HENSCHE RECHTSANWÄLTE, FACHANWALTSKANZLEI FÜR ARBEITSRECHT

HANDBUCH ARBEITSRECHT

Ur­tei­le und Kom­men­ta­re: Dis­kri­mi­nie­rungs­ver­bo­te - Be­hin­de­rung

Ur­teil­s­an­mer­kun­gen zum The­ma Dis­kri­mi­nie­rungs­ver­bo­te - Be­hin­de­rung von 2007 bis heu­te: Hen­sche Rechts­an­wäl­te, Kanz­lei für Ar­beits­recht
Mann mit Rollator

Un­ser Rechts­an­walts­team kom­men­tiert seit 2001 lau­fend ak­tu­el­le Ur­tei­le und wich­ti­ge Ge­set­zes­än­de­run­gen zum Ar­beits­recht, un­ter an­de­rem zum The­ma Dis­kri­mi­nie­rungs­ver­bo­te - Be­hin­de­rung.

Im Fol­gen­den fin­den Sie un­se­re Bei­trä­ge zu die­sem The­ma, ge­ord­net nach Jahr­gän­gen seit 2007, im Über­blick.

Bit­te be­ach­ten Sie, dass die hier wie­der­ge­ge­be­nen ar­beits­recht­li­chen Ein­schät­zun­gen auf­grund der mitt­ler­wei­le ver­stri­che­nen Zeit teil­wei­se über­holt sein kön­nen.

 

Arbeitsrecht aktuell 2021

 

Arbeitsrecht aktuell 2020

 

Arbeitsrecht aktuell 2019

 

Arbeitsrecht aktuell 2018

 

Arbeitsrecht aktuell 2017

 

Arbeitsrecht aktuell 2016

 

Arbeitsrecht aktuell 2015

 

Arbeitsrecht aktuell 2014

 

Arbeitsrecht aktuell 2013

 

Arbeitsrecht aktuell 2012

 

Arbeitsrecht aktuell 2011

 

Arbeitsrecht aktuell 2010

 

Arbeitsrecht aktuell 2009

  • 09/187 Vorstellungsgespräch für schwerbehinderten Bewerber
    13.10.2009. Ein schwer­be­hin­der­ter Mensch, der sich bei ei­nem öf­fent­li­chen Ar­beit­ge­ber be­wirbt, muss zum Vor­stel­lungs­ge­spräch ein­ge­la­den wer­den, es sei denn, er ist für die Stel­le of­fen­sicht­lich un­ge­eig­net. Ein Ver­stoß des Ar­beit­ge­bers hier­ge­gen führt zu der Ver­mu­tung, dass der Be­wer­ber auf­grund sei­ner Be­hin­de­rung dis­kri­mi­niert wur­de. Of­fen­sicht­lich un­ge­eig­net ist ein Be­wer­ber nach ei­ner Ent­schei­dung des Bun­des­ar­beits­ge­richts (BAG) je­doch nur dann, wenn er die An­for­de­run­gen der öf­fent­li­chen Stel­len­aus­schrei­bung nicht er­füllt. Ein in­ter­nes An­for­de­rungs­pro­fil des Ar­beit­ge­bers ist un­be­acht­lich. BAG, Ur­teil vom 21.07.2009, 9 AZR 431/08.

 

Arbeitsrecht aktuell 2008

 

Arbeitsrecht aktuell 2007

Letzte Überarbeitung: 15. Oktober 2021

Was können wir für Sie tun?

Wenn Sie Fra­gen im Zu­sam­men­hang mit ei­ner mög­li­cher­wei­se zu Ih­ren Las­ten ge­hen­den und Ih­rem Ar­beit­ge­ber zu­zu­rech­nen­den Dis­kri­mi­nie­rung we­gen ei­ner Be­hin­de­rung ha­ben, be­ra­ten und un­ter­stüt­zen wir Sie ger­ne.

Wir Sind auch ger­ne be­hilf­lich, wenn es dar­um geht, Ih­re recht­li­chen Mög­lich­kei­ten und die wei­te­re Vor­ge­hens­wei­se in Ih­rem Fall ab­zu­klä­ren. Bit­te be­ach­ten Sie, dass Sie nach dem Ge­setz kur­ze Fris­ten für die Gel­tend­ma­chung Ih­rer An­sprü­che zu be­ach­ten ha­ben.

Selbst­ver­ständ­lich un­ter­stüt­zen wir Sie auch bei der Durch­set­zung der aus ei­ner be­hin­de­rungs­be­ding­ten Dis­kri­mi­nie­rung fol­gen­den An­sprü­che. Je nach La­ge des Fal­les bzw. ent­spre­chend Ih­ren Wün­schen tre­ten wir ent­we­der nach au­ßen nicht in Er­schei­nung oder aber wir ver­han­deln in Ih­rem Na­men mit Ih­rem Ar­beit­ge­ber oder mit ei­nem Ver­tre­ter der Ge­sell­schaf­ter­ver­samm­lung.

Für ei­ne mög­lichst ra­sche und ef­fek­ti­ve Be­ra­tung be­nö­ti­gen wir fol­gen­de Un­ter­la­gen:

  • Ar­beits­ver­trag / Ge­schäfts­füh­rer­an­stel­lungs­ver­trag
  • Ge­halts­ab­rech­nun­gen
  • Un­ter­la­gen im Zu­sam­men­hang mit der Dis­kri­mi­nie­rung (falls vor­han­den)
  • Be­triebs­ver­ein­ba­rung oder Dienst­ver­ein­ba­rung über die AGG-Be­schwer­de­stel­le (falls vor­han­den)

Weitere Auskünfte erteilen Ihnen gern:

Dr. Martin Hensche
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Kontakt:
030 / 26 39 620
hensche@hensche.de
Christoph Hildebrandt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Kontakt:
030 / 26 39 620
hildebrandt@hensche.de
Nina Wesemann
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht

Kontakt:
040 / 69 20 68 04
wesemann@hensche.de

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