnehmervertretung zu gebenden Informationen über eine geplante Massenentlassung im Konzern als rechtzeitig anzusehen sind: EuGH, Urteil vom 10.09.2009, Rs. C‑44/08 (AEK ./. Fujitsu Siemens Computers Oy). Grundlage des Urteils ist die Richtlinie 98/59/EG des Rates vom 20.07.1998 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Massenentlassungen, die auch für die Auslegung von § 17 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) bedeutsam ist.
Arbeitsrecht aktuell 2009
- 09/212 Interessenausgleich und Sozialplan im Kleinbetrieb
17.11.2009. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Nürnberg hat entschieden, dass bei einem Betrieb mit weniger als 21 Arbeitnehmern eine mitbestimmungspflichtige Betriebsänderung in Form einer Teilschließung gemäß § 111 Satz 3 Nr.1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) vorliegt, wenn die Schließung einer Abteilung dazu führt, dass vier Arbeitnehmer (von 13) und somit über 30 Prozent der Belegschaft gekündigt werden. LAG Nürnberg, Urteil vom 21.09.2009, 6 Sa 808/08.
- 09/131 Grob fehlerhafte Sozialauswahl bei Vergleich von Mitarbeitern mit Vorgesetzten.
27.07.2009. Das Hessische Landesarbeitsgericht (LAG) hat entschieden, dass es grob fehlerhaft im Sinne des § 1 Abs.5 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) ist, wenn der Arbeitgeber alle gewerblichen Arbeitnehmer als vergleichbar beurteilt, sich anschließend jedoch zur Begründung berechtigter betrieblicher Bedürfnisse, die einer Sozialauswahl entgegenstehen, darauf beruft, dass einzelne Arbeitnehmer gegenüber einem gekündigten Arbeitnehmer Vorgesetztenfunktionen wahrnehmen. Allein mit der Vorgesetztenstellung kann die Herausnahme aus dem Kreis der vergleichbaren Arbeitnehmer bzw. aus der Sozialauswahl unter solchen Umständen nicht begründet werden: Hessisches LAG, Urteil vom 22.01.2009, 14 Sa 1173/08.
- 09/114 Einigungsstelle bei Betriebsänderungen auch ohne Nachweis drohender Nachteile für die Arbeitnehmer
02.07.2009. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Niedersachsen hat im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung entschieden, dass es für die Einsetzung einer Einigungsstelle bei Betriebsänderungen keines Nachweises drohender Nachteile für die Belegschaft bedarf. LAG Niedersachsen, Beschluss vom 05.05.2009, 1 TaBV 28/09.
- 09/105 Keine Unterlassungsverfügung gegen Betriebsänderung bei Untätigkeit des Betriebsrats
19.06.2009. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln hat entschieden, dass der Betriebsrat dem Arbeitgeber nicht im Wege des gerichtlichen Eilverfahrens die Umsetzung einer Betriebsänderung untersagen lassen kann, wenn er selbst nicht energisch genug über einen Interessenausgleich verhandelt: LAG Köln, Beschluss vom 05.03.2009, 5 TaBVGa 1/09.
- 09/035 Sozialpläne dürfen niedrigere Abfindungen für rentennahe Arbeitnehmer vorsehen
06.03.2009. Ende letzten Jahres informierten wir über ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG), dessen Inhalt zunächst nur über eine gerichtliche Pressemeldung bekannt war (Arbeitsrecht aktuell: 08/134 Diskriminierung: Abfindungskürzung für Arbeitnehmer im rentennahen Alter). Gestritten wurde in diesem Fall darüber, ob es eine verbotene Altersidiskriminierung ist, wenn sog. rentennahe Arbeitnehmer bei der Festsetzung von Sozialplanabfindungen schlechter gestellt werden als Kollegen, die einige Jahre jünger sind. Nach Ansicht des BAG liegt eine Diskriminierung hier nicht vor. Inzwischen hat das BAG seine Entscheidungsgründe publiziert (BAG, Urteil vom 11.11.2008, 1 AZR 475/07). Sie werden hier kurz besprochen.
Arbeitsrecht aktuell 2008
Letzte Überarbeitung: 31. Mai 2021
Wenn Sie von einer Betriebsschließung oder einer anderen Form der Betriebsänderung betroffen sind, beraten wir Sie jederzeit gerne.
Wir unterstützen auch Betriebsräte bei der Gestaltung von Betriebsänderungen, insbesondere bei Verhandlungen über einen Interessenausgleich und bei der Errichtung eines Sozialplans.
Bitte beachten Sie, dass die Beauftragung einer Rechtsanwaltskanzlei mit Beratungsleistungen oder mit der Vertretung des Betriebsrats in der Einigungsstelle oder vor Gericht eine ordnungsgemäße Beschlussfassung des Gremiums voraussetzt und dass diese im Streitfall arbeitgeberseitig oft sehr genau überprüft wird. Bitte sprechen Sie uns möglichst frühzeitig an, um eine korrekte Beschlussfassung sicherzustellen.
Für eine möglichst rasche und effektive Beratung benötigen wir folgende Unterlagen:
- Arbeitsvertrag / Geschäftsführeranstellungsvertrag
- Gehaltsnachweise
- Mitteilungen des Arbeigebers über bevorstehende Änderungen (falls vorhanden)
- Interessenausgleich, Sozialplan (falls vorhanden)
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