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Handbuch Arbeitsrecht: Arbeitszeitverringerung




Informationen zum Thema Arbeitszeitverringerung

Hensche Rechtsanwälte, Kanzlei für Arbeitsrecht

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu der Frage, unter welchen Voraussetzungen Sie von Ihrem Arbeitgeber eine Verringerung Ihrer vertraglichen Arbeitszeit verlangen können, wie eine solche Arbeitszeitverkürzung umgesetzt wird und worauf Sie besonders achten müssen.

Außerdem finden Sie Hinweise zu der Frage, ob Sie auch eine Verlängerung Ihrer Arbeitszeit verlangen können und welche Besonderheiten während einer Elternzeit zu beachten sind.

von Rechtsanwalt Dr. Martin Hensche, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin

Wann können Sie eine Verringerung Ihrer Arbeitszeit verlangen?

Als Arbeitnehmer haben Sie einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf Verringerung Ihrer Arbeitszeit,

  • wenn Sie länger als sechs Monate beschäftigt sind und
  • wenn Ihr Arbeitgeber in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt, wobei die Auszubildenden nicht mitgezählt werden.

Diese Regelung ist in § 8 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) enthalten.

Die Arbeitszeitverkürzung müssen Sie spätestens drei Monate vor deren Beginn verlangen. Der Arbeitgeber hat Ihren Wunsch nach Arbeitszeitverkürzung mit Ihnen zu erörtern. Er muss Ihrem Wunsch sogar zuzustimmen, falls betriebliche Gründe dem nicht entgegenstehen. Ein betrieblicher Grund liegt nach dem Gesetz insbesondere dann vor, wenn die Verringerung der Arbeitszeit die Organisation, den Arbeitsablauf oder die Sicherheit im Betrieb wesentlich beeinträchtigt oder unverhältnismäßige Kosten verursacht.

Hierzu hat das BAG zum Beispiel entschieden (BAG, Urteil vom 19.08.2003 - 9 AZR 542/02), dass eine Kindergärtnerin, die für eine kleine Gruppe ganztags betreuter behinderter Kinder verantwortlich ist, eine Reduzierung ihrer Arbeitszeit auf eine halbtägige Beschäftigung nicht verlangen kann, da das Interesse der betreuten Kinder an einer täglichen durchgehenden Betreuung durch dasselbe Personal (und damit das Interesse des Arbeitgebers an einem solchen Arbeitsablauf) vorrangig sei.

Wie funktioniert eine Arbeitszeitverkürzung?

Zunächst einmal müssen Sie, wenn Sie an einer Verkürzung Ihrer Arbeitszeit interessiert sind, Ihrem Arbeitgeber diesen Wunsch spätestens drei Monate vor Beginn der gewünschten Arbeitszeitverkürzung mitteilen, d.h. Sie müssen die Arbeitszeitreduzierung von Ihrem Arbeitgeber verlangen.

Sodann muss Ihr Arbeitgeber Ihnen seine Entscheidung über die Verringerung der Arbeitszeit und über deren Verteilung auf die Arbeitswoche spätestens einen Monat vor dem gewünschten Beginn der Arbeitszeitreduzierung schriftlich mitteilen.

Hüllt sich er sich in Schweigen bzw. lehnt er die gewünschte Arbeitszeitreduzierung nicht innerhalb dieser Frist schriftlich ab, so verringert sich die Arbeitszeit in dem von Ihnen gewünschten Umfang. Dies gilt entsprechend für die gewünschte Verteilung der Arbeitszeit auf die Woche.

Die Verteilung der (verringerten) Arbeitszeit kann Ihr Arbeitgeber allerdings wieder ändern, wenn dies aufgrund überwiegender betrieblicher Interessen erforderlich ist und wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen diese Änderung spätestens einen Monat vorher angekündigt hat.

Worauf müssen Sie besonders achten?

Wenn Ihr Arbeitgeber einer Verringerung Ihrer Arbeitszeit zugestimmt hat oder wenn er diese berechtigt abgelehnt hat, können Sie eine Verringerung Ihrer Arbeitszeit frühestens wieder nach zwei Jahren verlangen.

