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Handbuch Arbeitsrecht: Sozialversicherungsmeldungen




Informationen zum Thema Sozialversicherungsmeldungen

Hensche Rechtsanwälte, Kanzlei für Arbeitsrecht

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu der Frage, welche sozialversicherungsrechtlichen Meldungen der Arbeitgeber zu erstatten hat, d.h. welche auf den Status des Arbeitnehmers bezogene Meldungen und welche laufenden Beitragsmeldungen er zu machen hat.

Außerdem finden Sie Hinweise dazu, wem gegenüber die Meldungen zu erstatten sind, in welcher Form dies zu geschehen hat und welche Daten im Rahmen des elektronischen Entgeltnachweises (ELENA) zu melden sind.

von Rechtsanwalt Dr. Martin Hensche, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin

Welche sozialversicherungsrechtlichen Meldungen hat der Arbeitgeber zu erstatten?

Der Arbeitgeber hat einen Arbeitnehmer, der praktisch immer ein Beschäftigter im Sinne des Sozialversicherungsrechts ist, bei Beginn der Beschäftigung bei der zuständigen Krankenkasse anzumelden, damit die Krankenkasse von dem laufenden Beschäftigungsverhältns Kenntnis hat. Darüber hinaus ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Sozialabgaben, die auf der Basis des laufend bezogenen Arbeitslohns anfallen, der Krankenkasse zu melden.

Vor diesem Hintergrund ist es sinnvoll, zwischen den anlassbezogenen, hin und wieder zu erstattenden statusbezogenen Meldungen und den laufenden monatlichen Beitragsmeldungen bzw. Beitragsnachweisen zu unterscheiden.

Welche statusbezogenen Meldungen hat der Arbeitgeber zu erstatten?

Der Arbeitgeber hat der zuständigen Krankenkasse gemäß § 28a Abs.1 Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) in immerhin 20 gesetzlich genannten Fällen Meldungen zu erstatten, wenn sich der Status des Arbeitnehmers ändert. Die wichtigsten Fälle dieser statusbezogenen Meldungen sind die folgenden:

  • Beginn der Beschäftigung (Einstellung, Begründung eines Arbeitsverhältnisses)
  • Ende einer Beschäftigung (Entlassung, Kündigung)
  • Wechsel der zuständigen Krankenkasse
  • Unterbrechung der Entgeltzahlung, insbesondere in Fällen längerer Krankheit und bei Mutterschutz (sog. Unterbrechungsmeldung)
  • Änderung des Familiennamens oder des Vornamens
  • Änderung des Arbeitsentgelts, wenn die 400-Euro-Grenze über- oder unterschritten wird

Darüber hinaus hat der Arbeitgeber einmal pro Jahr bis spätestens zum 15. April eine sozialversicherungsrechtliche Jahresmeldung zu erstatten, aus der sich ergibt, wie hoch das der Sozialversicherung unterliegende Vorjahres-Einkommen der im Dezember des Vorjahres beschäftigten Arbeitnehmer war und in welcher Höhe demgemäß Beiträge zu den verschiedenen Zweigen der Sozialversicherung für den Arbeitnehmer abgeführt wurden. Die Jahresmeldungen sind nicht als Sammelmeldungen, d.h. für mehrere Beschäftigte, sondern für den einzelnen Arbeitnehmer zu erstatten. Sie dienen im Wesentlichen der Vervollständigung des für den einzelnen Arbeitnehmer bei der Rentenversicherung geführten Rentenkontos, da der Rentenversicherungsträger erst auf der Grundlage der Jahresmeldung weiß, in welcher Höhe im Vorjahr Rentenversicherungsbeiträge für den versicherten Arbeitnehmer entrichtet wurden.

Welche Beitragsmeldungen hat der Arbeitgeber zu erstatten?

Der Arbeitgeber muss den Sozialversicherungsbeitrag monatlich auf der Grundlage des laufenden Arbeitsentgelts (Lohn, Gehalt) errechnen, und zwar für jeden Beschäftigten. Diese Berechnung muss der Arbeitgeber einmal im Monat spätestens am fünftletzten Bankarbeitstag des laufenden Monats erstellen und als sog. Beitragsnachweis an die Einzugsstelle übersenden.

