HENSCHE RECHTSANWÄLTE, FACHANWALTSKANZLEI FÜR ARBEITSRECHT

HANDBUCH ARBEITSRECHT

Ur­tei­le und Kom­men­ta­re: Krank­heit

Ur­teil­s­an­mer­kun­gen zum The­ma Krank­heit von 2009 bis heu­te: Hen­sche Rechts­an­wäl­te, Kanz­lei für Ar­beits­recht
Frau zu Hause im Bett vor dem Fernsehen

Un­ser Rechts­an­walts­team kom­men­tiert seit 2001 lau­fend ak­tu­el­le Ur­tei­le und wich­ti­ge Ge­set­zes­än­de­run­gen zum Ar­beits­recht, un­ter an­de­rem zum The­ma Krank­heit.

Im Fol­gen­den fin­den Sie un­se­re Bei­trä­ge zu die­sem The­ma, ge­ord­net nach Jahr­gän­gen seit 2009, im Über­blick.

Bit­te be­ach­ten Sie, dass die hier wie­der­ge­ge­be­nen ar­beits­recht­li­chen Ein­schät­zun­gen auf­grund der mitt­ler­wei­le ver­stri­che­nen Zeit teil­wei­se über­holt sein kön­nen.

 

Arbeitsrecht aktuell 2021

  • 21/029 Vertrauensperson eigener Wahl fürs BEM
    16.06.2021. Ab dem 10.06.2021 ha­ben Ar­beit­neh­mer das Recht, ei­ne Ver­trau­ens­per­son ei­ge­ner Wahl zum Be­trieb­li­chen Ein­glie­de­rungs­ma­nage­ment hin­zu­zu­zie­hen: Än­de­rung des § 167 Abs. 2 SGB IX.

 

Arbeitsrecht aktuell 2020

 

Arbeitsrecht aktuell 2018

 

Arbeitsrecht aktuell 2017

 

Arbeitsrecht aktuell 2016

 

Arbeitsrecht aktuell 2015

 

Arbeitsrecht aktuell 2014

 

Arbeitsrecht aktuell 2013

 

Arbeitsrecht aktuell 2012

 

Arbeitsrecht aktuell 2011

 

Arbeitsrecht aktuell 2010

 

Arbeitsrecht aktuell 2009

Letzte Überarbeitung: 25. Juni 2021

Was können wir für Sie tun?

Wenn Sie Fra­gen im Zu­sam­men­hang mit ei­ner krank­heits­be­ding­ten Ar­beits­un­fä­hig­keit ha­ben oder wenn es in­fol­ge des krank­heits­be­ding­ten Ar­beits­aus­falls zu Pro­ble­men kommt, be­ra­ten und ver­tre­ten wir Sie ger­ne. Wir sind auch be­hilf­lich, wenn Sie von ei­ner krank­heits­be­ding­ten Kün­di­gung be­trof­fen sind oder wenn Ih­nen auf­grund ei­ner län­ger an­dau­ern­den Er­kran­kung Rest­ur­laubs­an­sprü­che für zu­rück­lie­gen­de Jah­re zu­ste­hen, die von Ih­rem Ar­beit­ge­ber nicht an­er­kannt wer­den.

Je nach La­ge des Fal­les bzw. ent­spre­chend Ih­ren Wün­schen tre­ten wir ent­we­der nach au­ßen nicht in Er­schei­nung oder ver­han­deln in Ih­rem Na­men mit Ih­rem Ar­beit­ge­ber bzw. mit den Ver­tre­tern der Ge­sell­schaf­ter.

Für ei­ne mög­lichst ra­sche und ef­fek­ti­ve Be­ra­tung be­nö­ti­gen wir fol­gen­de Un­ter­la­gen:

  • Ar­beits­ver­trag / Ge­schäfts­füh­rer­an­stel­lungs­ver­trag
  • Ge­halts­nach­wei­se
  • Auf­stel­lung krank­heits­be­ding­ter Fehl­zei­ten
  • Kün­di­gung we­gen Krank­heit (falls vor­han­den)

Weitere Auskünfte erteilen Ihnen gern:

Dr. Martin Hensche
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Kontakt:
030 / 26 39 620
hensche@hensche.de
Christoph Hildebrandt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Kontakt:
030 / 26 39 620
hildebrandt@hensche.de
Nina Wesemann
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht

Kontakt:
040 / 69 20 68 04
wesemann@hensche.de

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