Wenn Sie also eine Arbeitszeitverkürzung herbeiführen wollen, sollten Sie sich rechtzeitig Gedanken darüber machen, ob die Verkürzung auch ausreichend ist, da Sie nach einer einmal erfolgten Verkürzung erst einmal zwei Jahre lang keine weitere Arbeitszeitverringerung verlangen können.

Bevor Sie eine Verkürzung ihrer Arbeitszeit verlangen, sollten Sie aber auch folgendes beachten: Eine einmal durchgeführte Arbeitszeitverkürzung verändert den Arbeitsvertrag, d.h. sie führt zu einem Teilzeitvertrag. Von diesem Teilzeitvertrag kommen Sie grundsätzlich nur mit Zustimmung Ihres Arbeitgebers wieder zu einem Vollzeitarbeitsvertrag.

Können Sie auch eine Verlängerung Ihrer Arbeitszeit verlangen?

Ein solcher Anspruch besteht nicht, da dies den Arbeitgeber mit zusätzlichen Personalkosten belasten würde und im Ergebnis auf einen gesetzlichen Zwang zur Schaffung neuer Arbeitsplätze hinausliefe.

Allerdings muss Ihr Arbeitgeber Sie, wenn Sie teilzeitbeschäftigt sind und Ihren Wunsch nach einer Verlängerung Ihrer Arbeitszeit dem Arbeitgeber angezeigt haben, bei der Besetzung eines entsprechenden freien Arbeitsplatzes im Falle gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigen, es sei denn, dass dringende betriebliche Gründe oder Arbeitszeitwünsche anderer teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer entgegenstehen (§ 9 TzBfG). Hierzu hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) im Jahre 2007 entschieden, dass dringende betriebliche Gründe nicht anzuerkennen sind, wenn der Arbeitgeber eine bestimmte Vorstellung über die rechtliche Ausgestaltung des Arbeitsvertrages bei der Besetzung einer freien Stelle hat, d.h. es kommt nicht auf das "Vorhandensein von Arbeitsverträgen", sondern auf das Vorhandensein eines Arbeitsplatzes an (BAG, Urteil vom 08.05.2007 – 9 AZR 874/06).

Welche Besonderheiten gelten während der Elternzeit?

Wer Elternzeit in Anspruch nehmen möchte, hat einen besonders geregelten Anspruch auf Arbeitszeitverkürzung, der in § 15 Abs.5 und 7 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) enthalten ist. Der wesentliche Unterschied dieses besonderen - elternzeitrechtlichen - Anspruchs auf Arbeitszeitverkürzung gegenüber dem allgemeinen Arbeitszeitverkürzungsanspruch nach § 8 TzBfG besteht darin, dass Arbeitnehmer, die Elternzeit in Anspruch nehmen und in diesem Zusammenhang eine Verkürzung ihrer Arbeitszeit in Anspruch nehmen, im Anschluss daran ein Anrecht auf ihre alte, d.h. nicht verkürzte Arbeitszeit haben (§ 15 Abs.5 Satz 3 BEEG).

Wo finden Sie mehr zum Thema Arbeitszeitverringerung?

Weitere Informationen, die Sie im Zusammenhang mit dem Thema Arbeitszeitverkürzung interessieren könnten, finden Sie hier:

Kommentare unseres Anwaltsteams zu aktuellen Fragen rund um das Thema Arbeitszeitverkürzung finden Sie hier:

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Was können wir für Sie tun?

Wenn Sie vor der Entscheidung stehen, von Ihrem Arbeitgeber eine Verkürzung Ihrer Arbeitszeit zu verlangen oder wenn Sie sich bereits in Verhandlungen hierüber befinden, mit Ihrem Arbeitgeber allerdings bislang nicht zu einer Einigung kommen konnten, beraten wir Sie jederzeit gerne. Wir vertreten Sie auch gerne bei einer notfalls unumgänglichen Klage bzw. bei einem arbeitsgerichtlichen Eilverfahren, falls ein solches nach Lage der Dinge aussichtsreich erscheint.

Bitte beachten Sie auch die oben erwähnten gesetzlichen Zeitvorgaben, d.h. den einzuhaltenden zeitlichen Abstand zwischen dem gewünschten Beginn der Arbeitszeitverkürzung und dem diesbezüglichen Antrag sowie die gesetzliche Regelung, der zufolge Arbeitszeitverkürzungen nur alle zwei Jahre beantragt werden können. Aufgrund dieser Regelung ist dringend zu raten, bereits den erstmaligen Antrag auf Arbeitszeitverringerung anwaltlich überprüfen zu lassen.