Gegenstand der laufenden Beitragsmeldungen ist im Normalfall

  • der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung
  • der Beitrag zur Krankenversicherung
  • der Beitrag zur Pflegeversicherung
  • der Beitrag zur Rentenversicherung
  • die Umlage U1, die Umlage U2 und die Insolvenzgeldumlage

Nähere Informationen hierzu finden Sie unter dem Stichwort "Sozialversicherungsbeitrag".

Wem gegenüber sind die Meldungen zu erstatten?

Statusbezogene Meldungen sind ebenso wie die monatlichen Beitragsmeldungen gegenüber der zuständigen Einzugsstelle zu abzugeben.

Die zuständige Einzugsstelle ist im Normalfall einer Beschäftigung die Krankenkasse, bei der der Arbeitnehmer versichert ist, und bei einem geringfügig beschäftigten Arbeitnehmer, d.h. bei einem Minijobber mit einem Monatseinkommen bis zu 400,00 EUR, die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See.

In welcher Form sind die Meldungen zu erstatten?

Der Arbeitgeber hat sowohl die statusbezogenen Meldungen als auch die laufenden Beitragsnachweise per Datenfernübertragung (DFÜ) zu erstatten.

Hierzu haben die Einzugsstellen eine spezielle Software entwickelt, die kostenlos im Internet zur Verfügung steht. Nähere Informationen hierzu finden Sie im Internet unter www.itsg.de/svnet_home.itsg.

Welche Daten sind im Rahmen des elektronischen Entgeltnachweises (ELENA) zu melden?

Seit Januar 2010 müssen Arbeitgeber nicht mehr nur wie bisher in Form von Sammelmeldungen den laufenden Sozialversicherungsbeitrag der Einzugsstelle mitteilen, sondern haben darüber hinaus eine Vielzahl von Lohndaten, die auf den einzelnen Beschäftigten bezogen sind, "auf Vorrat" an eine zentrale Stelle weiterzuleiten. Grundlage ist das Gesetz über das Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises (ELENA-Verfahrensgesetz) vom 28.03.2009 (wir berichteten in: Arbeitsrecht aktuell 10/033 ELENA: Kein Datenschutz in der Lohnbuchhaltung).

Zu den vom Arbeitgeber weiterzuleitenden Daten gehören alle Informationen, die in der monatlich erstellten Lohn- bzw. Gehaltsabrechnung des einzelnen Arbeitnehmers enthalten sind. Wurde der monatliche Bruttoverdienst des Arbeitnehmers bis Ende 2009 nur anlassbezogen, nämlich bei Beantragung von Arbeitslosengeld oder Krankengeld, vom Arbeitgeber gemeldet, hat dies fortan laufend und ohne konkreten Anlass zu geschehen.

Zu diesem Zweck haben die Spitzenverbände der Sozialversicherung eine Reihe von „Datenbausteinen“ erstellt. Sie ergeben sich aus den „Gemeinsamen Grundsätzen für die Erstattung der Meldungen der Arbeitgeber an die Zentrale Speicherstelle im Rahmen des Verfahrens des elektronischen Entgeltnachweises nach § 28b Abs. 6 SGB IV“. Die Grundsätze werden vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen, der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Bundesagentur für Arbeit entwickelt und vom BMAS sowie vom Bundesministerium für Technologie und Wirtschaft genehmigt.

Diese Datensammelwut ist derzeit Gegenstand einer kritischen öffentlichen Diskussion. Ob sie zu einer Änderung der noch von der Großen Koalition beschlossenen Gesetzeslage führen wird, ist momentan nicht abzusehen. Es ist auch fraglich, ob das ELENA-Verfahren mit dem Grundgesetz (GG) vereinbar oder verfassungswidrig ist. Immerhin greift dieses Datensammelverfahren in so extremer Weise in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung der Arbeitnehmer ein, dass die Verhältnismäßigkeit (und damit die Rechtmäßigkeit) dieses Grundrechtseingriffs bezweifelt werden muss.

