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Handbuch Arbeitsrecht: Tantieme
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Informationen zum Thema Tantieme
Hensche Rechtsanwälte, Kanzlei für Arbeitsrecht
Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu der Frage, was man unter einer Tantieme versteht, woraus der Anspruch auf Zahlung einer Tantieme folgt, von welchen Voraussetzungen er üblicherweise abhängt und wodurch sich der Anspruch auf Zahlung einer Tantieme von anderen variablen Bestandteilen der Vergütung unterscheidet.
Außerdem finden Sie Hinweise dazu, ob eine Tantieme unter dem Vorbehalt der Freiwilligkeit gewährt werden und ob der Anspruch auf Zahlung einer Tantieme unter einen Widerrufsvorbehalt gestellt werden kann.
von Rechtsanwalt Dr. Martin Hensche, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin
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Unter einer Tantieme versteht man im Arbeitsleben einen vom Unternehmenserfolg abhängigen variablen Anteil an der Vergütung, der in der Regel nur Mitgliedern des Managements (AG-Vorstand, GmbH-Geschäftsführer) oder leitenden Angestellten gewährt wird.
Der Anspruch auf Zahlung einer Tantieme ergibt sich in der Regel aus dem Arbeitsvertrag bzw. aus dem Geschäftführeranstellungsvertrag.
Im Ausnahmefall kann sich ein Anspruch auch aus dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz ergeben, falls das Unternehmen vergleichbaren Mitgliedern einer bestimmten Führungsebene generell Tantiemen gewährt, die von denselben Voraussetzungen abhängig sind bzw. in derselben Weise berechnet werden. Unter solchen Umständen darf das Unternehmen nicht zulasten einer bestimmten Führungskraft eine Ausnahme macht, ohne dafür einen sachlichen Grund zu haben.
Die Voraussetzungen für das Bestehen eines Anspruchs dem Grunde nach sowie die Höhe eines etwaigen Anspruchs ergeben sich aus den anstellungsvertraglichen Regelungen, d.h. aus dem Arbeitsvertrag bzw. aus dem Geschäftführeranstellungsvertrag.
In der Regel bezieht sich eine Tantiemenregelung auf den Unternehmenserfolg bzw. bestimmte Aspekte des Unternehmenserfolgs, wie etwa den Umsatz oder den Gewinn.
Eine Tantieme unterscheidet sich von einer Provision dadurch, dass die sie vom Erfolg des gesamten Unternehmens oder eines Unternehmensteils abhängig ist, während eine Provision allein auf der Grundlage des (Verkaufs-)Erfolgs berechnet wird, den ein einzelner Arbeitnehmer erzielt.
Dieser Unterschied besteht auch im Verhältnis zur Zielvereinbarungsprämie, die ebenso wie eine Provision und anders als eine Tantieme ausschließlich oder in erster Linie von den Leistungen des Einzelnen abhängt.
Anders als eine Gratifikation wie beispielsweise ein Weihnachtsgeld oder ein Urlaubsgeld ist eine Tantieme ergebnisabhängig, d.h. der Anspruch auf Tantieme hat zur Voraussetzung, dass ein bestimmter, in der Regel zum Ende des (Kalender- oder Geschäfts-)Jahres ermittelter Unternehmenserfolg realisiert wurde. Eine Gratifikation ist dagegen in der Regel von einer solchen Voraussetzung nicht abhängig.
Schließlich ist eine Tantieme auch nicht dasselbe wie ein Bonus, da eine Bonuszahlung oft (auch) von den Erfolgen des einzelnen Mitarbeiters oder einer Unternehmensabteilung abhängig gemacht wird, d.h. nicht in erster Linie den Erfolg des gesamten Unternehmens zur Voraussetzung hat. In der Praxis werden die Begriffe Tantieme und Bonus aber oft bedeutungsgleich verwendet, d.h. echte Tantiemen als Bonus oder Bonifikation bezeichnet.
Die formularvertragliche Vereinbarung eines solche Vorbehaltes ist nicht zulässig bzw. rechtlich wirkungslos, wenn die Tantieme - wie in der Regel - auf der Grundlage allgemeiner betrieblicher bzw. im Unternehmen geltender Regelungen berechnet und gezahlt werden soll.
Wird der Führungskraft nämlich die Teilnahme an einem im Unternehmen geltenden System von Tantiemenzahlungen zugesagt, verhält sich das Unternehmen widersprüchlich, wenn es gleichzeitig einen Anspruch auf die Leistung ausschließt bzw. unter den Vorbehalt der Freiwilligkeit stellt.
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Blick auf solche Fälle bereits im Jahre 2007 entschieden, dass eine Bonus-Klausel nicht klar und verständlich ist und daher gegen § 307 Abs.1 Satz 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) verstößt, wenn sie dem Angestellten einerseits die Teilnahme an einem Bonussystem zusagt, andererseits aber bzw. im Widerspruch hierzu einen Rechtsanspruch auf Bonuszahlung ausschließt (BAG, Urteil vom 24.10.2007, 10 AZR 825/06). Eine solche in sich widersprüchliche Regelung verstößt nach Ansicht des BAG gegen § 307 Abs. 1 BGB (wir berichteten darüber in Arbeitsrecht aktuell: 07/80 Rabiate Stichtagsregelungen nützen nichts.).
