Unser Rechtsanwaltsteam kommentiert seit 2001 laufend aktuelle Urteile und wichtige Gesetzesänderungen zum Arbeitsrecht, unter anderem zum Thema Arbeitslosengeld I.
Im Folgenden finden Sie unsere Beiträge zu diesem Thema, geordnet nach Jahrgängen seit 2003, im Überblick.
Bitte beachten Sie, dass die hier wiedergegebenen arbeitsrechtlichen Einschätzungen aufgrund der mittlerweile verstrichenen Zeit teilweise überholt sein können.
Arbeitsrecht aktuell 2020
Arbeitsrecht aktuell 2018
Arbeitsrecht aktuell 2016
Arbeitsrecht aktuell 2015
Arbeitsrecht aktuell 2014
- 14/298 Betriebsübergang bei der Arbeitsverwaltung
29.08.2014. Arbeitsvermittlung funktioniert auch ohne hoheitliche Befugnisse. Werden Arbeitsvermittlerteams von einem neuen öffentlichen Arbeitgeber übernommen, kann daher ein Betriebsübergang vorliegen: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 22.05.2014, 8 AZR 1069/12.
- 14/165 Aufhebungsvertrag, Sperrzeit und wichtiger Grund für die Arbeitsaufgabe
07.05.2014. Wer sein Arbeitsverhältnis durch einen Aufhebungsvertrag beendet, verliert dadurch zwar seinen Anspruch auf Arbeitslosengeld nicht vollständig, aber immerhin für die Dauer einer Sperrzeit bzw. Sperrfrist. Ausnahmsweise tritt eine Sperrzeit nicht ein, nämlich dann, wenn der Arbeitnehmer einen "wichtigen Grund" für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses hat. Ein wichtiger Grund liegt aber nicht schon darin, dass der Arbeitgeber in größerem Umfang Personal abbauen möchte und Mitarbeiter dazu bedrängt, einem Aufhebungsvertrag zuzustimmen: Sozialgericht Darmstadt, Urteil vom 16.12.2013, S 1 AL 419/10.
- 14/062 Rentenreform 2014
22.02.2014. Das Bundeskabinett hat am 29.01.2014 dem vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) erarbeiteten Gesetzentwurf zur Rentenreform zugestimmt. Im folgenden stellen wir Ihnen die wesentlichen Inhalte und Kritikpunkte vor: Entwurf eines Gesetzes über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungsgesetz), Referentenentwurf der Bundesregierung, Stand 27.01.2014.
Arbeitsrecht aktuell 2013
- 13/282 Betriebsübergang im öffentlichen Dienst
04.10.2013. Geht ein Betrieb durch Vertrag auf einen neuen Inhaber über, werden die Arbeitsverhältnisse automatisch auf den Erwerber übergeleitet. Allerdings haben die Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst, die durch eine gesetzliche Überleitung einen neuen Arbeitgeber erhalten, meist kein Recht, durch einen Widerspruch beim alten Arbeitgeber zu bleiben. Ein Überleitungsgesetz ohne Widerspruchsrecht greift aber massiv in die Berufsfreiheit der betroffenen Arbeitnehmer ein. In einer aktuellen Entscheidung hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) daher eine solche Gesetzesvorschrift als verfassungswidrig bewertet und das Bundesverfassungsgericht angerufen: BAG, Beschluss vom 26.09.2013, 8 AZR 775/12 (A).
- 13/268 Befristete Arbeitsverträge im Jobcenter
13.09.2013. Das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) erlaubt die Befristung eines Arbeitsvertrags auch über die Gesamtdauer von zwei Jahren hinaus, vorausgesetzt, es gibt dafür einen sachlichen Grund. Ein Sachgrund kann z.B. darin liegen, dass der Bedarf für die Arbeitsleistung nur "vorübergehend" besteht (§ 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 TzBfG). Die politisch unsichere Zukunft der kommunalen Jobcenter im Jahre 2005 rechtfertigt aber keine Befristung des Arbeitsvertrags mit Mitarbeitern einer sog. Optionskommune: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 11.09.2013, 7 AZR 107/12.
Arbeitsrecht aktuell 2012
- 12/132 Anrechnung von Hartz-IV-Leistungen auf rückständigen Lohn
23.03.2012. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat vorgestern eine Grundsatzentscheidung zu der Frage gefällt, wie Hartz-IV-Leistungen, die an eine Bedarfsgemeinschaft gezahlt werden, auf rückständigen Arbeitslohn anzurechnen sind, der einem Mitglied der Bedarsgemeinschaft zusteht. Dem BAG zufolge geht der Lohnanspruch auch in Höhe der an die anderen Bedarsgemeinschaftsmitglieder erbrachten Leistungen auf den Sozialleistungsträger über: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21.03.2012, 5 AZR 61/11.