Je nach Lage des Falles bzw. entsprechend Ihren Wünschen treten wir entweder nach außen nicht in Erscheinung oder aber wir verhandeln in Ihrem Namen mit Ihrem Arbeitgeber bzw. mit den Vertretern der Gesellschafter.

Für eine möglichst rasche und effektive Beratung benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Arbeitsvertrag
  • Gehaltsnachweise
  • Antrag auf Arbeitszeitverringerung (falls vorhanden)

Unsere Büros können Sie von Montag bis Freitag, jeweils von 09:00 Uhr bis 20:00 Uhr, unter folgenden Anschriften in Berlin, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Köln, München, Nürnberg und Stuttgart erreichen:

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Letzte Überarbeitung: 18. Januar 2012

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Arbeitsrecht aktuell:


Berlin, 03.02.2012
Kündigungsschutz:

Auslandsvertrag zählt bei Wartezeit mit

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 07.07.2011, 2 AZR 12/10

München, 02.02.2012
Altersdiskriminierung:

Altersgrenze für Sachverständige gekippt

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 01.02.2012, 8 C 24.11

Berlin, 31.01.2012
Betriebsrat:

Benachteiligung durch Verweigerung der Festanstellung

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 04.11.2011, 13 Sa 1549/11

Berlin, 27.01.2012
Befristung:

Europarecht erlaubt Befristung zur Vertretung - auch jahrelang

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 26.01.2012, Rs. C-586/10 (Kücük)

Berlin, 25.01.2012
Europarecht:

Anspruch auf vier Wochen Urlaub auch ohne jährliche Mindestarbeitszeit

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 24.01.2012, C-282/10 (Dominguez)

Köln, 24.01.2012
Fristlose Kündigung:

Fristlose Kündigung wegen eigenmächtiger Auftragsvergabe

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22.08.2011, 5 Sa 107/11

Frankfurt, 23.01.2012
Mobbingklage:

Oberarzt verklagt mobbenden Chefarzt auf 500.000 EUR Schadensersatz

Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 19.01.2012, 11 Sa 722/10

Berlin, 20.01.2012
Geschäftsführer:

Geschäftsführer erhebt Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 08.12.2011, 11 Ta 230/11

Hannover, 19.01.2012
Weihnachtsgeld

Kein Weihnachtsgeld nach Kündigung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.01.2012, 10 AZR 667/10

Berlin, 17.01.2012
Bewerberdiskriminierung

Auskunftsanspruch des Stellenbewerbers über Auswahlentscheidung oder nicht?

Schlussanträge des Generalanwalts Paolo Mengozzi vom 12.01.2012, Rs. C-415/10 - Meister

Berlin, 13.01.2012
HIV-Infektion:

Kündigung in der Probezeit wegen HIV-Infektion wirksam

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 13.01.2012, 6 Sa 2159/11

Berlin, 13.01.2012
Betriebsratswahl:

Abbruch nur bei Nichtigkeit

Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 27.07.2011, 7 ABR 61/10

Berlin, 11.01.2012
BAT Altersstufen:

Berlin und Hessen müssen für BAT-Altersstufen bluten

Bundesarbeitsgericht, Urteile vom 10.11.2011, 6 AZR 148/09 und 6 AZR 481/09

Berlin, 10.01.2012
CGZP-Tarifverträge:

Tarifverträge der CGZP waren auch 2004, 2006 und 2008 unwirksam

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 09.01.2012, 24 TaBV 1285/11

München, 05.01.2012
Aufhebungsvertrag:

Aufhebungsvertrag ohne Abfindung, aber mit Ausgleichsklausel?

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21.06.2011, 9 AZR 203/10

Berlin, 03.01.2012
Urlaub und Krankheit:

Urlaub und Urlaubsabgeltung bei Krankheit - nur 15 Monate lang?

Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 21.12.2011, 10 Sa 19/11

Berlin, 20.12.2011
Sozialauswahl:

Sozialauswahl und Altersdiskriminierung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.12.2011, 2 AZR 42/10

Stuttgart, 05.12.2011
Kündigung:

Entschädigung für diskriminierende Kündigung

Arbeitsgericht Stuttgart, Urteil vom 16.03.2011, 30 Ca 1772/10

Berlin, 23.11.2011
Urlaub und Krankheit:

Krankheitsbedingt nicht genommener Urlaub kann nach 15 Monaten verfallen

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 22.11.2011, C-214/10 - KHS gg. Schulte

Berlin, 05.11.2011
Kündigungsschutzklage:

Arbeitsgericht Berlin großzügig bei Fristversäumung durch Anwalt

Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 12.08.2011, 28 Ca 9265/11

München, 02.11.2011
Fristlose Kündigung:

LAG München: Kündigung nach Betrug mit 20 EUR Schaden

Landesarbeitsgericht München, Urteil vom 03.03.2011, 3 Sa 641/10

Frankfurt, 26.10.2011
Kündigung:

Kündigung wegen Alkohols am Steuer

Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 01.07.2011, 10 Sa 245/11

Frankfurt, 21.10.2011
Fristlose Kündigung:

Fristlose Kündigung wegen Diensthandy-Missbrauchs?

Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 25.07.2011, 17 Sa 1739/10

Hamburg, 23.09.2011
Kündigung:

LAG Hamburg -
Kündigung bei Beschäftigungsmöglichkeit im Ausland

Landesarbeitsgericht Hamburg, Urteil vom 11.05.2011, 5 Sa 1/11

Berlin, 14.09.2011
BAT-TVöD:

Diskriminierung wegen des Alters durch BAT-Lebensaltersstufen

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 08.09.2011, C-297/10 und C-298/10 (Hennings und Mai)

Frankfurt, 13.09.2011
Altersgrenzen:

EuGH kippt Altersgrenze 60 für Lufthansa-Piloten

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 13.09.2011, C-447/09 (Prigge u.a.)

Berlin, 12.09.2011
Chefarzt:

Kündigung eines Chefarztes wegen Wiederverheiratung?

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 08.09.2011, 2 AZR 543/10

Hannover, 09.09.2011
Arbeitszeitbetrug:

Fristlose Kündigung wegen Arbeitszeitbetrugs

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 09.06.2011, 2 AZR 381/10

Berlin, 08.09.2011
Whistleblowing:

Verpfeifen / Whistleblowing ohne Risiko einer Kündigung?

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Urteil vom 21.07.2011, 28274/08 (Heinisch)

Berlin, 06.09.2011
Bonus - Kündigung:

Anspruch auf Bonus trotz Kündigung und Ausscheiden im Folgejahr

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 12.04.2011, 1 AZR 412/09

Frankfurt, 05.09.2011
Betriebsübergang:

Betriebsübergang bei Zwangsverwaltung eines Hotelgrundstücks

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.08.2011, 8 AZR 230/10

Berlin, 02.09.2011
GlobeGround Berlin:

Betriebsratswahl bei GlobeGround in Berlin unwirksam

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25.08.2011, 25 TaBV 529/11

Frankfurt, 31.08.2011
Kündigung:

Kündigung und Krankmeldung

Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 18.01.2011, 12 Sa 522/10

Hamburg, 25.08.2011
Probezeitkündigung:

Kündigung in der Probezeit wegen Heirat einer Chinesin

Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 22.06.2011, 3 Sa 95/11

Frankfurt, 23.08.2011
Kündigung und Vollmacht:

Kündigung mit Vollmacht, aber ohne Vollmachtsurkunde

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14.04.2011, 6 AZR 727/09

Berlin, 17.08.2011
Beleidigung

Fristlose Kündigung wegen Beleidigung

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 06.05.2011, 6 Sa 2558/10

Köln, 29.07.2011
Kündigungsverzicht:

Kein Verzicht auf Kündigung durch freundliche Worte

Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 28.09.2010, 5 Sa 814/10

Frankfurt, 20.07.2011
Abmahnung:

Erst Abmahnung, dann Kündigung?

Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 15.02.2011, 13 Sa 1460/10

Hannover, 12.07.2011
Betriebsratsanhörung:

Anhörung des Betriebsrats bei Kündigung mit Auslauffrist

Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 05.08.2010, 15 Sa 302/10

Berlin, 01.07.2011
Fristlose Kündigung:

Fristlose Kündigung wegen Drohung mit Strafanzeige

Sächsisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 21.01.2011, 3 Sa 181/10