Nähere Informationen zu dieser Frage finden Sie unter dem Stichwort „Freiwilligkeitsvorbehalt“.
Ein formularvertraglicher Widerrufsvorbehalt ist nach der Rechtsprechung nur möglich, wenn er die Gründe für einen künftigen (möglichen) Widerruf zumindest schlagwortartig nennt und wenn der durch einen Widerruf wegfallende Anteil der Vergütung nicht mehr als höchstens 25 bis 30 Prozent der Gesamtvergütung beträgt.
Da Tantiemen in der Regel einen hohen Anteil an der Vergütung ausmachen, ist ein formularvertraglicher Widerrufsvorbehalt zumeist nicht zulässig und daher rechtlich wirkungslos.
Nähere Informationen zu dieser Frage finden Sie unter dem Stichwort „Widerrufsvorbehalt“.
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Letzte Überarbeitung: 5. März 2010
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Arbeitsrecht aktuell: |
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Hannover, 08.02.2012 Chefarzt
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.09.2011, 8 AZR 846/09
Frankfurt, 07.02.2012 Fristlose Kündigung
Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 29.08.2011, 7 Sa 248/11
Berlin, 03.02.2012 Kündigungsschutz:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 07.07.2011, 2 AZR 12/10
München, 02.02.2012 Altersdiskriminierung:
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 01.02.2012, 8 C 24.11
Berlin, 31.01.2012 Betriebsrat:
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 04.11.2011, 13 Sa 1549/11
Berlin, 27.01.2012 Befristung:
Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 26.01.2012, Rs. C-586/10 (Kücük)
Berlin, 25.01.2012 Europarecht:
Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 24.01.2012, C-282/10 (Dominguez)
Frankfurt, 23.01.2012 Mobbingklage:
Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 19.01.2012, 11 Sa 722/10
Berlin, 20.01.2012 Geschäftsführer:
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 08.12.2011, 11 Ta 230/11
Hannover, 19.01.2012 Weihnachtsgeld
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.01.2012, 10 AZR 667/10
Berlin, 17.01.2012 Bewerberdiskriminierung
Schlussanträge des Generalanwalts Paolo Mengozzi vom 12.01.2012, Rs. C-415/10 - Meister
Berlin, 13.01.2012 Betriebsratswahl:
Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 27.07.2011, 7 ABR 61/10
Berlin, 11.01.2012 BAT Altersstufen:
Bundesarbeitsgericht, Urteile vom 10.11.2011, 6 AZR 148/09 und 6 AZR 481/09
Berlin, 10.01.2012 CGZP-Tarifverträge:
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 09.01.2012, 24 TaBV 1285/11
München, 05.01.2012 Aufhebungsvertrag:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21.06.2011, 9 AZR 203/10
Berlin, 03.01.2012 Urlaub und Krankheit:
Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 21.12.2011, 10 Sa 19/11
Berlin, 20.12.2011 Sozialauswahl:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.12.2011, 2 AZR 42/10
Stuttgart, 05.12.2011 Kündigung:
Arbeitsgericht Stuttgart, Urteil vom 16.03.2011, 30 Ca 1772/10
Berlin, 23.11.2011 Urlaub und Krankheit:
Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 22.11.2011, C-214/10 - KHS gg. Schulte
Berlin, 05.11.2011 Kündigungsschutzklage:
Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 12.08.2011, 28 Ca 9265/11
München, 02.11.2011 Fristlose Kündigung:
Landesarbeitsgericht München, Urteil vom 03.03.2011, 3 Sa 641/10
Frankfurt, 26.10.2011 Kündigung:
Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 01.07.2011, 10 Sa 245/11
Frankfurt, 21.10.2011 Fristlose Kündigung:
Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 25.07.2011, 17 Sa 1739/10
Hamburg, 23.09.2011 Kündigung:
Landesarbeitsgericht Hamburg, Urteil vom 11.05.2011, 5 Sa 1/11
Berlin, 14.09.2011 BAT-TVöD:
Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 08.09.2011, C-297/10 und C-298/10 (Hennings und Mai)
Frankfurt, 13.09.2011 Altersgrenzen:
Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 13.09.2011, C-447/09 (Prigge u.a.)
Berlin, 12.09.2011 Chefarzt:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 08.09.2011, 2 AZR 543/10
Hannover, 09.09.2011 Arbeitszeitbetrug:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 09.06.2011, 2 AZR 381/10
Berlin, 08.09.2011 Whistleblowing:
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Urteil vom 21.07.2011, 28274/08 (Heinisch)
Berlin, 06.09.2011 Bonus - Kündigung:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 12.04.2011, 1 AZR 412/09
Frankfurt, 05.09.2011 Betriebsübergang:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.08.2011, 8 AZR 230/10
Berlin, 02.09.2011 GlobeGround Berlin:
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25.08.2011, 25 TaBV 529/11
Frankfurt, 31.08.2011 Kündigung:
Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 18.01.2011, 12 Sa 522/10
Hamburg, 25.08.2011 Probezeitkündigung:
Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 22.06.2011, 3 Sa 95/11
Frankfurt, 23.08.2011 Kündigung und Vollmacht:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14.04.2011, 6 AZR 727/09
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