- 12/113 Wettbewerbsverbot - Anrechnung von Arbeitslosengeld auf die Karenzentschädigung?
14.03.2012. Bei einem nachvertraglichen Wettbewerbsverbot kann der Arbeitnehmer von seinem Ex-Arbeitgeber Karenzentschädigung als Gegenleistung dafür verlangen, dass er ihm keine Konkurrenz macht. Ein Zwischenverdienst ist dabei auf die Karenzentschädigung anrechenbar, und möglicherweise auch erhaltenes Arbeitslosengeld I. Will der Ex-Arbeitgeber Arbeitslosengeld auf die Karenzentschädigung anrechnen, dann aber allein das ausgezahlte ("Netto-")Arbeitslosengeld und nicht fiktive, vom Arbeitslosengeld errechnete Steuern und Sozialangaben: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14.09.2011, 10 AZR 198/10.
Arbeitsrecht aktuell 2011
Arbeitsrecht aktuell 2010
Arbeitsrecht aktuell 2009
Arbeitsrecht aktuell 2008
- 08/068 Fiktive Berechnung des Arbeitslosengeldes nach Elternzeit
02.07.2008. Wenn Arbeitnehmer nach Beendigung einer Elternzeit arbeitslos werden und daher zu diesem Zeitpunk innerhalb der letzten zwei Jahre nicht mindestens 150 Tage gearbeitet und ein Arbeitseinkommen erzielt haben, wird bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes ein fiktives Gehalt zugrunde gelegt (§ 152 Abs.1 Drittes Buch Sozialgesetzbuch – Arbeitsförderung – (SGB III)). Das führt oft zu einer finanziellen Schlechterstellung im Vergleich zum "normalen" Arbeitslosengeld auf Basis des vor der Elternzeit erzielten Einkommens. In einem aktuellen Urteil hat das Bundessozialgericht (BSG) diese Gesetzeslage für verfassungsgemäß erklärt: BSG, Urteil vom 30.05.2008, B 11a AL 23/07R.
- 08/041 Prozessstandschaft für die Bundesagentur
21.04.2008. Oft springt die Arbeitsagentur während eines Kündigungsschutzprozesses mit dem Arbeitslosengeld für den eigentlich lohnzahlungspflichtigen Arbeitgeber ein, weil sich dieser auf eine unwirksame Kündigung beruft oder Kündigungsfristen zu Unrecht verkürzt hat. Dann wird die Arbeitsagentur kraft Gesetzes Inhaberin der Lohnansprüche, für die sie Arbeitslosengeld im Wege der "Gleichwohlgewährung" geleistet hat. Gelingt es der Arbeitsagentur später, den Arbeitgeber zur Zahlung dieser Lohnansprüche bzw. zur Erstattung des gleichwohlgewährten Arbeitslosengeldes zu bewegen, verlängert sich die Dauer des Arbeitslosengeldanspruchs. Hier kann der betroffene Arbeitnehmer nach einer Grundsatzentscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) der Agentur helfen, indem er den auf die Bundesagentur für Arbeit übergegangenen Teil der Lohnansprüche im eigenen Namen für die Bundesagentur einklagt: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.03.2008, 5 AZR 432/07.
- 08/032 Ausbildungsbonus
17.03.2008. Das Bundeskabinett stellt sich hinter einen Gesetzesentwurf zur Ausbildung förderungsbedürftiger junger Menschen. Gefördert werden soll die Ausbildung von sog. Altbewerbern, die einen Schulabschluss mit höchstens der Abschlussnote ausreichend in Deutsch oder Mathematik, einen Hauptschulabschluss, einen Sonderschulabschluss oder keinen Schulabschluss erreicht haben. Zudem werden auch lernbeeinträchtigte oder sozial benachteiligte Bewerber von der Regelung erfasst: Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch - Verbesserung der Ausbildungschancen förderungsbedürftiger junger Menschen, Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 07.04.2008, Bundestag Drucks. 16/8718.
- 08/021 Nach der 58er-Regelung Zwangsverrentung mit 63 Jahren?
12.02.2008. Das Ende Januar im Bundestag beschlossene Siebte Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze bestätigt das Auslaufen der sog. 58er-Regelung. Darüber hinaus sieht das Gesetz vor, dass sich Bezieher von Arbeitslosengeld II - unter Umständen mit finanziellen Abschlägen - vorzeitig bzw. schon mit 63 Jahren berenten lassen müssen, um den Leistungsträger des Arbeitslosengeldes II finanziell zu entlasten. Diese Regelungen stoßen auf Kritik, da sie die finanziellen Folgeprobleme der Altersarmut langfristig verstärken.