Wo finden Sie mehr zum Thema Sozialversicherungsmeldungen?

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Letzte Überarbeitung: 24. März 2010

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Arbeitsrecht aktuell:


Berlin, 03.02.2012
Kündigungsschutz:

Auslandsvertrag zählt bei Wartezeit mit

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 07.07.2011, 2 AZR 12/10

München, 02.02.2012
Altersdiskriminierung:

Altersgrenze für Sachverständige gekippt

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 01.02.2012, 8 C 24.11

Berlin, 31.01.2012
Betriebsrat:

Benachteiligung durch Verweigerung der Festanstellung

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 04.11.2011, 13 Sa 1549/11

Berlin, 27.01.2012
Befristung:

Europarecht erlaubt Befristung zur Vertretung - auch jahrelang

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 26.01.2012, Rs. C-586/10 (Kücük)

Berlin, 25.01.2012
Europarecht:

Anspruch auf vier Wochen Urlaub auch ohne jährliche Mindestarbeitszeit

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 24.01.2012, C-282/10 (Dominguez)

Köln, 24.01.2012
Fristlose Kündigung:

Fristlose Kündigung wegen eigenmächtiger Auftragsvergabe

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22.08.2011, 5 Sa 107/11

Frankfurt, 23.01.2012
Mobbingklage:

Oberarzt verklagt mobbenden Chefarzt auf 500.000 EUR Schadensersatz

Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 19.01.2012, 11 Sa 722/10

Berlin, 20.01.2012
Geschäftsführer:

Geschäftsführer erhebt Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 08.12.2011, 11 Ta 230/11

Hannover, 19.01.2012
Weihnachtsgeld

Kein Weihnachtsgeld nach Kündigung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.01.2012, 10 AZR 667/10

Berlin, 17.01.2012
Bewerberdiskriminierung

Auskunftsanspruch des Stellenbewerbers über Auswahlentscheidung oder nicht?

Schlussanträge des Generalanwalts Paolo Mengozzi vom 12.01.2012, Rs. C-415/10 - Meister

Berlin, 13.01.2012
HIV-Infektion:

Kündigung in der Probezeit wegen HIV-Infektion wirksam

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 13.01.2012, 6 Sa 2159/11

Berlin, 13.01.2012
Betriebsratswahl:

Abbruch nur bei Nichtigkeit

Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 27.07.2011, 7 ABR 61/10

Berlin, 11.01.2012
BAT Altersstufen:

Berlin und Hessen müssen für BAT-Altersstufen bluten

Bundesarbeitsgericht, Urteile vom 10.11.2011, 6 AZR 148/09 und 6 AZR 481/09

Berlin, 10.01.2012
CGZP-Tarifverträge:

Tarifverträge der CGZP waren auch 2004, 2006 und 2008 unwirksam

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 09.01.2012, 24 TaBV 1285/11

München, 05.01.2012
Aufhebungsvertrag:

Aufhebungsvertrag ohne Abfindung, aber mit Ausgleichsklausel?

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21.06.2011, 9 AZR 203/10

Berlin, 03.01.2012
Urlaub und Krankheit:

Urlaub und Urlaubsabgeltung bei Krankheit - nur 15 Monate lang?

Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 21.12.2011, 10 Sa 19/11

Berlin, 20.12.2011
Sozialauswahl:

Sozialauswahl und Altersdiskriminierung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.12.2011, 2 AZR 42/10

Stuttgart, 05.12.2011
Kündigung:

Entschädigung für diskriminierende Kündigung

Arbeitsgericht Stuttgart, Urteil vom 16.03.2011, 30 Ca 1772/10

Berlin, 23.11.2011
Urlaub und Krankheit:

Krankheitsbedingt nicht genommener Urlaub kann nach 15 Monaten verfallen

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 22.11.2011, C-214/10 - KHS gg. Schulte