- 08/017 Weitere Senkung der Arbeitslosenbeiträge?
28.01.2008. Michael Fuchs, Chef des CDU/CSU-Parlamentskreises Mittelstand, will eine weitere Absenkung des Arbeitslosenbeitrages. Zielmarke ist eine Absenkung des auf mindestens 3 Prozent.
- 08/016 Verlängerung der Bezugsdauer beim Arbeitslosengeld I für Ältere
28.01.2008. Am letzten Freitag hat der Bundestag der schon seit Monaten angekündigten Verlängerung des Anspruchs älterer Arbeitnehmer auf Arbeitslosengeld I zugestimmt. Der Gesetzesänderung muss jetzt noch der Bundesrat zustimmen. Dessen Zustimmung gilt als sicher. Das Gesetz soll rückwirkend zum 01.01.2008 in Kraft treten.
- 08/015 Verringerung der Arbeitslosenzahlen per Gesetz
25.01.2008. Nach § 53a SGB II SGB II in der Fassung des Siebten Gesetzes zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze sollen über 58jährige Hilfebedürftige nach einem Jahr des Leistungsbezugs nicht mehr als arbeitslos gelten.
- 08/007 Arbeit und Soziales: Gesetzesänderungen zum Jahreswechsel 2007/2008
14.01.2008. Zum Jahreswechsel 2007 / 2008 treten einige gesetzlichen Änderungen in den Bereichen des Arbeit- und Sozialrechts in Kraft. Hervorzuheben sind vor allem die geänderten Regelungen zur Riesterrente, der neue Mindestlohn für Briefträger und die Verlängerung des Arbeitslosengeldanspruchs für ältere Versicherte.
Arbeitsrecht aktuell 2007
- 07/85 Keine Sperrzeit bei Herstellung einer "Erziehungsgemeinschaft"
28.11.2007. Wer kündigt, um zu seinem Lebenspartner in eine andere Stadt zu ziehen, muss mit einer Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld rechnen - es sei denn, der Umzug dient der Erziehung eines gemeinsamen Kindes. Diese Ausnahme hat das Bundessozialgericht (BSG) nunmehr erweitert: Auch die beabsichtigte gemeinsame Betreuung eines Kindes, das nur von einem der beiden nichtehelichen Partner abstammt, kann ein wichtiger Grund für die Lösung des Arbeitsverhältnisses sein: BSG, Urteil vom 17.11.2007, B 11a/7a AL 52/06 R.
- 07/83 Arbeitslosengeld nach Elternzeit
26.11.2007. Wer nach Beendigung seiner Elternzeit arbeitslos wird, erhält nach den Vorschriften des Dritten Buchs Sozialgesetzbuch (SGB III) ein pauschal berechnetes Arbeitslosengeld: Zur Berechnung wird nämlich je nach der „Qualifikationsstufe“ des Arbeitslosen ein fiktiver Pauschalbetrag als Bemessungsentgelt angesetzt, und diese pauschale Entgelt liegt oft unter dem vor der Elternzeit zuletzt erzielten Arbeitsentgelt. Nach einem Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Berlin-Brandenburg ist das rechtens: LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.10.2007, L 12 AL 318/06.
- 07/81 BSG: Keine Sperrzeit nach Kündigung und Abfindungsvergleich
22.11.2007. Führt der Arbeitnehmer einen Kündigungsschutzprozess und beendet ihn durch einen Abfindungsvergleich, ist er vor einer Sperrzeit zwar nicht absolut bzw. in allen Fällen geschützt, aber doch in aller Regel, d.h. immer dann, wenn kein "Umgehungsgeschäft" vorliegt: Bundessozialgericht, Urteil vom 17.10.2007, B 11a AL 51/06 R.
- 07/70 Es gibt kein „Bruttoarbeitslosengeld“
01.11.2007. Arbeitnehmer, die für die Zeit nach Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot vereinbart haben, erhalten dafür eine Karenzentschädigung. Auf diese ist das Arbeitslosengeld anzurechnen, falls Arbeitslosengeld plus Karenzentschädigung das zuletzt bezogene Arbeitseinkommen um mehr als 10 Prozent übersteigen. Findige Arbeitgeber argumentieren hier, dass zum Arbeitslosengeld auch der Wert der sozialversicherungsrechtlichen Absicherung während des Arbeitslosengeldbezugs hinzuzurechnen ist. Dieser Berechnungsweise hat das Landesarbeitsgericht (LAG) München in einem aktuellen Urteil eine Absage erteilt: LAG München, Urteil vom 14.08.2007, 4 Sa 189/07.
- 07/59 Gesetzliche Neuregelungen
02.10.2007. Zu Anfang Oktober sind zwei arbeitsmarktpolitische Beschäftigungsprogramme in Kraft getreten: Jugendliche Arbeitslose und Langzeitarbeitslose mit besonderen Vermittlungshemmnissen können durch neue Zuschüsse der Arbeitsagentur gefördert werden.
- 07/32 Bundestag beschließt Arbeitsmarktförderung für jugendliche Arbeitslose
14.08.2007. Die Regierungskoalition im Bundestag hat ein Gesetz zur Förderung jüngerer Arbeitsloser beschlossen: Nach dem Vierten Gesetz zur Änderung des Dritten Buchs Sozialgesetzbuch (SGB III) kann die Beschäftigung von jugendlichen Arbeitslosen ohne Berufsabschluss mit einem Qualifizierungszuschuss und einem Eingliederungszuschuss gefördert werden. Die gesetzliche Förderung kann ab dem 01.10.2007 gewährt werden: Viertes Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch - Verbesserung der Qualifizierung und Beschäftigungschancen von jüngeren Menschen mit Vermittlungshemmnissen.
- 07/31 Bundestag beschließt Förderprogramm für Langzeitarbeitslose
13.08.2007. Der Bundestag fördert Langzeitarbeitslose, die Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) beziehen: Nach dem zweiten Gesetz zur Änderung des SGB II erhalten Arbeitgeber, die Langzeitarbeitslose mit besonders gravierenden "Vermittlungshemmnissen" beschäftigen, einen dauerhaften Beschäftigungszuschuss in Höhe von bis zu 75 Prozent des Arbeitslohnes einschließlich des Arbeitgeberanteils am Sozialversicherungsbeitrag: Zweites Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Perspektiven für Langzeitarbeitslose mit besonderen Vermittlungshemmnissen - JobPerspektive.
- 07/24b Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
20.07.2007. Die Fraktionen der Regierungskoalition im Bundestag haben am 19.06.2007 einen Gesetzentwurf vorgestellt, mit dem das Zweite Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) um einen Beschäftigungszuschuss ergänzt werden soll. Den Zuschuss sollen Arbeitgeber in Anspruch nehmen können, die Harz-IV-Empfänger mit besonderen Vermittlungshemmnissen einstellen: Zweites Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Verbesserung der Beschäftigungschancen von Menschen mit Vermittlungshemmnissen, Entwurf der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD, vom 19.06.2007, BT-Drucks. 16/5715.
- 07/24a Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
20.07.2007. Ein Gesetzentwurf der Regierungskoalition vom 19.06.2007 sieht vor, dass das Dritte Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) um einen von Arbeitgebern zu beanspruchenden Qualifizierungszuschuss und um einen Eingliederungszuschuss für jüngere Arbeitnehmer ergänzt werden soll.
- 07/22b Gesetzentwurf zur Anpassung des Dienstrechts in der Bundesagentur für Arbeit
29.06.2007. Die Bundesagentur für Arbeit soll ein leistungsfähiger und kundenorientierter Dienstleister werden. Dieses Ziel hat sich die Bundesregierung mit einem Gesetzentwurf vom April 2007 auf die Fahnen geschrieben: Gesetz zur Anpassung des Dienstrechts in der Bundesagentur für Arbeit (Dienstrechtsanpassungsgesetz BA - DRAnpGBA), Entwurf der Bundesregierung vom 20.04.2007, Bundestag Drucks. 16/5050.
Arbeitsrecht aktuell 2006
Arbeitsrecht aktuell 2005
Arbeitsrecht aktuell 2004
- 04/01 Agenda 2010: Änderungen im Sozialrecht
05.01.2004. Durch das sog. "Reformpaket", auf das sich Regierung und Opposition am 19.12.2003 im Vermittlungsausschuss im Rahmen der Agenda 2010 geeinigt haben, sind zum Jahresanfang 2004 wichtige Änderungen im Sozialrecht in Kraft getreten. Im wesentlichen werden die Leistungsansprüche Arbeitsloser auf Gewährung von Arbeitslosengeld erheblich gekürzt. Arbeitslosengeld gibt es künftig im Regelfall nur noch für die Dauer von zwölf Monaten.
Arbeitsrecht aktuell 2003
Letzte Überarbeitung: 20. Juni 2022