Berlin, 05.11.2011
Kündigungsschutzklage:

Arbeitsgericht Berlin großzügig bei Fristversäumung durch Anwalt

Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 12.08.2011, 28 Ca 9265/11

München, 02.11.2011
Fristlose Kündigung:

LAG München: Kündigung nach Betrug mit 20 EUR Schaden

Landesarbeitsgericht München, Urteil vom 03.03.2011, 3 Sa 641/10

Frankfurt, 26.10.2011
Kündigung:

Kündigung wegen Alkohols am Steuer

Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 01.07.2011, 10 Sa 245/11

Frankfurt, 21.10.2011
Fristlose Kündigung:

Fristlose Kündigung wegen Diensthandy-Missbrauchs?

Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 25.07.2011, 17 Sa 1739/10

Hamburg, 23.09.2011
Kündigung:

LAG Hamburg -
Kündigung bei Beschäftigungsmöglichkeit im Ausland

Landesarbeitsgericht Hamburg, Urteil vom 11.05.2011, 5 Sa 1/11

Berlin, 14.09.2011
BAT-TVöD:

Diskriminierung wegen des Alters durch BAT-Lebensaltersstufen

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 08.09.2011, C-297/10 und C-298/10 (Hennings und Mai)

Frankfurt, 13.09.2011
Altersgrenzen:

EuGH kippt Altersgrenze 60 für Lufthansa-Piloten

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 13.09.2011, C-447/09 (Prigge u.a.)

Berlin, 12.09.2011
Chefarzt:

Kündigung eines Chefarztes wegen Wiederverheiratung?

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 08.09.2011, 2 AZR 543/10

Hannover, 09.09.2011
Arbeitszeitbetrug:

Fristlose Kündigung wegen Arbeitszeitbetrugs

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 09.06.2011, 2 AZR 381/10

Berlin, 08.09.2011
Whistleblowing:

Verpfeifen / Whistleblowing ohne Risiko einer Kündigung?

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Urteil vom 21.07.2011, 28274/08 (Heinisch)

Berlin, 06.09.2011
Bonus - Kündigung:

Anspruch auf Bonus trotz Kündigung und Ausscheiden im Folgejahr

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 12.04.2011, 1 AZR 412/09

Frankfurt, 05.09.2011
Betriebsübergang:

Betriebsübergang bei Zwangsverwaltung eines Hotelgrundstücks

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.08.2011, 8 AZR 230/10

Berlin, 02.09.2011
GlobeGround Berlin:

Betriebsratswahl bei GlobeGround in Berlin unwirksam

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25.08.2011, 25 TaBV 529/11

Frankfurt, 31.08.2011
Kündigung:

Kündigung und Krankmeldung

Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 18.01.2011, 12 Sa 522/10

Hamburg, 25.08.2011
Probezeitkündigung:

Kündigung in der Probezeit wegen Heirat einer Chinesin

Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 22.06.2011, 3 Sa 95/11

Frankfurt, 23.08.2011
Kündigung und Vollmacht:

Kündigung mit Vollmacht, aber ohne Vollmachtsurkunde

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14.04.2011, 6 AZR 727/09

Berlin, 17.08.2011
Beleidigung

Fristlose Kündigung wegen Beleidigung

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 06.05.2011, 6 Sa 2558/10

Köln, 29.07.2011
Kündigungsverzicht:

Kein Verzicht auf Kündigung durch freundliche Worte

Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 28.09.2010, 5 Sa 814/10

Frankfurt, 20.07.2011
Abmahnung:

Erst Abmahnung, dann Kündigung?

Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 15.02.2011, 13 Sa 1460/10

Hannover, 12.07.2011
Betriebsratsanhörung:

Anhörung des Betriebsrats bei Kündigung mit Auslauffrist

Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 05.08.2010, 15 Sa 302/10

Berlin, 01.07.2011
Fristlose Kündigung:

Fristlose Kündigung wegen Drohung mit Strafanzeige

Sächsisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 21.01.2011, 3 Sa 181/10